Flugplatz: Stellungnahme aus Bayreuth erhitzt Coburger Gemüter
Autor: Rainer Lutz
LKR Coburg, Donnerstag, 02. Juli 2015
Landrat Michael Busch zweifelt daran, dass die von Christoph Raabs und Thomas Büchner beantragte rechtliche Überprüfung durch die Kommunalaufsicht überhaupt legitim war. Das erregt deren Gemüter.
Unmittelbar vor einer öffentlichen Sitzung hatte der Kreistag ohne Öffentlichkeit entschieden, eine Finanzierungsvereinbarung für den neuen Flugplatz mit der Projektgesellschaft einzugehen. In öffentlicher Sitzung wurde dann Minuten später entschieden, dass ein Bürgerbegehren gegen diese finanzielle Beteiligung zulässig ist.
Das hielten die Kreistagsmitglieder der ÖDP, Christoph Raabs und Thomas Büchner, für nicht zulässig. Sie baten die Kommunalaufsicht bei der Regierung von Oberfranken um eine Überprüfung. Dabei gab die Regierung den beiden Kommunalpolitikern Recht. Die Tagesordnung hätte so nicht aufgestellt werden dürfen. Damit enthalte der Finanzierungsvertrag einen Verstoß gegen ein Gesetz und sei insgesamt nichtig.
Landrat Michael Busch (SPD) widerspricht dieser Ansicht der Regierung. Seiner Meinung nach war das Vorgehen zulässig. Außerdem habe der Kreistag über die Tagesordnung abgestimmt und sie nicht kritisiert. Auch die beiden ÖDP-Kreistagsmitglieder hätten nicht beantragt, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Daher bezweifelt der Landrat, dass eine spätere rechtliche Überprüfung überhaupt legitim war.
Die rechtliche Stellungnahme der Regierung sieht Michael Busch nicht mit einer konkreten Handlungsanweisung an die Landkreisverwaltung verbunden. Sie sei daher eher als Meinungsäußerung zu werten. Dass er diese Meinung nicht teilt, habe er bereits Regierungspräsident Wilhelm Wenning mitgeteilt. Über eine denkbare Klage gegen die Regierung ist noch nicht entschieden.
Grundsätzlich meint Busch, hätte der gesamte Streit um den geplanten Flugplatzneubau nie die Dimensionen annehmen müssen, die er inzwischen hat. "Wir hätten einfach den Planfeststellungsbeschluss abwarten sollen. Wer damit nicht einverstanden gewesen wäre, hätte immer noch dagegen klagen können." Schließlich könne im Verfahren auch herauskommen, dass sich das Vorhaben gar nicht verwirklichen lässt.
Raabs und Büchner empört
Die Sicht des Landrats auf ihr Vorgehen und die Darstellung der Kommunalaufsicht bringt nun wieder die beiden ÖDP-Mitglieder des Kreistags auf die Palme. In einer entsprechenden Stellungnahme heißt es: "Es ist zunächst für uns absolut nachvollziehbar, dass sich die Herren Willi Kuballa und Michael Busch nicht der Rechtsauffassung der Regierung von Oberfranken anschließen wollen. Die Flugplatzbefürworter müssen um die rechtliche Wirksamkeit der kompletten Finanzierungsvereinbarung fürchten und werden deshalb alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen."
Damit hatten die beiden wohl auch gerechnet. Was sie ärgert, bringen sie wie folgt auf den Punkt: "Wenn allerdings Landrat Busch jetzt äußert, unsere Beschwerde gegen den Abschluss der Finanzierungsvereinbarung sei nicht legitim, weil wir keinen Antrag auf Absetzung des strittigen Tagesordnungspunktes im Vorfeld der Sitzung vom 17. März 2015 gestellt hatten, dann fehlt uns dafür jegliches Verständnis. Denn mit dieser Aussage greift der Landrat, der letztlich nach Auffassung der Regierung die Verantwortung für einen Gesetzesverstoß trägt, diejenigen an, die diesen Gesetzesverstoß aufgedeckt haben. (...) In der fraglichen Sitzung war den Kreisräten der ÖDP, wie übrigens der großen Mehrheit der übrigen Kreisräte, der Inhalt der Finanzierungsvereinbarung, über die abgestimmt werden sollte, überhaupt nicht bekannt. Weder vor der Sitzung noch während der Sitzung wurde uns die fragliche Finanzierungsvereinbarung zur Einsichtnahme vorgelegt. Erst im Zuge der Abarbeitung des Tagesordnungspunktes wurde der Wortlaut der Vereinbarung einmal vorgelesen.
Die Kreisräte Büchner und Raabs hätten also demnach die Absetzung eines Tagesordnungspunktes beantragen sollen, ohne vorher überhaupt zu wissen, worüber genau abgestimmt werden soll? Spätestens an diesem Punkt bekommt die Angelegenheit nach unserer Meinung absurde Züge. Man hätte ja seitens der Verwaltung durchaus eine Finanzierungsvereinbarung ausgearbeitet haben können, die nicht im Widerspruch zum Gesetz zur Durchführung von Bürgerentscheiden steht.
Nur als Nebenaspekt wird mit Blick auf die Mehrheitsverhältnisse im Kreistag auch relativ schnell klar, dass ein Antrag der ÖDP zur Absetzung des strittigen Punktes mit Sicherheit keine Mehrheit gefunden hätte."
Die rechtliche Problematik sei ihnen erst später bei genauerer Betrachtung deutlich geworden. Raabs und Büchner dazu: "Dass uns juristischen Laien im Verlauf der Sitzung, und in den Tagen danach, dann doch sehr große Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise kamen, die letztlich in der (erfolgreichen) Beschwerde an die Regierung gipfelten, ist selbst für Außenstehende ein absolut nachvollziehbarer Prozess. Die Kritik des Landrates daran weisen wir auf das Allerschärfste zurück."