Generalstaatsanwalt weist Revision im Fall Spachmann zurück
Autor: Christiane Lehmann
Coburg, Freitag, 08. Mai 2015
Was tut sich eigentlich im Fall Spachmann? Die Verteidigung war nach dem Urteil des Landgerichts Coburg in Revision gegangen.
Was tut sich eigentlich im Fall Spachmann? Die Verteidigung war nach dem Urteil des Landgerichts Coburg in Revision gegangen. Der Direktor des Gymnasiums Casimirianum war wegen Falschbeurkundung im Amt in 86 Fällen schuldig gesprochen und zu 90 Tagessätzen verurteilt worden. Er hatte im Abitur 2013 die Deutschnoten um einen Punkt eigenmächtig angehoben.
"Unbegründet"
Wie Leander Brößler, Richter am Oberlandesgericht (OLG) und Leiter der dortigen Pressestelle, am Donnerstag auf Anfrage von inFranken.de erläuterte, habe die Generalstaatsanwaltschaft nach Sichtung der Aktenlage bereits am 17. März die Revision als unbegründet zurückgewiesen. Dazu konnten die Verteidiger Stellung nehmen. "Die Gegenerklärungen liegen jetzt vor", bestätigte Brößler. Die Anwälte halten darin an der Revision fest und fordern Freispruch für ihren Mandanten.
Sollte die Revision abgelehnt werden, bleibt Burkhard Spachmann immer noch die Möglichkeit, vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen - mit der Begründung, dass er seine Grundrechte verletzt sieht. Dies hatte Verteidiger Eckart Staritz nach der Urteilsverkündung am Landgericht angekündigt. Sein Mandant habe sich entschlossen, den langen und steinigen Weg - auch in der Öffentlichkeit - bis zur letzten Instanz zu gehen.
Erst wenn der Fall juristisch abgeschlossen ist, wird das Kultusministerium das Verhalten des Schulleiters würdigen. Zu welchen Konsequenzen Spachmanns Verhalten führt, ist somit bis dahin ungewiss.