CSU Neustadt durfte Elke Protzmann nicht aus der Fraktion ausschließen
Autor: Rainer Lutz
Neustadt bei Coburg, Freitag, 13. April 2018
Der Ausschluss von Elke Protzmann aus der Fraktion der CSU im Neustadter Stadtrat war nicht rechtens. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Es war zunächst ein Formfehler, der das Verwaltungsgericht Bayreuth zu der Entscheidung kommen ließ, dass Neustadts Zweite Bürgermeisterin Elke Protzmann nicht aus der CSU-Fraktion des Stadtrats hätte ausgeschlossen werden dürfen. Eine Entscheidung, gegen die die Fraktion Beschwerde einlegte. Eine Entscheidung aber auch, die nun vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, bestätigt wurde und gegen die es keine Rechtsmittel mehr gibt.
Elke Protzmann ist nach diesem Urteil, wie das Gericht mitteilt, "vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache mit allen Rechten und Pflichten eines Fraktionsmitglieds zur Fraktionsarbeit zuzulassen, um ihre kommunalpolitischen Wirkungsmöglich-keiten ausschöpfen zu können."
Hintergrund des Ausschlusses aus der CSU-Stadtratsfraktion war eine Aussage von Elke Protzmann zu Äußerungen eines Fraktionskollegen über Neustadts Oberbürgermeister Frank Rebhan (SPD) in früheren Fraktionssitzungen, die sie bei einer Zeugenbefragung im Zuge eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gemacht hatte. Die Fraktionsspitze um den damaligen Vorsitzenden Frank Altrichter warf ihr vor, die Verschwiegenheitspflicht verletzt zu haben.
Das Gericht kam zu der Auffassung, dass Elke Protzmann die Ausschlussgründe nicht konkret genug erläutert worden seien. Sowohl die Ladung zu der maßgeblichen Fraktionssitzung als auch das nachfolgende Mitteilungsschreiben an die Betroffene hätten nur sehr allgemeine Aussagen zu den Gründen enthalten. Damit sei nicht erkennbar, welche tatsächlichen Feststellungen die Fraktionsmehrheit am Ende zu ihrer Entscheidung bewogen hätten. Weil dieser Formfehler bereits genügte, um den Rauswurf unwirksam zu machen, kam es dem Gericht auf die Rechtmäßigkeit des gegen vier Stimmen aus der Fraktion beschlossenen Ausschlusses gar nicht an.
Wiederholung zwecklos
Dennoch hat sich der Verwaltungsgerichtshof auch dazu geäußert. Immerhin könnte die Fraktion ihren Beschluss wiederholen, dabei Formfehler vermeiden und so versuchen, Elke Protzmann doch noch auszuschließen. Dazu haben die Richter jedoch vorsorglich klargestellt, dass die in der Bayerischen Gemeindeordnung geregelte Verschwiegenheitspflicht der Ratsmitglieder nicht auch solche Wortbeiträge in Fraktionssitzungen umfasse, die sich auf fraktionsinterne Vorgänge ohne direkten Bezug zu den Gemeindeaufgaben oder auf private Verhältnisse Dritter bezögen. Demnach lag keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch Elke Protzmann vor, als sie im Zuge der Ermittlungen darüber aussagte, was einer ihrer Fraktionskollegen an Gerüchten über den Oberbürgermeister verbreitete hatte.Über die Höhe der Gerichtskosten und darüber, wer sie zu tragen hat, machte der Verwaltungsgerichtshof in seiner Mitteilung zu dem Urteil keine Angaben.