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Die Tücken der Coburger Altstadt


Autor: Simone Bastian

Coburg, Dienstag, 16. Februar 2016

Zweimal hatten in den vergangenen Wochen Brandmeldeanlagen die Feuerwehr in die Innenstadt gerufen. Beide Male ein Fehlalarm. Aber das war nicht umsonst.
Als am 5. Februar im ehemaligen Weka-Gebäude Alarm ausgelöst wurde, fuhr die Feuerwehr in die Spitalgasse. Laut Brandmeldeanlage war jedoch ein Gerät der Auslöser, das in einem Geschäft in der Herrngasse installiert ist. Foto: Dominik Buckreus


Am Dienstag hatte die Brandmeldeanlage einer Bankfiliale Alarm ausgelöst; am 5. Februar, einem Fretag, war es ein Geschäft in der Fußgängerzone, vor dem die Fahrzeuge der Feuerwehr am Nachmittag hielten. Beide Male mussten die Einsatzkräfte nichts weiter tun, als sich vergewissern, dass wirklich nichts brennt, und die Brandmeldeanlage wieder freischalten. "Ursache unbekannt" gilt laut Stadtbrandrat Ingolf Stökl für den Alarm am späten Dienstagvormittag, der die Bankangestellten und die Kunden aus dem Haus zwang. Weil die Anlage anzeigt, welcher Brandmelder im Haus den Alarm ausgelöst hat, wissen die Feuerwehrleute, wo sie nach Brandherden suchen müssen.


80Prozent Fehlalarme

Rund 150 solcher Brandmeldeanlagen in öffentlichen Gebäuden und Betrieben funken ihre Signale direkt zur Coburger Feuerwache. "Zu 80 Prozent handelt es sich dabei um Fehlalarme", sagt Stökl.
Doch das spreche nicht gegen die Brandmelder - im Gegenteil. Weil die Geräte so empfindlich sind, dass sie auch auf Bohrstaub (wie neulich in einer Tiefgarage) oder Wasserdampf anspringen, melden sie Brände schon im Entstehen. Wenn die Feuerwehr dann eintrifft, hat meist das Personal vor Ort schon das Feuer ersticken oder den kokelnden Topf von der Platte in der Teeküche ziehen können.

Gerade im Altstadtbereich sei diese frühe Branderkennung wertvoll, sagt Stökl. Denn die Altstadt mit ihren eng bebauten Hinterhöfen und oft verwinkelten Gebäuden "sind vom vorbeugenden Brandschutz her nicht optimal." Wie sich ein Brand im Altstadtbereich entwickelt, "ist grundsätzlich nicht vorhersehbar". Aus heutiger Sicht seien die Gebäude ohnehin nicht mehr genehmigungsfähig, allein wegen der fehlenden Rettungswege und der Baustoffe. Deshalb habe die Feuerwehr bei Altstadteinsätzen andere Befürchtungen, als wenn es in ein modernes Viertel gehe.

Ob ein Gebäude mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet werden muss, entscheiden die Behörden. Faustregeln gebe es da nicht, sagt Stökl. Gleiches gelte für automatische Sprinkleranlagen, die bei Bränden anspringen. Außerdem hat die Feuerwehr Pläne von Zugängen und Wegen, was beim Alarm im ehemaligen Weka-Gebäude Anfang Februar von Vorteil war: Darin befinden sich zwar inzwischen drei voneinander unabhängige Geschäfte, aber die Brandmeldeanlage umfasst den gesamte nGebäudekomplex. Der Alarm war in dem Geschäft in der Herrngasse ausgelöst worden, der Schaltkasten fürs Zurücksetzen ist über die Große Johannisgasse zu erreichen.

Auch wenn die Feuerwehr umsonst zum Einsatz gerufen wurde - kostenlos ist die vom Brandmelder ausgelöste Fahrt nicht. 350 Euro verlangt die Stadt Coburg als Gebühr bei solchen Fehlalarmen. Dies sei als Anreiz zu verstehen, die eigene Anlage sorgfältig zu warten, sagt Stökl.


Fehlalarme - das kostet es woanders

Kommunen können nach dem bayerischen Feuerwehrgesetz Aufwendungsersatz für die Leistungen ihrer Feuerwehren verlangen. Bei Fehlalarmen von Brandmeldeanlagen wird meist eine Pauschalgebühr angesetzt. Bayreuth verlangt bei Falschalarm durch eine Brandmeldeanlage 400 Euro pro Einsatz. Bamberg erhebt den gleichen Betrag; "bei Objekten mit zusätzlichem Kräftebedarf 670 Euro". Wenn die Brandmeldeanlage vorschriftsgemäß gewartet wurde, wird der erste Fehlalarm im Jahr in Bamberg nicht verrechnet. Schweinfurt berechnet 388 Euro pro Fehlalarmierung.

In Großstädten sieht es etwas anders aus: Nürnberg staffelt die Gebühren nach Zahl der angerückten Fahrzeuge und der Einsatzdauer: Jede angefangene Viertelstunde eines Löschzugs kostet 276 Euro, bei zwei Löschzügen werden 606 Euro je angefangene Viertelstunde fällig. München erhebt keine Gebühren, wenn die Alarmierung nicht grob fahrlässig war. Allerdings werden dort jährlich 1101 Euro für den Anschluss der Brandmeldeanlage ans Brandmeldenetz fällig sowie weitere Gebühren für Funktionsprüfung und Wartung. (Quellen: Satzungen der genannten Städte.)