Coburger Kita-Gebühren werden steigen
Autor: Simone Bastian
Coburg, Donnerstag, 19. Mai 2016
Selten war das öffentliche Interesse an einer Finanzsenatssitzung so groß wie am Donnerstag, und noch seltener waren die Zuhörer so jung.
Dagegen hatte die Vorsitzende des Elternbeirats des Kinderhauses Oberer Bürglaß, Mareike Burghardt, in einem Brief an alle Stadtratsmitglieder protestiert: Die Erhöhung der Beiträge um sieben Prozent plus die Verringerung der Geschwisterermäßigung komme manche Familien sehr teuer, argumentierte sie. Das sahen auch die Senatsmitglieder so, wollten in der Mehrheit aber nicht grundsätzlich auf die Erhöhung verzichten. Lediglich René Hähnlein (Linke/SBC) wollte der Gebührenanpassung nicht zustimmen.
Sie wurde auch noch nicht beschlossen. Erst soll die Verwaltung noch einmal prüfen, ob nicht eine möglichst unbürokratische Härtefallregelung machbar wäre für Familien, die zwar nicht unter Hartz IV fallen, deren Einkommen aber nur geringfügig über dieser Grenze liegt.
Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig die gleiche Kita, müssen für das zweite und alle weiteren Kinder nur die halben Gebühren bezahlt werden. Eine solch großzügige Regelung bieten nur die drei städtischen Einrichtungen Kinderhaus, Kindergarten Creidlitz und Kinderhaus Seidmannsdorf, sagte Petra Schmitt vom Amt für Jugend und Familie. Die übrigen 22 Kindertagesstätten von freien Trägern in Coburg gewähren, wenn überhaupt, eine geringere Ermäßigung und die teilweise nur auf Antrag. Deshalb solle die Stadt diesen Geschwisterrabatt von 50 auf 25 Prozent halbieren.
Rechtlich gesehen ist der Geschwisterrabatt ohnehin eine rein freiwillige Leistung. "Wir sollten keinen Gebührenvorteil aus Steuermitteln ziehen", argumentierte denn auch Christian Müller (CSB). Denn die Ermäßigung in den städtischen Einrichtungen sei ungerecht gegenüber denen, die Kitas anderer Träger nutzen (müssen). Darauf, dass die städtischen Kita-Gebühren noch im Mittelfeld liegen, hatte eingangs Oberbürgermeister Norbert Tessmer (SPD) hingewiesen. Und: Es gebe in Coburg ausreichend viele Kita-Plätze. Thomas Bittorf (CSU) merkte an, dass in Ballungsgebieten weitaus mehr gezahlt werden müsse: "In Erlangen gibt es keinen Platz unter 400 Euro."
Was darf eine Wohnung kosten?
Neu regeln muss die Stadt ihre Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Sozialgesetzbuch XII.
Das Landessozialgericht hatte die seit 2002 geltende städtische Richtlinie im November 2015 als nicht schlüssig bezeichnet. Solche Richtlinien regeln, welche Unterkunftskosten als angemessen gelten. Allein könne das Sozialamt eine solche Richtlinie nicht erarbeiten, erläuterte Sozialamtsleiter Peter Schubert. Das übernimmt nun ein darauf spezialisiertes Unternehmen. Rund 15 000 Euro wird das kosten, weil sich die Stadt den Betrag mit dem Landkreis teilen kann. In den Folgejahren kann die Verwaltung die Erstattungssätze dann selbst fortschreiben, versprach Schubert. René Hähnlein wollte auf eine solche Richtlinie komplett verzichten. Stattdessen solle die Stadt das tun, was auch andere Kommunen ohne solche Richtlinie tun: Sie gewähren Wohngeld plus einem Zuschlag von zehn Prozent. Dann würden zwar die Leistungsbezieher mehr Geld erhalten, doch das würde auch dazu führen, dass die Mieten steigen, sagte Schubert. "Wir schaden damit allen, die dank niedriger Mieten ohne Sozialleistungen existieren können."