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Die Halb-Ruine in Coburg wird gesichert: Hoffnung auf Sanierung?


Autor: Simone Bastian

Coburg, Montag, 01. Dezember 2014

Das Haus Weichengereuth 11 hat nun auch die Untere Denkmalschutzbehörde beschäftigt. Aber Hoffnung auf eine Sanierung gibt es noch nicht - denn immer noch ist das Gebäude ein Abrisskandidat.
Das Haus Weichengereuth 11 in einer Aufnahme von Mitte November. Zumindest die offenen Fenster und Türen sollen nun gegen weitere Eindringlinge gesichert werden.


Hans-Heinrich Eidt lässt nicht locker in Sachen Weichengereuth 11: Die Stadt Coburg als Untere Denkmalschutzbehörde soll erreichen, dass das leer stehende Gebäude gesichert wird. Das schrieb Eidt vorige Woche ans städtische Bauamt, wo auch der Denkmalschutz angesiedelt ist. Eidt sieht das Denkmalschutzgesetz missachtet, "in einer Form, bei der die Untere Denkmalschutzbehörde gegen jeden privaten Eigentümer vorgehen würde".

Zunächst hatte sich Eidt mit diesem Anliegen an die Bundesstraßenverwaltung gewandt, die als Eigentümer des Anwesens im Grundbuch eingetragen ist. Seine Briefe nach Berlin gingen allerdings ins Leere. Die Deges (Deutsche Einheit Fernstraßen Planungs- und Bau GmbH) ist zwar in etlichen Bundesländern im Auftrag der Bundesstraßenverwaltung tätig, nicht aber in Bayern.

Hier verwalten die staatlichen Bauämter die Liegenschaften, die zum Sondervermögen des Bundes gehören.

Sondervermögen, weil das Grundstück Weichengereuth 11 einst gekauft wurde, um den Bau der Frankenbrücke zu ermöglichen. Schon damals war es zum Abriss vorgesehen, sagt Uwe Zeuschel, Leiter der Abteilung Straßenbau im Staatlichen Bauamt Bamberg. Doch es durfte stehenbleiben.

Nun aber ist noch die Frage offen, ob die B4 im Bereich Weichengereuth in den nächsten Jahren ausgebaut wird und in welchem Umfang: Vierstreifig oder dreistreifig? Die Frage kann erst geklärt werden, wenn der neue Bundesverkehrswegeplan vorliegt, was Ende 2015 der Fall sein soll. Bei vierstreifigem Ausbau müsse das 1874 errichtete Haus abgerissen werden, bei einem dreistreifigen Ausbau der Straße könne es vermutlich stehenbleiben, sagt Zeuschel.

Woanders gab's Stützmauern

Ein Argument, das Hans-Heinrich Eidt schon aus bautechnischen Gründen nicht gelten lassen will: "Als der Neue Weg für den vierspurigen Ausbau der B 4 verbreitert wurde, hat man dort meterhohe Beton-Stützwände errichtet und den Eigentümern den Zugang über fast unzumutbare Rampen ermöglicht. Dies wäre bei Weichengereuth 11 ohne weiteres ebenfalls möglich, wobei die Stützmauer wesentlich niedriger ausgebildet werden kann."
Problem nur: Es gibt noch keine konkreten Planungen. An die macht sich das Staatliche Bauamt erst dann, wenn feststeht, welcher Ausbau der B 4 vom Bund finanziert wird. Kurz: Bis klar ist, was mit dem Gebäude geschehen kann, werden noch einige Jahre vergehen.

Jahre, in denen das Haus zumindest nicht weiter verfallen soll. Gestern fand ein Ortstermin von Vertretern des städtischen Bauamts und der Servicestelle Straßenbau auf dem Grundstück statt, berichtet Stadt-Pressesprecher Michael Selzer. Ergebnis: Die Straßenbauer werden das Gebäude sichern und von ihren Kollegen der Abteilung Hochbau prüfen lassen, was eine behelfsmäßige Sanierung des Daches kosten würde, bestätigt Uwe Zeuschel. Außerdem werden alle Zugänge verschlossen. Seit Wochen stehen Fenster und Türen offen. Dass ins Haus eingebrochen wurde, steht fest; es wurden sogar schon eingebaute Buntglasscheiben gestohlen. Außerdem gebe es Hinweise darauf, dass Eindringlinge im Haus übernachtet hätten, sagt Zeuschel.

Enteignung nicht möglich

Mehr als diese Sicherung werde die Stadt im Moment auch nicht verlangen, stellt Selzer klar: "Alles andere werden wir nicht vorschreiben können", und für eine Enteignung gebe es keine rechtliche Grundlage. Einen solchen Schritt hatte Eidt vorgeschlagen. Er hält ihn nach dem Denkmalschutzgesetz für möglich, da der Bestand des Baudenkmals durch die Untätigkeit der zuständigen Stellen gefährdet erscheine. Da eine Enteignung zugunsten des Bundes nicht möglich sei, könne die Gemeinschaft Stadtbild hier einspringen, die sich in ihrer Satzung zum Erhalt von Baudenkmälern verpflichtet habe. Sie könne das Gebäude mit ihren Mitteln sanieren und es zum Beispiel an Studenten der nahegelegenen Hochschule vermieten.

Dazu wird es also nach Lage der Dinge nicht kommen. Was aber, wenn sich in einigen Jahren herausstellt, dass das Gebäude Weichengereuth 11 dem Ausbau der B4 doch nicht im Wege steht? Dann, sagt Uwe Zeuschel, werde aus dem Sondervermögen des Bundes wieder normales Bundesvermögen. Dafür sei dann die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) zuständig. Die Bima kümmert sich um Liegenschaften des Bundes, wie zum Beispiel die ehemalige BGS-Kaserne in Coburg.

Vor etlichen Jahren hatte Eidt übrigens Erfolg, als er den Staat anprangerte, ein ihm gehörendes Denkmal vergammeln zu lassen. Damals ging es ums Rittersteich-Schlösschen, Eigentümer ist der Freistaat Bayern. In dem sanierten Gebäude sitzen just jene Architekten, die nun abschätzen sollen, was eine Notsicherung des Daches von Weichengereuth 11 kosten würde.