Fällt die Entscheidung für die Staatsstraße 2205 noch 2015?
Autor: Ulrike Nauer
Coburg, Dienstag, 10. Februar 2015
Seit fast zwei Jahren liegen Klagen gegen den Ausbau der Staatsstraße 2205 beim Verwaltungsgericht Bayreuth. Ein Schreiben des Vizepräsidenten verbreitete jüngst Unsicherheit, doch jetzt könnte Bewegung in den Fall kommen.
"2013 könnte vielleicht mit dem Ausbau der Staatsstraße 2205 zwischen Coburg und Bad Rodach begonnen werden" - so hatte es Ministerpräsident Horst Seehofer bei einem Coburg-Besuch 2012 versprochen. Heute, drei Jahre später, kann vom Baubeginn noch immer keine Rede sein. Gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der Staatsstraße zwischen dem Kaeser-Kreisel und Wiesenfeld sind vier Klagen beim Verwaltungsgericht (VG) in Bayreuth anhängig, die noch nicht behandelt werden konnten. Doch nun könnte Bewegung in die Sache kommen, denn, so formuliert es der stellvertretende Pressesprecher des VG Bayreuth vorsichtig auf Tageblatt-Nachfrage: "Die Kammer ist bestrebt, im Laufe des Jahres zu einem Abschluss zu kommen."
"Wenn das ganze Verfahren 2015 durch wäre, das wäre wirklich ein Meilenstein", kommentierte der Bad Rodacher Bürgermeister, Tobias Ehrlicher (SPD), Lorenz' Aussage. Schließlich warte die Region schon viele Jahre auf den Ausbau. "Wir haben in Bad Rodach eine sehr starke Industrie und, bedingt durch die Therme, viele Tagesgäste." Nicht nur ihnen sei die "Buckelpiste zwischen Beiersdorf und Wiesenfeld", längst nicht mehr zuzumuten.
Entschuldigung per Brief
Erst am Montag hatte Ehrlicher in der Sitzung des Bad Rodacher Stadtrats seinem Unmut Luft gemacht. Ihm war Ende Januar ein Schreiben zugegangen, in dem sich der Vizepräsident des VG Bayreuth, Gerd Lederer, quasi entschuldigte, dass die Klagen noch nicht behandelt werden konnten. Lederer, inzwischen im Ruhestand, hatte darauf hingewiesen, dass in diesem Fall besonders sorgfältig gearbeitet werden müsse, weil "es letztlich darum geht, ob die Kläger aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses enteignet werden können".
Eigentlich habe sich das VG Bayreuth schon im vergangenen Herbst mit dem Fall Staatsstraße 2205 befassen wollen, sagte Pressesprecher Lorenz. Auch ein Ortstermin sei bereits geplant gewesen. Doch dann kam dem Gericht das Klageverfahren gegen die Planfeststellung für die Ortsumgehung von Mistelbach (Kreis Bayreuth) in die Quere und weil dieses bereits ein Jahr "älter" war als der Coburger Fall und überdies noch "deutlich komplizierter als erwartet", bekam es Vorrang. Das Mistelbacher Verfahren endete am 18. Dezember vorerst mit der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Damit wäre nun eigentlich der Weg für das VG Bayreuth frei gewesen, sich mit dem Coburger Fall zu beschäftigen, doch Lederer erteilte etwaigen Hoffnungen in seinem Schreiben noch einen Dämpfer: Weil er in den Ruhestand trete und seine Nachfolge erst noch geregelt werden müsse, lasse sich derzeit nicht sagen, wann über die Staatsstraße 2205 entschieden werden könne. Zumindest in diesem Punkt konnte Lorenz gestern leichte Entwarnung geben: "Von heute auf morgen lässt sich das sicher nicht machen", aber die Kammer sei bemüht, das Verfahren 2015 abzuschließen.
"Dies wäre auch sehr im Sinne all jener, die schon viele Jahre auf Entlastung warten", wie Norbert Schmitt, stellvertretender Fachbereichsleiter beim Staatlichen Bauamt Bamberg, betonte. "Wir haben seit April 2013 den Planfeststellungsbeschluss, es wäre gut, wenn die Klagen jetzt abgehandelt werden könnten."
Doch selbst wenn das Gericht zugunsten des Ausbaus der Staatsstraße entscheiden würde, ist noch nicht klar, wann tatsächlich gebaut werden kann. Fakt ist, im Doppelhaushalt 2015/16 sind keinerlei Mittel für die Baumaßnahme eingestellt, denn das ist erst dann möglich, wenn alle planungsrechtlichen Hindernisse - sprich: die Klagen - ausgeräumt sind. Immerhin, für 2017 seien die Gesamtbaukosten von 13,674 Millionen als "noch benötigt" eingetragen, wie die SPD-Landtagsabgeordnete Susann Biedefeld mitteilt. Über den Haushalt 2017 wird aber frühestens im Dezember 2016 entschieden. Sollte es aber tatsächlich in absehbarer Zeit grünes Licht für den Ausbau geben, könne man darauf hoffen, über einen Nachtragshaushalt noch Restmittel zu bekommen, so Biedefeld. Dann könnte es mit dem Bau vielleicht doch schon 2016 losgehen.