Hohes Bußgeld - Hilferuf an Söder
Autor: Winter
Coburg, Sonntag, 14. März 2021
Maximilian Koch verstieß im Dezember aus Unachtsamkeit gegen die Ausgangssperre. Das Bußgeld von 278,50 Euro ist hart. Wie kommt er da wieder heraus?
Maximilian Koch ist vom Ordnungsamt der Stadt Coburg maßlos enttäuscht. Der Student der Hochschule Coburg hat Mitte Januar einen Bußgeldbescheid über 250 Euro erhalten. Zuzüglich 25 Euro Gebühren und 3,50 Euro Auslagen der Verwaltung - insgesamt 278,50 Euro. Grundsätzlich akzeptiert der junge Mann ein Bußgeld, weil er im Dezember gegen die Corona-Bestimmungen verstoßen hat, die Höhe aber kann er nicht verstehen. Zumal ihm dieser Betrag finanziell richtig wehtue und das Ordnungsamt mit mehr Augenmaß hätte handeln können, findet er. 278,50 Euro Bußgeld empfindet er als "unmenschlich".
"Kein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen"
Maximilian Koch studiert im siebten Semester Integrative Gesundheitsförderung. Wegen der Corona-Pandemie wird sich seine Regelstudienzeit vermutlich verlängern. Am 10. Dezember vergangenen Jahres war er gegen 22.30 Uhr in der Rodacher Straße von der Polizei angehalten worden. Ein nächtlicher Spaziergang, "um den Kopf in der Vorbereitung zur Prüfung wieder frei zu bekommen" war "kein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen", heißt es im Bußgeldbescheid des Ordnungsamtes. Da die Tat fahrlässig und nicht vorsätzlich begangen worden sei, werde vom Regelsatz von 500 Euro abgesehen und das Bußgeld um die Hälfte reduziert.
Der 30-Jährige war im Dezember allein unterwegs gewesen, hatte weder Alkohol noch Drogen konsumiert und hatte den Polizisten erklärt, von der wenige Tage zuvor eingeführten Ausgangssperre nichts zu wissen. In seinem schriftlichen Einspruch beim Ordnungsamt gab er an, die rechtzeitige Rückkehr vergessen zu haben. Der abendliche Spaziergang sei während des belastenden Online-Studiums zur Routine geworden. "Da ich schon psychologische Betreuung während der Studienzeit in Anspruch nehmen musste, ist regelmäßige Bewegung sehr wichtig."
Ständig wechselnde Auflagen
Durch die ständig wechselnden Auflagen habe er die nächtliche Ausgangssperre in der Zeit zwischen 21 und 5 Uhr "leider noch nicht verinnerlicht". Der Bußgeldkatalog für derartige Vergehen wurde sieben Tage später veröffentlicht. Anstelle des Bußgeldes bot Maximilian Koch an, "gerne gemeinnützige Arbeit zu verrichten".
Aus dem Unterschied zwischen den Angaben vor der Polizei und denen im schriftlichen Einspruch geht für das Ordnungsamt ein "grob fahrlässiges Handeln" hervor. Hingewiesen wird in der Reaktion auf den Einspruch, dass Ordnungswidrigkeiten mit einer Bußgeldhöhe bis zu 25000 Euro festgelegt werden können - mit dem Zusatz: "In Ihrem Fall wurde dies zu 1% Prozent ausgeschöpft."
Kein Geld für eine Klage vorhanden
Eine Klage gegen den Bußgeldbescheid kommt für Maximilian Koch nicht infrage. Das könnte weitere Kosten nach sich ziehen wie auch ein Antrag auf Zahlungsunfähigkeit. "Durch die Corona-Pandemie habe ich schon zwei Jobs verloren, mit denen ich das Studium finanziert habe", berichtet Koch. Die 278,50 Euro Bußgeld habe er sich geliehen und fristgerecht bezahlt. "Tatsächlich bin ich zurzeit unter der Armutsgrenze." Andere Städte hätten solche Vergehen mit 50 Euro geahndet, was nach Ansicht des Studenten angemessen wäre.
Kai Holland, Leiter des Coburger Ordnungsamtes, verweist auf die Rechtslage und Möglichkeit, das Bußgeld "auch in kleinen Raten" abstottern zu können.
Zu alt für gemeinnützige Arbeit
Für eine gemeinnützige Arbeit sei Maximilian Koch einerseits zu alt, andererseits schränke die Corona-Pandemie die Möglichkeiten gemeinnütziger Arbeit massiv ein.
In seiner Not hat Maximilian Koch Ende Februar eine E-Mail an Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder geschrieben und seinen Fall dargelegt. Auf eine Antwort wartet er.