Flug storniert - Abschiebung gestoppt
Autor: Helke Renner
Coburg, Montag, 12. November 2012
Laut Dublin-II-Verordnung hätte der kranke, in Coburg lebende Afghane Matin Amiri am Dienstag nach Italien abgeschoben werden sollen. Eine Beschwerde seiner Anwältin hat das verhindert.
Montagnachmittag war Matin Amiri noch voller Angst. Eine Abschiebung nach Italien wäre für ihn vielleicht das Todesurteil gewesen. Denn der 20-Jährige leidet unter Hämophilie Typ A, auch Bluter-Krankheit genannt. Mit entsprechender Therapie kann er damit ganz gut leben. In Italien aber bekommt er diese Therapie nicht. Im Mai 2011 hatte ihn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schon einmal dorthin abschieben lassen. Der Grund: Italien war für den Flüchtling einst die erste Anlaufstelle, und laut Dublin-II-Verordnung muss er in dieses Land zurück.
"Ich kenne da niemanden, spreche die Sprache nicht und habe zwölf Tage auf der Straße gelebt", erzählt Matin Amiri. Ganz zu schweigen von einer medizinischen Betreuung. "Dafür muss man bezahlen." Wie aber soll das gehen ohne Arbeit, ohne Wohnung, ohne soziale Kontakte?
Eine Versicherungskarte hat er auch nicht.
Inzwischen hatte auch der bayerische Flüchtlingsrat Alarm geschlagen und eine Bundestagspetition eingereicht, die 874 Menschen unterschrieben haben. "Es gibt ein aktuelles Gutachten vom Klinikum Coburg, dass Matin Amiri nicht reise- und transportfähig ist", sagt Tobias Klaus vom Flüchtlingsrat.
Er ist überzeugt, dass in einem solchen Fall auch die Ausländerbehörde vor Ort eine Abschiebung stoppen könnte. Das sieht Elmar Jonas, Betreuer der Flüchtlinge in der Asylbeweberunterkunft in der Uferstraße, nicht anders. "Die Frist läuft zwar am 13. November ab, aber angesichts des schlechten Gesundheitszustandes von Herrn Amiri könnte man auch noch zwei bis drei Wochen warten." Doch die Ausländerbehörde in Coburg berufe sich ausschließlich auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Bayreuth.
Das bestätigt Peter Schrickel, Leiter der Coburger Behörde. Über Einzelheiten könne er aber aus Gründen des Datenschutzes keine Auskunft geben. Nur so viel: "Die verwaltungsgerichtliche Entscheidung ist für uns bindend." Und für die Beurteilung der Reisefähigkeit sei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig.
In der Zwischenzeit war auch die Anwältin Gudrun Weckmann-Lautsch aus Esslingen aktiv. Sie vertritt Matin Amiri und hatte Beschwerde beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München erhoben. Gestern kam die Entscheidung und Anwaltskollegin Claudia Ramming teilte dem Tageblatt mit: "Das Bundesamt für Migration und und Flüchtlinge hat den Flug storniert." Und wie geht es weiter? "Jetzt haben wir genug Zeit, das Asylverfahren anzugehen."
Neben dem bayerischen Flüchtlingsrat hatten sich unter anderem Coburger Ärzte, Pro Asyl, die Diakonie Coburg und Stadtrat Martin Lücke (SPD) für den Afghanen eingesetzt.