Druckartikel: Diebe und Sünder

Diebe und Sünder


Autor: Rainer Lutz

LKR Coburg, Donnerstag, 30. Dezember 2021

In den Wäldern zeigen sich jetzt die Spuren , die Christbaumdiebe und Umweltfrevler hinterlassen haben.
Im Wald am Bausenberg waren Christbaumdiebe am Werk.


Zurzeit stehen sie in vielen Wohnzimmern - bunt geschmückte Weihnachtsbäume. Bei so manchem von ihnen sollte neben dem Baum jemand mit einem schlechten Gewissen stehen, weil er den Baum gestohlen hat. Waldbesitzer können ein Lied davon singen, wie jedes Jahr zur Adventszeit mit ihrem Eigentum umgegangen wird.

Albert Schrenker, Leiter des Forstbetriebs Coburg der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) und seine Mitarbeiter finden in diesen Tagen in vielen Waldbereichen des Forstbetriebs Stümpfe junger Nadelbäume. Sie können sich vorstellen, dass es wohl eine besonders schön gewachsene junge Fichte oder Kiefer gewesen ist, die da gestanden hat. Unregelmäßig gewachsene oder spärlich benadelte Bäume werden selten mitgenommen.

Der Wald leidet gerade schon erheblich unter den Folgen des Klimawandels. Schädlinge machen fast jeder Baumart zu schaffen. In privaten wie in staatlichen Wäldern wird mit Hochdruck am Umbau der Baumbestände hin zu klimastabileren Wäldern gearbeitet. Wenn zusätzlich regelmäßig junge Bäume gestohlen werden, macht das die Probleme nicht kleiner.

Ehe eine junge Fichte groß genug ist, um als zimmerhoher Christbaum zu dienen, vergehen in der Regel etwa zehn Jahre. Dann ist der Baum auch groß genug um nicht mehr von Rehwild verbissen zu werden und könnte jetzt zu stattlicher Größe aufwachsen.

Wer einen Weihnachtsbaum aus heimischen Wäldern möchte, kann sich an Waldbesitzer wenden, die dann mit ihm gemeinsam einen Baum aussuchen, der vielleicht ohnehin entfernt werden sollte, weil die Bäume sonst zu dicht stehen. Alternativ gibt es Angebote von Land- und Forstbetrieben, die auf geeigneten Flächen Bäume gezielt für die Vermarktung als Weihnachtsbaum anpflanzen. Und schließlich werden Plantagenbäume in Baumärkten, Gartencentern oder bei Markttagen in verschiedenen Preisklassen angeboten.

Hohe Strafen möglich

Abgesehen vom ökologischen Schaden am Lebensraum Wald, beleuchtet die Zeitschrift Agrarheute die rechtliche Seite des Christbaumklaus. Das unerlaubte Baumfällen gilt nämlich als Diebstahl. Die Geldstrafen liegen je nach Bundesland zwischen 50 und 50 000 Euro. Ist die Beute weniger als 50 Euro wert, handelt es sich um einen "Diebstahl von geringem Wert", der nur auf Anzeige verfolgt wird. Handelt es sich um einen höheren Wert, fällt das Delikt unter den "normalen" Diebstahl. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft. Alles andere also als ein Kavaliersdelikt.

Wenn Albert Schrenker jetzt durch die Wälder des Forstbetriebs geht, dann ärgern ihn neben den Diebstählen noch andere Funde. Immer wieder muss der Wald nämlich für die illegale Entsorgung von allen möglichen Abfällen herhalten. "Leider macht keiner mehr vor fremden Eigentum halt. Der Wald ist Selbstbedienungsladen und Entsorgungsstelle geworden", sagt er.