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Gnade für überforderte Mutter aus Coburg


Autor: Katja Nauer

Coburg, Donnerstag, 12. März 2015

Für die Misshandlung ihrer Tochter wird eine alleinerziehende Coburgerin zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Sollte es wieder zu Übergriffen kommen, will das Gericht Härte zeigen.


Sie schlug ihre elfjährige Tochter mehrmals mit der flachen Hand und einem Besen. Außerdem tauchte sie den Kopf des Mädchens beim gemeinsamen Bad mit ihrem Zwillingsbruder unter Wasser, sodass das Kind keine Luft mehr bekam und Wasser schluckte. Deshalb wurde eine 50-jährige Coburgerin vom Amtsgericht Coburg am gestrigen Donnerstag zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Die Angeklagte, die arbeitslos ist und von Hartz IV leben muss, gab über ihren Anwalt, Christian Müller, eine Erklärung ab. Darin räumte sie die Taten, die die Staatsanwaltschaft auf einen Zeitraum ab Dezember 2013 beziffert, im Wesentlichen ein. Allerdings habe die alleinerziehende Mutter niemals ihre Kinder beschimpft, erklärte dieser. Die im Zusammenhang mit der Misshandlung gefallenen Beleidigungen seien so niemals gefallen. Die Frau bedauerte die Tat.



Allein überfordert

Nach der Scheidung vom Vater der Kinder, mit dem es anfänglich keinen Kontakt mehr gegeben habe, habe sie das Sorgerecht erhalten und die alleinige Erziehung der Zwillinge übernommen. Damit sei sie überfordert gewesen, vor allem, als der Kindsvater wieder Beziehungen zu seinen Kindern aufgenommen habe und diese zunehmend aufsässiger geworden seien. Das entschuldige zwar die Taten nicht, gab der Anwalt in seinem Plädoyer an, allerdings habe die Mutter erkannt, dass sie an sich arbeiten müsse. Sie habe die Hilfe des Jugendamtes gesucht. Die Behörde stellte ihr eine Familienhilfe zur Seite.
In seinem Plädoyer sprach Staatsanwalt Michael Imhof von einem minderschweren Fall der Misshandlung von Schutzbefohlenen. Seines Erachtens nach habe es sich aber auch nicht nur um mehrere einfache Körperverletzungen gehandelt. Die problematische Familiensituation der Angeklagten ließ er als Entschuldigung nicht gelten.

Da sich die Taten über einen nicht unerheblichen Zeitpunkt erstreckt hätten, hielt Imhof eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten - ausgesetzt zur Bewährung - für angemessen. Zudem solle die Angeklagte aufgrund ihrer finanziell angespannten Situation keine Geldstrafe erhalten, sondern stattdessen gemeinnützige Arbeit verrichten.

Aus Fehlern gelernt

"Sie ist eine Frau, die ihre Kinder liebt und für sie sorgt", sagte ihr Anwalt. Mit ihrer persönlichen Situation sei sie aber überfordert gewesen und habe das "im wahrsten Sinne des Wortes auf dem Buckel ihrer Kinder ausgetragen". "Die Mutter hat aus ihren Fehlern der Vergangenheit gelernt und arbeitet an ihrer Erziehungspersönlichkeit, die sie auch schon geändert hat", erklärte Verteidiger Christian Müller.
Weil die Frau vor Gericht aussagte, konnte auf die Vernehmung der Tochter, die mittlerweile beim Vater lebt, verzichtet werden. Richter Wolfgang Bauer verurteilte die Frau zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten zur Bewährung.

Die Bewährungszeit setzte er auf zwei Jahre fest und stellte ihr einen Bewährungshelfer zur Seite. Außerdem muss die Coburgerin binnen vier Monaten 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. "Sie dürfen sich jetzt nichts mehr zuschulden kommen lassen", warnte sie Bauer, "erfüllen Sie die Auflagen nicht, müssen Sie die Strafe absitzen."
Das Urteil ist rechtskräftig.