Seit Mitte Februar ist Ulrike Barausch Vorsitzende Richterin am Landgericht. Sie ist zuständig für Zivil- und Strafrecht, kennt sich auf beiden Gebieten gut aus und mag ihre Arbeit, auch wenn es manchmal hart wird.
Es ist gemütlich im Büro von Ulrike Barausch: schwere Holzmöbel, ein Teppich, moderne Kunst an den Wänden und geradezu überbordendes Grün. "Die Pflanzen habe ich selbst so groß gezogen", sagt die Juristin. Seit Mitte Februar ist sie Vorsitzende Richterin am Landgericht, die erste Frau in diesem Amt in Coburg. Deshalb die wohnliche Atmosphäre im strengen Richterinnen-Büro? Ulrike Barausch lacht. "Das ist das Präsidentenzimmer aus den 80er Jahren. Demnächst kommen hier neue, sachliche Möbel rein." Wie fühlt sie sich als einzige Frau unter fünf Vorsitzenden Richtern? "Das ist für mich kein Problem, immerhin bin ich schon seit 18 Jahren in der Justiz tätig. Ich bin hier keine Unbekannte."
In den 90er Jahren war Ulrike Barausch in Coburg als Richterin für Zivil- und Strafverfahren tätig. Dann wurde sie Staatsanwältin und wechselte später ans Amtsgericht in Kronach. Seit 2004 arbeitet sie wieder am Coburger Landgericht, zuerst als Richterin, dann als Gruppenleiterin in der Staatsanwaltschaft. Anfang dieses Jahres wurde sie nun zur Vorsitzenden Richterin befördert."In Bayern sind diese häufigen Wechsel üblich. Es ist nicht gut, über viele Jahre auf einem Posten zu bleiben", erläutert Ulrike Barausch. Jetzt sei sie aber erst einmal angekommen.
Wie geht sie mit dieser neuen Herausforderung um? "Man wächst in solch ein Amt hinein, das ist ein langsamer Prozess." Anfangs sei ihr schon etwas mulmig gewesen angesichts der größeren Verantwortung, aber: "Es ist schön, wieder hier am Gericht zu arbeiten." Dazu muss man wissen, dass Staatsanwaltschaft und Gerichte getrennte Behörden sind.
Ulrike Barausch ist jetzt die Chefin von drei Richtern, zwei Beisitzern und zwei Geschäftsstellen (Zivilrecht und Strafrecht) mit je drei Mitarbeiterinnen. Die Aufgaben, die sie zu erledigen hat, verteilt das Präsidium. "Zu zwei Dritteln sind es bei mir Zivilsachen, zu einem Drittel Strafsachen." Das bringe Abwechslung in die Arbeit.
Mehr dazu lesen Sie im Coburger Tageblatt
Der Kommentar wurde gesperrt.
Bei Verurteilungsprofi Richterin Barausch haben Bürger auch keinen Anspruch auf rechtliches Gehör und können gemäss ihr keine Rechte in der Justiz geltend machen. Der Bayrische Verfassungsgerichtshof hat in einem Fall diese Willkür von Grund- und Menschenrechtsverletzung (Artikel 19 Abs. 4 und 103 GG) glücklicherweise abgeholfen (Vf. 85-VI-15).
Unschuldige werden dort entgegen eines Willkürverbots ( VerfGH Sachsen, 25.05.2011 – Vf. 100-IV-10) zur Verletzung von Grund- und Menschenrechten dennoch zum kollegialen Täterschutz ihrer fachlich inkompetenten Kollegen wegen Beleidigung verurteilt, weil diese sich als geschädigte Opfer über die fachliche Inkompetenz beschweren (Beleidigung: http://www.kirchenlehre.com/plantik4.htm).
Zur Verurteilung werden dann auch noch lügende "beleidigte" Richterzeugenkollegen vorgeladen, deren Aussagen natürlich für die Verurteilung zur Wahrheit bestimmt werden und die sich so kollegial die geschädigten Bürger selbst bestrafen lassen dürfen.
Angeklagte haben bei ihr zusätzlich auch keinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger des Vertrauens entgegen der Grund- und Menschenrechte, sondern auf einen von ihr bestimmten Urteilsbegleitter zur effektiven Verurteilung.
Auch erhalten bei ihr mittellose Angeklagte die ihnen auch gemäss dem Deutschen Bundestag eindeutig zustehende Reisekostenentschädigung nicht zur besonders zusätzlichen effektiven Verletzung der Grund- und Menschenrechte: http://blog.justizfreund.de/?p=5595
Auch 216 EUR Reisekostenentschädigung um 450km anzureisen müssen von Hartz 4 Empfängern gemäss ihr selbst getragen werden.
Angeklagte dürfen gemäss ihr auch von anderen Menschen fahrlässig schwerst verletzt werden (60km/h zu schnell fahrende PKW-Fahrerin) und müssen der Täterin das Tatwerkzeug (PKW) bezahlen wenn es dabei kaputt geht.
Mal sehen was da noch so kommt....
https://www.facebook.com/justizfreund/posts/1505698433088385
Ahnung von Zivilrecht hatte Diese in dem Verfahren in tatsächlicher Hinsicht keinen blassen Schimmer, sondern nur von gewünschter Verurteilungskollgialität für die Kollegen.
Aber das macht gerade den Profikollegen bei Gericht aus.
Für die Kollegialität ist es gerade in Strafsachen wichtig auch zu den Kollegen der Staatsanwaltschaft zu wechseln, denn das schafft kollegiale Nähe und Verständnis für die lieben Kollegen gegen den Angeklagten in einer grossen lieben kollegialen Familie.
Systemfehler der Spiegel 51/2013, 16.12.2013:
...So sei es "bemerkenswert", dass etwa im Augsburger Justizneubau Richter und Staatsanwälte im selben Stock untergebracht sind, getrennt nur durch eine Glastür. Von einem - bewussten oder unbewussten - "Schulterschluss" sprechen auch kritische Richter. Er ist auf das einzigartige Personalsystem des Landes zurückzuführen, die sogenannte Pflichtrotation: Auch Richter beginnen in Bayern ihre Laufbahn als Staatsanwalt. In der Regel müssen sie später immer wieder zur Staatsanwaltschaft zurück. Das schafft vielerorts Verständnis, Nähe und persönliche Verbundenheit.
Gelegentlich, sagt Leitner, "müssen die Richter aufpassen, dass sie nicht die Fälle entscheiden, an denen sie als Staatsanwalt selbst mitgewirkt haben". Der Münchner Anwalt Ziegert spricht von der bayerischen Strafjustiz als einer "großen Familie".