Coburger Land verbessert Integrationsarbeit
Autor: Rainer Lutz
LKR Coburg, Donnerstag, 28. April 2016
Der Landkreis plant die Bestellung von Integrationsbeauftragten in Städten, Gemeinden und dem Kreistag.
Nach einigen Diskussionen um die Bestellung eines Integrationsbeauftragten des Kreistags, wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit dieser Frage beschäftigte. Sie kam zu dem Ergebnis, das nicht nur der Kreistag, sondern vielmehr jede Kommune im Kreis einen Integrationsbeauftragten aus den Reihen des Stadt- oder Gemeinderats benennen sollte. Bei der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am Donnerstag stellte die Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse im Detail vor.
Thomas Lesch (SPD), Günther Benning (CSU), Christian Gunsenheimer (FW), Gaby Jahn (Bündnis 90 / Die Grünen), Bernd Wicklein (ULB), Peter Jacobi (FDP) und Thomas Büchner (ÖDP) hatten mit Regierungsdirektorin Ulrike Stadter und Sozialreferentin Martina Berger an einem Vorschlag gearbeitet, der nun dem Kreisausschuss vorgelegt wurde.
Die Arbeitsgruppe soll ihre Tätigkeit fortsetzen, um den Prozess der Einführung von kommunalen Integrationsbeauftragten zu begleiten, so ihr eigener Vorschlag. Die Bestellung eines Integrationsbeauftragten in den Kommunen soll dabei lediglich ein Angebot sein, keine Pflicht.
Eine besondere Rolle für die Arbeit des kommunalen Integrationsbeauftragten in Rödental und seines Kollegen im Kreis werde die Notunterkunft in Rödental spielen, sollte sie wieder belegt werden, sagte stellvertretender Landrat Rainer Mattern (CSU), der die Sitzung leitete. Für die Flüchtlinge ist diese Unterkunft der erste Ort, an dem sie sich zumindest einige Tage in Deutschland aufhalten. Nach den Strapazen der Flucht seien sie oft geschwächt oder krank, heißt es in dem Konzept der Arbeitsgruppe zur Installation von Integrationsbeauftragten. Hier kommen sie auch erstmals näher mit dem deutschen Kulturkreis und seinen Eigenheiten in Berührung.
In der Regel werden die Asylsuchenden aus der Notunterkunft auf neue Quartiere im gesamten Bundesgebiet verteilt. Nur ein Teil wird in den dafür gemieteten Wohnungen unter Obhut des Landkreises hier untergebracht.
Für diese Flüchtlinge werden die Kommunen zuständig, sobald sie einen ausländerrechtlichen Status wie Anerkennung oder Duldung erhalten haben. Dann nämlich müssen sie die Wohnungen des Landkreises verlassen und sich eine Bleibe in den Kommunen suchen. Diese müssen dann auch dafür sorgen, dass Kinder der Flüchtlingsfamilien den Kindergarten oder die Schule besuchen können.