Frank Altrichter ist nicht mehr Mitglied des Neustadter Stadtrats
Autor: Rainer Lutz
Neustadt bei Coburg, Montag, 18. Dezember 2017
Das Gremium billigte bei seiner Sitzung am Montag einstimmig den Wunsch Altrichters, sein Mandat niederzulegen.
Frank Altrichter gehört nicht mehr dem Neustadter Stadtrat an. Das Gremium billigte bei seiner Sitzung am Montagabend Altrichters Wunsch, sein Mandat niederzulegen, mit einstimmigem Beschluss. Altrichter war zuletzt Fraktionsvorsitzender der CSU im Stadtrat.
Sein Rückzug aus dem Gremium wird in Zusammenhang gesehen mit dem Streit, der in der Fraktion nach dem Ausschluss von Elke Protzmann entbrannt ist.
Der Stadtrat hatte nach der Entscheidung der CSU-Fraktion, die Zweite Bürgermeisterin aus ihren Reihen auszuschließen, mehrheitlich den Beschluss gefasst, diesen Ausschluss nicht als rechtswirksam anzuerkennen. Dagegen hatte die Fraktion noch unter Altrichters Vorsitz Rechtsaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Diese wurde inzwischen von der zuständigen Rechtsaufsicht am Landratsamt Coburg in seiner Funktion als staatliche Behörde beantwortet. Nach Ansicht der Behörde ist der Stadtratsbeschluss vom 23. Oktober rechtsaufsichtlich nicht beanstandbar.
Das Amt nennt dazu Gründe. Unter anderem heißt es in dem Antwortschreiben: "Die Stadt Neustadt bei Coburg muss bei Änderung des Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen stets überprüfen, ob die Ausschussbesetzung noch dem Spiegelbildlichkeitsprinzip der Gemeindeordnung entspricht." Vereinfacht ausgedrückt: Wenn Elke Protzmann nicht mehr zur CSU Fraktion gehört, könnte es sein, dass diese in manchen Ausschüssen einen Sitz abgeben muss.
Damit die Stadt das aber entscheiden kann, muss sie nach Ansicht der Rechtsaufsicht prüfen, ob den überhaupt ein wirksamer Fraktionsausschluss vorliegt. Dann nämlich würde auch Elke Protzmann ihre Sitze in Ausschüssen verlieren. Die Stadt habe sich also mit dem Thema Fraktionsausschluss beschäftigen müssen. Die Behörde verweist auf entsprechende Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen bei ähnlichen Sachverhalten.
Die Stadt sieht ihre Rechtsauffassung außerdem inzwischen durch das Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigt. Dazu erging am 24. November ein vorläufiger Beschluss. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Sollte das Gericht dann einen wirksamen Fraktionsausschluss feststellen, wird die Stadt die Besetzung in allen mit acht Räten besetzten Senaten entsprechend anpassen müssen.
Oberzentrum "light"
Mit einem Vorschlag, der die künftige Zusammenarbeit von Neustadt und Sonneberg betrifft, beteiligt sich die Stadt Neustadt an der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes in Bayern. Der Wunsch, ein gemeinsames länderübergreifendes Oberzentrum zu bilden, war weder in Bayern noch in Thüringen auf offene Ohren gestoßen. In dem Schreiben an die Staatsregierung wird nun betont: "Es geht den Städten Neustadt (...) und Sonneberg (...) nicht unbedingt um die Begrifflichkeit eines gemeinsamen Oberzentrums. Angestrebt wird ein Länderübergreifender Kooperationsraum".Unter dem Aspekt der verstärkten länderübergreifenden interkommunalen Zusammenarbeit suchen die beiden Städte eine pragmatische Lösung. Dafür regen sie nun die Schaffung dieser neuen Raumkategorie an. Diese könne dann ja auch an anderer Stelle angewendet werden. Neustadt und Sonneberg, die zusammen immerhin rund 40 000 Einwohner in die Waagschale werfen und eine Fläche von 15 000 Hektar einbringen, eignen sich nach Ansicht beider Stadtführungen hervorragend als Pilotprojekt einer länderübergreifenden Städtekooperation. Während das Bayerische Finanz- und Heimatministerium Gespräche zu einem Oberzentrzum abgelehnt und selbst nach Anforderung keine Begründung dafür geliefert habe, sei es inzwischen im August zu einem Treffen in der Thüringer Staatskanzlei gekommen. Dabei habe der Chef der Thüringer Staatskanzlei, Minister Benjamin-Immanuel Hoff grundsätzliches Interesse an einer derartigen länderübergreifenden Kooperation signalisiert.
Die Stadt und ihre Beteiligungen
Die Stadt ist nach der Gemeindeordnung verpflichtet, jährlich offenzulegen, an welchen privatrechtlichen Unternehmen sie beteiligt ist. Ein entsprechender Bericht wurde bei der Sitzung vorgelegt.Demnach ist die Stadt an folgenden Unternehmen beteiligt: Kommunalbetriebe Neustadt GmbH, SWN Stadtwerke Neustadt GmbH, Bäder Neustadt GmbH, Telenec Telekommunikation Neustadt GmbH, Hexa.Kon GmbH und Connect Neustadt GmbH und Co. KG.
Förderung für Kinderhaus neu
Für den Ausbau des Dachgeschosses im Kinderhaus Haarbrücken haben sich die Förderbedingungen geändert. Das teilte die Verwaltung mit. Die Stadt hatte schon eine Unterstützung des Vorhabens zugesagt. Dabei wären zu bisherigen Förderbedingungen von der Stadt 44 800 Euro zu den Baukosten von 157 500 Euro zugeschossen worden. Außerdem hätte die Stadt die Förderung von 87 000 Euro durchgereicht und die Kirche wäre mit 25 700 Euro im Boot gewesen.Nach dem neuen Förderprogramm des Freistaates Bayern fällt die Förderung jetzt aber höher aus. Bei gleichen Baukosten muss die Stadt aus eigenen Mitteln jetzt nur noch rund 20 500 Euro beitragen und die Kirche 20 400 Euro. Es profitieren also beide Seiten von einem Umstieg auf das neue Förderprogramm des Freistaats.