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Gemeinde Niederfüllbach steckt in der Kostenfalle


Autor: Gabi Arnold

Niederfüllbach, Dienstag, 08. Sept. 2015

Obwohl die Gemeinde Niederfüllbach die Bahnbrücke nicht wollte, muss sie voraussichtlich ein Drittel der Kosten übernehmen. Das ist das Ergebnis einer Sondersitzung des Gemeinderats. Konkret geht es um 800.000 Euro.
Die DB Projektbau errichtet am Bahnübergang Sandweg im Zuge der ICE-Neubaustrecke Ebensfeld-Erfurt ein Brückenbauwerk. Dies ärgert die Gemeinde Niederfüllbach, denn sie soll ein Drittel der Baukosten und den Unterhalt tragen.  Foto: Gabi Arnold


Die Lage ist verzwickt, aber vermutlich wird die Gemeinde Niederfüllbach nicht um eine Beteiligung an den Kosten für den Bau der ungewollten Brücke im Sandweg durch die Deutsche Bahn Projektbau umhinkommen. In einer Sondersitzung am Montagabend versuchte der Bayreuther Rechtsanwalt Karl-Friedrich Hacker Einblicke in das komplizierte Eisenbahnkreuzungsgesetz zu geben. "Ich werde versuchen, diese seltsame Materie etwas aufzuklären", sagte er.

Zur Vorgeschichte: Die DB Projektbau errichtet im Zuge der ICE-Neubaustrecke gegen den Willen der Niederfüllbacher ein Brückenbauwerk im Sandweg. Die Gemeinde wollte im Bereich des Übergangs zum Flugplatz Steinrücken ihren höhengleichen Bahnübergang mit Schranke beibehalten.


Verfahren ruht


Vor allem sind es die hohen Kosten, die die kleine Gemeinde fürchtet.
Deshalb hat es die Kommune bisher abgelehnt, eine Vereinbarung mit der Bahn zu unterschreiben, die eben diese Kosten regelt.

Die DB Projektbau hatte daraufhin die Gemeinde Niederfüllbach verklagt, das Verfahren ruht allerdings im Moment. Als im Frühjahr die Arbeiten an der Brücke begannen, verlangte die CSU-Fraktion im Gemeinderat einen sofortigen Baustopp, allerdings ohne Erfolg.

Nun sollte Rechtsanwalt Hacker Licht in die Thematik bringen und Lösungen aufzuzeigen. Wie der Bayreuther Jurist erklärte, handelt es sich bei der Baumaßnahme um die Umsetzung eines Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahr 1986. Die Krux an der Sache: "Der Beschluss entspricht zwar nicht mehr den aktuellen Verhältnissen, muss aber auch nicht angepasst werden." Selbst wenn die Planung nichts mehr tauge, so der Rechtsanwalt, sei die Bahn nicht verpflichtete, diese zu aktualisieren.


Bahn handelte offenbar ganz bewusst


Andere Vorstellungen oder Varianten könnten nach Abschluss des Verfahren sowieso nicht mehr aufgenommen werden. Dafür könne die Umsetzung des Beschlusses beliebig verlängert werden, sofern auch nur ein Mosaiksteinchen dieses Projektes der deutschen Einheit umgesetzt wurde. Dies habe die Bahn offensichtlich auch bewusst genutzt und gesteuert.

"Alle Einwendungen gegen diese Planung haben aus heutiger Sicht kein Bestehen und sind bedauerlicher Weise Schnee von gestern", so Karl-Friedrich Hacker. Die Bahn habe sogar die Möglichkeit, ohne Einwilligung der Gemeinde eine Leistungsklage zu erheben. Im Eisenbahnkreuzungsgesetz sei demnach festgeschrieben, dass die Niederfüllbacher ein Drittel der Baukostenlast tragen müssen. Das sind immerhin satte 800 000 Euro. Selbst wenn der Betrag zu 50 Prozent gefördert würde, bliebe noch eine gehörige Summe an der Kommune hängen.
Erika Krauß (SPD) sorgte sich vor allem auch wegen der Unterhaltslast, die ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde falle.


Einwände wegen hoher Kosten


Nach den ernüchterten Aussagen des Rechtsanwaltes war guter Rat teuer. Hacker schlug vor, das ruhende Verfahren wieder aufzunehmen und gegen die hohen Kosten Einwände zu erheben. Der Vorteil: "Das Verwaltungsgericht bewertet objektiv und neutral." Bürgermeister Martin Rauscher (ÜWN) ergänzte: "Es ist ja eine Tatsache, dass seit dem Planfeststellungsbeschluss die Kosten erheblich gestiegen sind."

All diese Informationen musste das Gremium erst einmal verdauen. Daher wurde die Diskussion in die anschließende nichtöffentliche Sitzung verlegt.