Deshalb bleibt die B303 bei Oberelldorf für Traktoren tabu
Autor: Berthold Köhler
Oberelldorf, Dienstag, 08. Januar 2019
Langsame landwirtschaftliche Fahrzeuge haben auf der Bundesstraße 303 im westlichen Landkreis Coburg nichts zu suchen - und das wird auch so bleiben.
Die Einstufung des Neubauabschnitts der Bundesstraße 303 als Kraftfahrstraße und das damit verbundene Befahrungsverbot für langsame Fahrzeuge ist den Vertretern der Landwirtschaft weiterhin ein Dorn im Auge. Erst beim Jahresauftakt der Fraktion von CSU und Landvolk drohte Christine Heider in Neustadt: "Wenn so etwas Schule macht, werden die Landwirte künftig keine Flächen mehr für Straßenbauprojekte zur Verfügung stellen." Aber auch wenn die Landvolk-Sprecherin ankündigte, weiter auf eine Freigabe der B303 für landwirtschaftliche Fahrzeuge zu drängen - der Wunsch wird sich kaum erfüllen lassen.
Bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt - sie ist eine staatliche Dienststelle - ist die Sache nach Angaben von Landratsamts-Pressesprecher Dieter Pillmann klar: "Es gibt keine Bestrebungen, an der geltenden Einstufung etwas zu ändern." Beim Abschnitt zwischen dem Ortsausgang Oberelldorf und der Abzweigung nach Muggenbach wurde ein sogenannter "2+1-Ausbau" verwirklicht. Der dritte Fahrstreifen (in Fahrtrichtung Coburg) soll dabei für mehr Sicherheit beim Überholen von Fahrzeugen im Schwerlastverkehr gewährleisten, mit erheblich langsamer fahrenden Fahrzeugen, wie landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Fahrrädern und Kleinkrafträdern rechnet dabei niemand mehr.
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Zudem ist in Fahrtrichtung Schweinfurt ein Überholen auf der ganzen Strecke nicht zulässig. Was das in der Praxis heißt, erklärt Pillmann auch: "Wären dort langsamere Fahrzeuge unterwegs, dürften diese nicht überholt werden." Weil aber Autofahrer kaum die gesamte Strecke einen langsamen Traktur hinterher fahren wollen, hätte die Situation nach Ansicht der Unteren Verkehrsbehörde schnell verbotene Überholmanöver und gefährliche Situationen zur Folge. Deshalb wurden für den von der Benutzung der Kraftfahrstraße ausgenommenen Verkehr Begleitwege geschaffen. Dies alles, betont Dieter Pillmann, sei in Abstimmungen zwischen den zuständigen Straßenverkehrsbehörden, der zuständigen Straßenbaubehörde und der Polizei geschehen.
Doch diese Begleitwege kommen bei den Vertretern der Landwirtschaft nicht gut an. "Sie haben teilweise sehr enge Kurvenradien", erklärt Hans Rebelein (Geschäftsführer des Kreisverbandes Coburg im Bayerischen Bauernverband). Gerade für größere Traktoren, die im Fernverkehr bis hin zum Schweinfurter Hafen fahren müssen, seien die Begleitwege zu eng bemessen.
Es geht auch anders - bei der B4
Umso mehr ärgert die Landwirte deshalb der Verlauf des Genehmigungsverfahren zum Ausbau der B303 östlich von Oberelldorf - sagt zumindest Hans Rebelein. Dort haben die Bauern im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ihre Grundstücke freiwillig für das Straßenbauprojekt zur Verfügung gestellt. Wohl in der Hoffnung - es gibt auch Landwirte, die von einer fixen Zusage des Staatlichen Bauamtes sprechen - auf eine Regelung, die dem landwirtschaftlichen Verkehr das Befahren der Bundesstraße ermöglicht. Hätte nur ein Grundstückseigentümer seine Zusage verweigert, hätte der Ausbau mit einem Planfeststellungsverfahren rechtssicher gemacht werden müssen. "Und das hätte viel Zeit gekostet", betont Rebelein. Insofern sei die Sache mit der Ausweisung der Kraftfahrstraße aus Sicht der Landwirtschaft schon eine "sehr fragwürdige Vorgehensweise".
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