Flugplatzgegner halten an Bürgerbegehren fest
Autor: Simone Bastian
Coburg, Montag, 10. August 2015
Jetzt erst recht", sagt Klaus Klumpers: Ab Samstag, 15. August, wollen die Gegner eines neuen Verkehrslandeplatzes bei Neida auch in der Stadt Unterschriften für ein Bürgerbegehren sammeln. Nach Lage der Dinge könnte es aber ins Leere laufen.
Die Landkreis-Einwohner haben am 14. Juni entschieden, dass der Landkreis Coburg aus der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg (PGVC) austreten soll. Dies wird zum Jahresende geschehen. Die Gesellschafter der PGVC (neben der Stadt die IHK zu Coburg, der Aeroclub sowie die Unternehmen Brose Fahrzeugteile, Kapp Werkzeugmaschinen, Schumacher Packaging und Wöhner Elektrotechnische Systeme) wollen sicherstellen, dass die Stadt weiterhin in der GmbH bleibt und haben deshalb die Satzung geändert: Nun kann ein Gesellschafter frühestens zum 31. Dezember 2025 austreten.
Beschlossen wurde das in zwei Schritten: Am Montag vergangener Woche (3. August) stimmten die Gesellschafter der geänderten Satzung zu. Doch die Zustimmung der Stadt gilt erst seit Freitag, 7. August, als erteilt - da tagte nämlich der Feriensenat, der vom 3. August bis 13. September den Stadtrat ersetzt.
Dass zu diesem Zeitpunkt ein Bürgerbegehren schon angekündigt war, habe keine Sperrwirkung, sagte Oliver Hempfling, Pressesprecher der Regierung von Oberfranken. Wenn nur die Ankündigung eines Bürgerbegehrens reiche, um gegenläufige Gemeinde- oder Stadtratsbeschlüsse zu verhindern, seien die Kommunen ja nicht mehr handlungsfähig.
Allerdings war der Feriensenat zu einer "dringlichen Sitzung" eingeladen worden, das heißt, die Ladungsfrist von einer Woche wurde nicht eingehalten. Wenn die Gründe für eine Dringlichkeit gegeben waren, dann sei das in Ordnung so, sagt Hempfling. Wenn die Dringlichkeit nicht gegeben war, aber niemand von den Anwesenden das rügte, gelte der Beschluss auch. Die Regierung werde den Sachverhalt aber prüfen, wenn eine substanzielle Beschwerde dagegen vorgebracht werde.
Ob Klumpers diesen Weg beschreiten wird, ließ er offen. "Ich werde was tun. Aber ich werde im Moment noch nicht sagen, was." Es gelte zu verhindern, dass die Satzungsänderung rechtskräftig wird. Das tut sie in dem Moment, wo die Satzung der GmbH beim Registergericht eingetragen wird.
Klumpers erhofft sich von dem Beschluss weiteren Zulauf für das Bürgerbegehren - eben wegen des Vorgehens der Stadt. Ziel des Bürgerbegehrens ist außerdem der Ausbau des vorhandenen Verkehrslandeplatzes auf der Coburger Brandensteinsebene.
Klumpers, einer der Bevollmächtigten des Bürgerbegehrens, ist sich sicher, dass der vorhandene Flugplatz auf der Brandensteinsebene so ausgebaut werden könne, dass er auf Dauer für den Instrumentenflug zugelassen wird. Das ergibt sich für ihn aus Gutachten des Jahres 2005. Dass dafür zwischen Lützelbuch und der Brandensteinsebene der Hang aufgeschüttet werden muss, ficht Klumpers nicht an. Möglich wäre auf diese Weise eine 1150 Meter lange Start- und Landebahn, wobei die Anflugbefeuerung auf hohe Masten in Lützelbuch gesetzt werden müsste, sagt er.
Die Anflugbefeuerung wird gebraucht, weil die Coburger Unternehmen, die die Brandensteinsebene für Werksflüge nutzen, nach Instrumentenflugregeln fliegen wollen, um Planungssicherheit zu haben. Bis zum Jahr 2019 ist im Moment der Instrumentenflugbetrieb auf der Brandensteinsebene genehmigt - obwohl es nur an einem Ende der Landebahn eine sehr kurze Anflugbefeuerung gibt. Wegen der außerdem erforderlichen Sicherheitsstreifen wurde die Landebahn so verkürzt, dass nicht mehr alle Maschinen Coburger Unternehmen den Flugplatz nutzen können. Auch deshalb soll neu gebaut werden.