Jetzt erst recht", sagt Klaus Klumpers: Ab Samstag, 15. August, wollen die Gegner eines neuen Verkehrslandeplatzes bei Neida auch in der Stadt Unterschriften für ein Bürgerbegehren sammeln. Nach Lage der Dinge könnte es aber ins Leere laufen.
Die Landkreis-Einwohner haben am 14. Juni entschieden, dass der Landkreis Coburg aus der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg (PGVC) austreten soll. Dies wird zum Jahresende geschehen. Die Gesellschafter der PGVC (neben der Stadt die IHK zu Coburg, der Aeroclub sowie die Unternehmen Brose Fahrzeugteile, Kapp Werkzeugmaschinen, Schumacher Packaging und Wöhner Elektrotechnische Systeme) wollen sicherstellen, dass die Stadt weiterhin in der GmbH bleibt und haben deshalb die Satzung geändert: Nun kann ein Gesellschafter frühestens zum 31. Dezember 2025 austreten.
Beschlossen wurde das in zwei Schritten: Am Montag vergangener Woche (3. August) stimmten die Gesellschafter der geänderten Satzung zu. Doch die Zustimmung der Stadt gilt erst seit Freitag, 7. August, als erteilt - da tagte nämlich der Feriensenat, der vom 3. August bis 13. September den Stadtrat ersetzt.
Es gab nur eine Gegenstimme zu der neuen Satzung in dem neunköpfigen Gremium unter Leitung von Oberbürgermeister Norbert Tessmer (SPD).
Dass zu diesem Zeitpunkt ein Bürgerbegehren schon angekündigt war, habe keine Sperrwirkung, sagte Oliver Hempfling, Pressesprecher der Regierung von Oberfranken. Wenn nur die Ankündigung eines Bürgerbegehrens reiche, um gegenläufige Gemeinde- oder Stadtratsbeschlüsse zu verhindern, seien die Kommunen ja nicht mehr handlungsfähig.
Allerdings war der Feriensenat zu einer "dringlichen Sitzung" eingeladen worden, das heißt, die Ladungsfrist von einer Woche wurde nicht eingehalten. Wenn die Gründe für eine Dringlichkeit gegeben waren, dann sei das in Ordnung so, sagt Hempfling. Wenn die Dringlichkeit nicht gegeben war, aber niemand von den Anwesenden das rügte, gelte der Beschluss auch.
Die Regierung werde den Sachverhalt aber prüfen, wenn eine substanzielle Beschwerde dagegen vorgebracht werde.
Ob Klumpers diesen Weg beschreiten wird, ließ er offen. "Ich werde was tun. Aber ich werde im Moment noch nicht sagen, was." Es gelte zu verhindern, dass die Satzungsänderung rechtskräftig wird. Das tut sie in dem Moment, wo die Satzung der GmbH beim Registergericht eingetragen wird.
Klumpers erhofft sich von dem Beschluss weiteren Zulauf für das Bürgerbegehren - eben wegen des Vorgehens der Stadt. Ziel des Bürgerbegehrens ist außerdem der Ausbau des vorhandenen Verkehrslandeplatzes auf der Coburger Brandensteinsebene.
Klumpers, einer der Bevollmächtigten des Bürgerbegehrens, ist sich sicher, dass der vorhandene Flugplatz auf der Brandensteinsebene so ausgebaut werden könne, dass er auf Dauer für den Instrumentenflug zugelassen wird.
Das ergibt sich für ihn aus Gutachten des Jahres 2005. Dass dafür zwischen Lützelbuch und der Brandensteinsebene der Hang aufgeschüttet werden muss, ficht Klumpers nicht an. Möglich wäre auf diese Weise eine 1150 Meter lange Start- und Landebahn, wobei die Anflugbefeuerung auf hohe Masten in Lützelbuch gesetzt werden müsste, sagt er.
Die Anflugbefeuerung wird gebraucht, weil die Coburger Unternehmen, die die Brandensteinsebene für Werksflüge nutzen, nach Instrumentenflugregeln fliegen wollen, um Planungssicherheit zu haben. Bis zum Jahr 2019 ist im Moment der Instrumentenflugbetrieb auf der Brandensteinsebene genehmigt - obwohl es nur an einem Ende der Landebahn eine sehr kurze Anflugbefeuerung gibt. Wegen der außerdem erforderlichen Sicherheitsstreifen wurde die Landebahn so verkürzt, dass nicht mehr alle Maschinen Coburger Unternehmen den Flugplatz nutzen können. Auch deshalb soll neu gebaut werden.
einen Ausstieg fordern muss? Es reicht doch auch, wenn die Summe und die Haftung etc. korrigiert werden muss
auf jeden fall - allein schon um zu zeigen, welcher unmut sich in der bevölkerung wg. der tricksereien unserer stadtoberen breitmacht. wenn man jetzt keinen riegel vorschiebt, kann uns noch viel mehr blühen...
und 2. könnte man ja einmal ein begehren starten und die zuständigkeit des feriensenates beurteilen lassen. denn ein dringliche angelegenheit, die nicht auf den stadtrat hätte warten können, war die satzungsänderung mit sicherheit nicht! und für solche dringenden sachen - aber auch n u r - ist der feriensenat da.
3. kanatakin: eine diktatur haben wir dann, wenn das volk sich nicht mehr getraut, seine meinung offen kundzutun - und nach möglichkeit per mehrheit durchzusetzen.
Woraus ergibt sich, dass der Feriensenat nur für dringliche Angelegenheit zuständig sei? Wäre super, wenn Sie das erklären würden.
... der dürftige Rahmen:
http://www.coburg.de/Portaldata/2/Resources/dokumente/r1-rechtsamt/stadtrecht/062-Geschaeftsordnung_Links.pdf
Seite 24, Punkt 10.
Daraus ergibt sich nicht, dass die Angelegenheiten dringlich sein müssten. Im Gegenteil, es ist sogar explizit die Rede von, dass der Feriensenat für ALLE Aufgaben, für welche sonst der Stadtrat oder die Senate zuständig sind, verantwortlich ist. Mit ein paar Ausnahmen, etwa die Wahl von Bürgermeistern, die Bildung von Ausschüssen etc. Das Beschließen der Satzungsänderung der Projektgesellschaft, ein verwaltungstechnisch relativ unspektakulärer Vorgang, fällt natürlich NICHT unter diese Ausnahmen. Hätten Sie aber mit ein bisschen Nachdenken auch selbst drauf kommen können..