Gegen Wohngebäude am Judenberg in Coburg gibt es Widerstand
Autor: Christoph Winter
Coburg, Mittwoch, 16. November 2016
Die Stadtverwaltung schmettert die Einwände der Nachbarn und Grundstückseigentümer am Judenberg ab. Viele wollen hier keine Wohnhäuser haben.
"Den Einwendungen wird nicht gefolgt." Dieser Satz bestimmt die Würdigungen der Kritik von Nachbarn und Grundstückseigentümern an geplanten Wohnhäusern am Judenberg. Auf der linken Seite des Judenberges in Fahrtrichtung Scheuerfeld nach den letzten Häusern, gegenüber der Heinrich-Schaumberger-Schule, soll ein rund 10 000 Quadratmeter großes Gelände mit einem Bebauungsplan "für die Bebaubarkeit mit Wohngebäuden gesichert werden", heißt in der Vorlage der Verwaltung.
Dazu gibt es schon sehr konkrete Baupläne. Heute sind dort Wiesen und Gärten. Die Masse der Anwohner ist von dem Vorhaben gar nicht begeistert, einige Grundstückseigentümer finden den Plan gut. Der Bau- und Umweltsenat hat die Einwendungen nach den Vorgaben der Bauverwaltung am Mittwoch als nicht begründet erachtet und gegen die Stimme von Grünen-Stadtrat Wolfgang Weiß das Bebauungsplanverfahren auf den Weg gebracht. "Die Gartengrundstücke sollten aus Gründen des Naturschutzes erhalten bleiben", argumentierte er. Leider gebe es für ein solches Areal keinen gesetzlichen Schutz, bedauerte Weiß.
Die Anwohner hatten unter anderem Verfahrensfehler moniert. Das Vorhaben sei keine Nachverdichtung und darüber hinaus eine "unzulässige Vorratsplanung". Durch die ein- oder zweigeschossigen Wohnhäuser mit begrünten Flachdächern würden Licht, Besonnung und Belüftung beeinträchtigt, die Bewohner tiefer liegender Häuser fürchten "unzumutbare Einsichtsmöglichkeiten", sehen sich durch den künftigen Fahrverkehr Schadstoffen ausgesetzt und ihre Gartengrundstücke im Wert gemindert. "Alles nicht der Fall", so die Bewertung der Bauverwaltung, die sich auf die Einhaltung der Bauvorschriften beruft. Durch die geplante Erschließungsstraße würden die Gartengrundstücke sogar an Wert gewinnen.
"Keine negative Betroffenheit privater Interessen erkennbar"
Einige Anwohner erklären, "keine Straßenanteile oder Erschließungskosten zu bezahlen", und erinnern an jahrzehntealte Wege- und Gewohnheitsrechte. Aber "grundsätzlich ist mit der Erschließung von Grundstücken keine negative Betroffenheit privater Interessen erkennbar", heißt es in der Replik der Bauverwaltung.Kein Gehör fand auch der Bund Naturschutz mit seinen Hinweisen auf die dort lebenden Singvögel und die Bedeutung für das Kleinklima. Reagiert wurde jedoch auf Vorschläge der Anwohner und ein Teil der Erschließungsstraße verschoben. Damit sind zwei Gartengrundstücke von den geplanten Bauarbeiten betroffen. Deren Eigentümer sind mit der Planänderung einverstanden.