Des Betrugs angeklagter Neustadter bekommt Bewährungsstrafe
Autor: Gabi Arnold
Neustadt bei Coburg, Mittwoch, 09. Dezember 2015
Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird, ist ein ehemaliger Geschäftsführer einer Neustadter Elektro-OHG am Mittwochvormittag verurteilt worden. Der 46-Jährige musste sich vor dem Amtsgerichts Coburg wegen Betrugs in 52 Fällen verantworten.
Im Jahr 2003 übernahm der Angeklagte gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer das Neustadter Elektrogeschäft, das mit Haushalts- und Unterhaltungselektrotechnik handelt. Der Angeklagte sagte, dass alle Neukäufe, Reparaturen und Schadensfälle über seinen Schreibtisch gelaufen seien. Er räumte ein, er habe selbst abgerechnet, aber auch alle Abrechnungen weitergeleitet, egal ob diese von Technikern oder von anderen Mitarbeitern kamen, und dies, ohne die Unterlagen auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Wolfram Bauer "Und Sie sind der Meinung, dass Sie das korrekt gemacht haben?" folgte eine 25-minütige Pause.
Nach der Beratung mit seinem Anwalt Lars Hartmann räumte der gelernte Einzelhandelskaufmann ein, dass auch falsch abgerechnet worden sei. Das Unternehmen habe sich in starken finanziellen Schwierigkeiten befunden.
Ein Kripobeamter verdeutlichte anhand von zwei Fällen die Vorgehensweise. Demnach stellte der Ex-Geschäftsführer der Versicherung Leistungen in Rechnung, die nie durchgeführt wurden. Beispielsweise wurden Reparaturen von Elektrogeräten geltend gemacht, ohne dass diese stattgefunden hatten. Es entstand so ein Schaden von fast 13 000 Euro. Richter Wolfram Bauer: "Weil für die Firma jeder Euro wichtig war, haben Sie Versicherungsfälle abgerechnet, die keine waren." Die Versicherung habe es dem Angeklagten einfach gemacht, sagte der Kripobeamte, denn bei den eingereichten Unterlagen fehlten die Unterschriften der Kunden und teilweise wurden auch nur Kostenvoranschläge vorgelegt. "Die Zahlungen sind erfolgt, obwohl die Rechnungen nicht korrekt waren", sagte der Zeuge.