HUK gewinnt gegen Check24
Autor: Redaktion, Christoph Hägele
München, Dienstag, 07. Mai 2019
Der Onlinemakler Check24 befeuert zum eigenen finanziellen Vorteil den Konkurrenzkampf in der Kfz-Versicherung - was den Marktführer HUK Coburg ärgert.
Der größte deutsche Kfz-Versicherer HUK Coburg hat in seiner Dauerfehde mit dem Online-Makler Check24 einen juristischen Sieg errungen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln will das Münchner Webportal nun seinen Internet-Auftritt ändern, außerdem darf Check24 die Marken und Logos der HUK-Gruppe nicht mehr in der bisherigen Form verwenden.
Die HUK setzte sich damit in der zweiten Instanz mit ihrer Klage durch, in der ersten Instanz hatte im vergangenen Jahr noch Check24 die Oberhand gehabt.
Umkämpfter Markt
Der Rechtsstreit spielt sich vor dem Hintergrund des heftigen Konkurrenzkampfs in der Kfz-Versicherung ab.
In der Kfz-Versicherung wechseln alljährlich im Herbst Millionen Autofahrer auf Schnäppchenjagd ihren Versicherer, viele davon über Check 24. Die HUK Coburg ist mit über 12 Millionen Verträgen Marktführer, verweigert aber den Vertrieb über das Portal, weil der Münchner Online-Makler sich jeden Vertragsabschluss mit einer Provision bezahlen lässt.
HUK-Vorstandssprecher Klaus-Jürgen Heitmann wirft Check24 deswegen vor, der Vertrieb über das Portal sei zu teuer. "Um unsere Preisposition nicht zu gefährden, haben wir uns 2017 entschieden, auf den relativ teuren Vertriebsweg Vergleichsportale zu verzichten. Seitdem lassen wir uns dort nicht mehr listen. Aus Kundensicht halten wir diesen Weg für den besseren", sagte Heitmann gestern auf Anfrage dieser Zeitung.
Heitmann fühlt sich bestätigt
Trotzdem führt Check24 die HUK-Tarife in ihren Preisvergleichen seit Jahren auf, versehen mit dem Hinweis, dass Preisberechnung und Vertragsabschluss über die Webseite nicht möglich sind. Auch die Allianz als Nummer zwei auf dem Kfz-Versicherungsmarkt vertreibt ihre Kernmarke nicht über Check24.
Außerdem wehrte sich die HUK Coburg gegen den Check24-Werbeslogan der "Nirgendwo-Günstiger-Garantie". In der ersten Instanz hatte das Landgericht Köln zwar die "Nirgendwo-Günstiger-Garantie" als irreführende Werbung eingestuft, im entscheidenden Punkt aber die HUK-Klage abgewiesen. In der zweiten Instanz hatten die Oberfranken nun mehr Erfolg: Demnach sind Produktvergleiche zwar grundsätzlich zulässig, wie aus der Entscheidung vom 12. April hervorgeht. Doch das gilt laut Urteil nicht für reine Preisvergleiche, bei denen gar nicht alle Preise angegeben sind. "Entgegen der Ansicht der Beklagten" - das ist Check24 - "ist vorliegend von einem reinen Preisvergleich auszugehen (...)", heißt es in dem Urteil.