Druckartikel: Ist ein Flugplatz Aufgabe der Stadt Coburg?

Ist ein Flugplatz Aufgabe der Stadt Coburg?


Autor: Simone Bastian

Coburg, Montag, 17. November 2014

Darf die Stadt sich an einer Gesellschaft beteiligen, die einen Flugplatz bauen und betreiben soll? Das wollen drei Bürger aus Beiersdorf wissen und haben Aufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Oberfranken eingelegt.
Anflug auf die Brandensteinsebene: Die vorhandene Landebahn kann kaum mehr verlängert werden; für eine Anflugbefeuerung ist auch kein Platz.


Die Aufgaben einer Gemeinde sind im Artikel 57 der bayerischen Gemeindeordnung geregelt. "In den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit" sollen die Kommunen "die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind", heißt es da. Zu diesen Einrichtungen gehören auch die des öffentlichen Verkehrs. "Einen Verkehrslandeplatz bauen und betreiben" steht da nicht - und die drei Beiersdorfer Helmuth Hannweber, Michael Pauli und Helmut Schmitt-Treiber halten es auch für fraglich, ob ein Verkehrslandeplatz zu diesen Pflichtaufgaben gehört. Der diene dem überörtlichen Verkehr, nicht dem örtlichen.

Doch das ist nur ein Punkt in der über zwei Seiten umfassenden Aufsichtsbeschwerde, die die drei an die Regierung von Oberfranken geschickt haben. Der wesentliche Punkt darin ist ein anderer: Darf die Stadt einer privatrechtlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) angehören, deren Zweck Bau und Betrieb eines Flugplatzes ist?

Neuer Unternehmenszweck

Die fragliche GmbH gibt es schon seit einigen Jahren: Der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg mbH (PGVC) gehören Stadt und Landkreis Coburg, die IHK zu Coburg, die Unternehmen Brose Fahrzeugteile, Kapp Werkzeugmaschinen, Schumacher Packaging und Wöhner Elektrotechnische Systeme sowie der Aeroclub Coburg an. Bislang diente sie dem Zweck, ein Planfeststellungsverfahren für einen neuen Flugplatz vorzubereiten. Doch nun soll die PGVC auch Bau und Betrieb des Verkehrslandeplatzes übernehmen; eine entsprechende Satzungsänderung wird gerade vorbereitet.

Außerdem soll sich die Stadt mit 5,5 Millionen Euro am Bau eines neuen Verkehrslandeplatzes bei Neida beteiligen, wenn dieser denn genehmigt wird. Das, sagen die drei Beschwerdeführer, passe nicht zur Finanzlage der Stadt, die Schwierigkeiten habe, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Zu befürchten sei, dass für andere Pflichtaufgaben wie den Erhalt überörtlicher Straßen kein Geld mehr übrig bleibe.

Die Stadt sei also beteiligt an einem Unternehmen, das keinen öffentlichen Zweck erfüllt, resümieren die Beschwerdeführer. Der Flugplatz solle überdies auf dem Gebiet der Gemeinde Meeder gebaut werden, die das ablehne - auch das stehe einer Beteiligung der Stadt Coburg an der PGVC entgegen. Diese Gesellschaft sei also "unter Missachtung kommunalrechtlicher Bestimmungen gegründet worden", der Gesellschaftsvertrag also nichtig, fassen Hannweber, Pauli und Schmitt-Treiber zusammen.

Das Schreiben dürfte inzwischen die Regierung von Oberfranken erreicht haben. Noch könne er zu der Beschwerde überhaupt nichts sagen, erläuterte gestern Oliver Hempfling, Pressesprecher der Regierung von Oberfranken.

Willi Kuballa, Rechtsdirektor der Stadt Coburg und gleichzeitig Geschäftsführer der PGVC, gibt sich gelassen: Dass die Stadt der PGVC angehöre, sei der Regierung von Oberfranken bekannt, genauso wie die Tatsache, dass die Stadt Geld für einen Flugplatzneubau bereitstellt. Die Gründung der PGVC und die Beteiligung der Stadt daran sei von der Gemeindeordnung abgedeckt, ist sich Kuballa sicher. "Wenn die Beschwerdeführer das anders interpretieren, ist das ihr gutes Recht, aber das muss nicht heißen, dass das richtig ist."

Brandensteinsebene nicht ausbaubar

Die drei Beschwerdeführer wollen einen neuen Verkehrslandeplatz verhindern. "Gegen die Brandensteinsebene hat ja keiner was", bekräftigt Helmuth Hannweber am Telefon. "Es wäre doch möglich, da zu erweitern." Das glauben auch viele andere Flugplatzgegner, die auf entsprechende Gutachten verweisen. Dem widerspricht Ralf Geißler, Projektmanager für den geplanten Verkehrslandeplatz bei der Planungsfirma CDM: Der Flugplatz Brandensteinsebene sei "nach heutigem Stand nicht so ausbaubar, dass er dem in der Region bestehenden Bedarf für Luftverkehr gerecht werden würde", schreibt Geißler in einer Stellungnahme.

Zur Ausbaufähigkeit der Brandensteinsebene gebe es viele Gutachten, auch von CDM. Aber alle seien zu dem Schluss gekommen, "dass die flugbetrieblichen Anforderungen für den in Coburg bestehenden Luftverkehr eben nicht erfüllt werden können". Vor allem lasse sich keine richtlinienkonforme Anflugbefeuerung an beiden Enden der Landebahn installieren, schreibt Geißler. Nur an einem Ende sei das möglich - mit 45 bis 75 Meter hohen Masten.