Etappensieg für Coburger Flugplatz-Gegner
Autor: Simone Bastian
Coburg, Sonntag, 04. Oktober 2015
Für ein Bürgerbegehren, das die Stadt zum Austritt aus der Projektgesellschaft zwingt, sind offenbar genügend Unterschriften gesammelt worden. Am Montag werden sie übergeben - doch bereits am Dienstag soll der Stadtrat Fakten schaffen.
Das Bürgerbegehren "Rettet die Brandensteinsebene", mit dem ein Flugplatz-Neubau bei Neida verhindert werden soll, hat offenbar genug Unterschriften zusammen. Am Montag werden sie der Stadtverwaltung übergeben. Das hat Martina Benzel-Weyh, eine der Bevollmächtigten des Bürgerbegehrens und Vorstandssprecherin von Bündnis 90/Die Grünen in Coburg, am Wochenende mitgeteilt. Wer die Unterschriften in Empfang nimmt, sei aber noch nicht klar. Entweder tut das Oberbürgermeister Norbert Tessmer (SPD) persönlich oder der Leiter des städtischen Einwohneramts, Peter Schrickel.
Peter Schrickel wird die Listen aber ohnehin früher oder später in die Hand bekommen, denn im Einwohneramt muss geprüft werden, ob eine ausreichende Zahl Coburger Bürger das Bürgerbegehren unterstützt. Doppelte Unterschriften oder Nicht-Coburger zählen nicht. Rund 2300 Unterschriften werden gebraucht. Die genaue Zahl richtet sich nach der Zahl der aktuell in Coburg wahlberechtigten Einwohner. Sieben Prozent davon müssen unterschrieben haben. Sollte die Zahl der Unterstützer nicht ausreichen, können Unterschriften nachgereicht werden - vorausgesetzt, der Stadtrat hat noch nicht über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden.
Läuft Bürgerbegehren ins Leere?
Das muss er in seiner nächsten Sitzung tun - aber die findet bereits am kommenden Dienstag statt (Beginn ist um 18 Uhr im Rathaussaal). Bis dahin wird es wahrscheinlich nicht möglich sein, alle Unterschriften zu prüfen. Doch diese Sitzung wurde eigens einberufen, um Fakten zu schaffen, die das Bürgerbegehren ins Leere laufen lassen.Das Bürgerbegehren fordert, dass zu folgender Frage ein Bürgerentscheid in Coburg stattfinden soll: "Sind Sie dafür, dass die Stadt (1) unverzüglich aus der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg mbH für den Neubau eines Verkehrslandeplatzes (VLP) im Landkreis austritt und jegliche finanzielle Leistungen, auch Bürgschaften, zugunsten einer derartigen Gesellschaft unterlässt". Die zweite Frage lautet, ob der Verkehrslandeplatz Brandensteinsebene so ertüchtigt werden soll, dass der Instrumentenflug dort ohne Einschränkung zulässig wäre. Die derzeit installierte Anflugbefeuerung ist nämlich nur bis Ende 2019 genehmigt.
Doch entscheidend ist die erste Frage, ob die Stadt - wie der Landkreis - aus der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg (PGVC) austritt. Die PGVC hat den Bau eines neuen Verkehrslandeplatzes bei Neida beantragt; das Planfeststellungsverfahren dazu läuft gerade. Im August hat der Feriensenat des Stadtrats einer Änderung der Satzung der PGVC zugestimmt. Demnach kann kein Gesellschafter vor dem 2025 ausscheiden.
Erster Beschluss im Feriensenat
Wenn diese Satzung rechtskräftig wird, kann auch ein Bürgerentscheid keinen vorzeitigen Ausstieg mehr erzwingen. Der Stadtrat soll am Dienstag den Beschluss des Feriensenats bestätigen, weil dieser in einer kurzfristig anberaumten nichtöffentlichen Sitzung gefasst wurde. Nun wird öffentlich getagt, und die Einladung erfolgte, wie vorgeschrieben, eine Woche vorher. Wie der Beschlussvorschlag für den Stadtrat lautet, ist noch nicht veröffentlicht - womöglich wird bis zum Dienstag an der Formulierung gearbeitet.So lange über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht entschieden ist, kann der Stadtrat noch Beschlüsse fassen, die das Bürgerbegehren faktisch aushebeln. Denn wenn die Stadt kraft PGVC-Satzung nicht mehr austreten kann, ist der Bürgerentscheid überflüssig. Erfolgt diese Satzungsänderung jetzt nicht, und das Bürgerbegehren wird in der Stadtratssitzung Ende Oktober für zulässig erklärt, dann sind dem Stadtrat die Hände gebunden. Denn das Bürgerbegehren hat dann eine Sperrwirkung - der Stadtrat kann nichts mehr beschließen, was die Fragestellung des Bürgerentscheids unterläuft.