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Dreister Überfall in Bank - Täter muss jahrelang in Haft


Autor: Katja Nauer

LKR Coburg, Mittwoch, 11. Mai 2016

Ein 32-Jähriger zertrümmerte nachts seine Bierflasche auf dem Kopf eines Kunden in der Schalterhalle einer Coburger Bank und raubte dessen Geld.


Es ist Samstag, der 28. März 2015, 22.30 Uhr: Ein ganz in Schwarz gekleideter Mann betritt die Schalterhalle der Hauptgeschäftsstelle einer Coburger Bank. Er hat eine pelzbesetzte Kapuze tief ins Gesicht gezogen und versteckt sich in einer Ecke, die nicht videoüberwacht ist. Als der Mann wieder auftaucht, sind kurz sein bloßer Kopf und sein Gesicht zu sehen, bevor er sich die Kapuze wieder übers Gesicht zieht und seine Hand hebt, mit der er eine Bierflasche hält. Sein Ziel ist ein junger Mann, der sichtlich angetrunken Geld aus einem Automaten zieht.
Dann geht alles ganz schnell: Der Täter nähert sich von hinten und zertrümmert die Flasche auf dem Schädel des Kunden. Scherben fliegen in alle Richtungen. Der junge Mann geht zu Boden, kommt kurz darauf wieder hoch, will sich augenscheinlich wehren, wirkt orientierungslos.

Der Täter rempelt ihn an und flüchtet.

Einem Zeugen, der die Bankfiliale betritt, kommt der Täter entgegen. Der Amerikaner kann eine detaillierte Beschreibung abgeben. Er und sein Bekannter rufen Rettungswagen und Polizei. Der junge Mann erleidet ein fünf Zentimeter großes Hämatom an der linken Schläfe und muss zwei Tage zur Beobachtung im Krankenhaus bleiben. Die Polizei sichtet die Videobänder der Bank und veröffentlicht umgehend einen Zeugenaufruf in den Medien. Am Montagnachmittag stellt sich der Täter, ein 32-Jähriger aus Coburg, selbst.


Die Tat aus mehreren Blickwinkeln

Am Dienstag musste sich der Mann vor der Ersten Großen Strafkammer wegen schweren Raubes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung verantworten. Dort wurden auch die Bänder der Videoüberwachung aus der Schalterhalle gezeigt: mit der Tat aus mehreren Blickwinkeln.

"Wenn der Schlag ein bisschen weiter nach hinten versetzt gewesen wäre, dann hätte das Schädeldach brechen können", erklärte ein Arzt von der Universität Erlangen. Der Sachverständige schilderte weitere mögliche schwere Verletzungen, die zum Tod des Geschädigten hätten führen können. "Eine potenzielle Lebensgefahr ist zu bejahen", sagte er. Die Bewusstlosigkeit des Opfers könne durchaus nur zwei, drei Sekunden gedauert haben, erklärte der Sachverständige auf Frage von Richter Christoph Gillot. Dafür spreche auch die Amnesie des Geschädigten. Dieser wurde als Zeuge befragt und konnte sich an die genauen Ereignisse nicht erinnern.

Der Angeklagte, der anfangs die Tat herunterspielte, entschuldigte sich bei dem jungen Mann: Er sei besoffen gewesen, sagte er. Zudem erklärte er, zur Tatzeit unter Drogenentzug gelitten zu haben. Die 55 Euro, die er dem Geschädigten in der Bank abgenommen habe, seien von ihm umgehend bei einem Dealer in Sonneberg in Drogen umgesetzt worden. Schon während seiner Hauptschulzeit habe er Cannabis und Alkohol konsumiert, mit 15 Jahren Heroin, als Erwachsener sei er zu Crystal übergewechselt, sagte der Mann aus.

Eine Psychologin aus Bayreuth erläuterte, der gebürtige Kasache sei durch die Umsiedlung der Familie nach Deutschland wohl bereits im frühen Kindesalter entwurzelt worden. Der Mann, der zuletzt von Hartz IV lebte, habe die Hauptschule abgebrochen und auch keine abgeschlossene Lehre. Die Sachverständige bescheinigte dem Angeklagten eine schwere Suchterkrankung.


Sieben Einträge im Register

Der Grad der Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt war zudem das Thema im Gerichtssaal: Der Angeklagte gab an, zur Tatzeit sechs, sieben Halbliterflaschen Bier und acht bis zwölf kleine Flaschen Branntwein konsumiert zu haben. "Trotz der erheblichen Alkoholisierung kann er planmäßig reagieren", erläuterte die Psychologin, die dem Mann eine gewisse Alkoholtoleranz bescheinigte. Sieben Einträge listet das Bundeszentralregister auf, für die der Angeklagte in den Landkreisen Kronach, Lichtenfels, Sonneberg, Hof, Wunsiedel und Coburg unter anderem wegen Betrugs, Diebstahls, Beleidigung, Sachbeschädigung und vorsätzlicher unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln zu Geld- und Haftstrafen, teils auf Bewährung, verurteilt wurde.


Das vorläufig letzte Urteil

Nun wurde das vorläufig letzte Urteil gesprochen: Die Richter verurteilten den Anklagten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Außerdem wird er in einer Entzugsanstalt untergebracht. Das Urteil ist rechtskräftig.