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Coburger Schulleiter schuldig gesprochen


Autor: Christiane Lehmann

Coburg, Montag, 23. Juni 2014

Der Direktor des Coburger Gymnasiums Casimirianums hatte 2013 die Abiturnoten im Fach Deutsch eigenmächtig um einen Punkt angehoben. Seine Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
Burkhard Spachmann (Mitte), eingerahmt von seinen Verteidigern Eckart Staritz und Thomas B ittorf. Foto: Lehmann


Für Richter Wolfram Bauer steht fest: "Die Schulordnung ist eindeutig. Burkhard Spachmann hatte kein Recht, in die Notengebung im Fach Deutsch im Abiturjahrgang 2013 einzugreifen." Deshalb verurteilte er den Leiter des renommierten Coburger Gymnasiums Casimirianum am Montag zu 60 Tagessätzen à 90 Euro. Spachmann trägt zudem die Kosten des Verfahrens.

Damit blieb der Richter sowohl unter den zunächst im Strafbefehl geforderten 90 Tagessätzen als auch den von Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein beantragten 100 Tagessätzen. Zufrieden mit dem Schuldspruch zeigte sich die Oberstaatsanwältin am Ende der Verhandlung dennoch, wenngleich es für sie "nicht nachvollziehbar" sei. Ob sie in Berufung oder Revision geht, will sie sich noch überlegen. "Eine höhere Geldstrafe halte ich für angemessen", sagte sie unserer Zeitung.

Auch die beiden Verteidiger des Schulleiters überlegen noch, ob sie es bei dem Urteil bewenden lassen. Eckart Staritz und Thomas Bittorf hatten einen Freispruch gefordert. Staritz sieht im herabgesetzten Strafmaß eine "goldene Brücke", die ihnen gebaut wurde.

Einzigartiger Fall

In seinem Plädoyer hatte der Anwalt darauf verwiesen, dass der Fall "einzigartig" sei. Bisher sei noch kein Schulleiter verurteilt worden: "Es gibt keine Strafe ohne Gesetz." Dass Spachmann "eigenmächtig, eigenwillig und selbstherrlich" gehandelt habe, sei nicht strafbar - es liege in seiner Kompetenz.

Richter Wolfram Bauer sah das anders. "Nicht die armen, schlechten Schüler haben Herrn Spachmann am Herzen gelegen", denn er habe ja allen einen Punkt mehr gegeben. Vielmehr habe er dies getan, "um auf einen Notendurchschnitt zu kommen, der besser zum Casimirianum passt." Die Auswirkungen der Notenanhebung seien gravierend, meinte der Richter in seiner knappen Urteilsbegründung und nannte als Beispiel den Numerus Clausus, der für einige Schüler dadurch näher gerückt sei. Und über Burkhard Spachmann sagte er: "Er wusste alles. Er hat es getan. Objektiv und subjektiv ist der Tatbestand damit erfüllt." Dem Angeklagten hielt der Richter zugute, dass er geständig gewesen sei sowie ohne Eigennutz und im Interesse der Schule gehandelt habe. Die von der Oberstaatsanwältin angesprochene schlechte Atmosphäre an der Schule wollte Bauer nicht bewerten. Er meinte nur: "Ob die mal nicht vorher auch schon schlecht war..."

Ministerium wartet ab

Bayerns Kultusministerium nahm am Montag nur knapp Stellung zu dem Urteil. Pressesprecher Ludwig Unger schreibt in einer Stellungnahme lediglich, dass man die Entscheidung des Amtsgerichts Coburg "zur Kenntnis" nehme und hinsichtlich einer Bewertung erst die Urteilsbegründung abwarten werde. Ebenso wolle man noch abwarten, ob Verteidigung oder Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Kurzum: Eine "dienstrechtliche Würdigung" werde erst erfolgen, wenn das Urteil rechtskräftig ist. So wird seit langem darüber spekuliert, ob Spachmann weiterhin Schulleiter am Casi bleibt oder nicht.