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Coburger fotografiert mit Oktokopter aus der Luft


Autor: Simone Bastian

Coburg, Mittwoch, 06. August 2014

Kleine Multikopter erlauben heutzutage Luftbilder für jedermann. Doch Technik und Rechtslage haben ihre Tücken, wie der Coburger Volkmar Franke erfahren hat. In unserem Video sehen Sie den Fotokopter in Aktion.
Bis zu 100 Meter hoch darf der Oktokopter steigen und Fotos schießen - vorausgsetzt, alle Vorschriften sind eingehalten. Foto: Simone Bastian


Es gibt sie schon für rund 200 Euro im Elektromarkt; Versandhändler reden davon, mit ihnen Pakete auszuliefern, und als waffentragende Systeme fliegen sie Kriegseinsätze: Kleine Flugzeuge mit mehreren Propellern, gemeinhin "Drohne" genannt, von denen sich einige schon übers Smartphone steuern lassen. Doch so viele Drohnen es gibt, so kompliziert ist auch die Rechtslage.

Wer sich in Coburg ein Bild von oben verschaffen will, ist bei Volkmar Franke richtig. Bislang machte er seine Luftbilder hauptsächlich "vom Boden aus": Die Kamera ist an einer Teleskopstange befestigt, die sich bis in 18 Meter Höhe ausfahren lässt. Die Teleskopstange selbst ist an ein Auto montiert.




Problematischer Begriff
Die Drohne kommt höher. Franke nennt sein Fluggerät aber lieber "Oktokopter", wegen der acht Propeller, oder "Fotokopter", wegen des Einsatzzwecks.

"Mit dem Begriff Drohne habe ich ein Problem."
Dass Franke in die unbemannte Luftfahrt einsteigen würde, war nicht geplant. Aber weil er 2013 einen Motorschaden am Luftbildauto und Aufträge abzuarbeiten hatte, spannte er einen Bekannten aus Kulmbach ein, der Erfahrung mit ferngesteuerten Flugobjekten hat.

Der hat Franke dann auch den Oktokopter gebaut, mit handelsüblichen Teilen, aber so, wie Franke ihn braucht. Das Gesamtgewicht darf zum Beispiel nicht fünf Kilogramm übersteigen, "sonst bräuchte ich für jeden Start eine extra Genehmigung", erläutert Franke. Auch die Fernsteuerung ist eine ganz normale - "nur die Hebel, mit denen man verrückte Sachen machen kann, sind stillgelegt. Loopings und solche Dinge gehen nicht." Denn anders als die meisten Multikopternutzer hat Franke keine Erfahrung mit Modellflugzeugen, wie er selbst zugibt.

Nicht immer üblich ist dafür die GPS-Steuerung, die Franke hat einbauen lassen. Sie gewährleistet, dass der Oktokopter an seiner Position bleibt, sollte er den Kontakt zur Fernsteuerung verlieren. Und wenn das Flugobjekt längere Zeit keine Befehle über Funk empfängt, dann landet es ganz langsam wieder da, wo es gestartet ist. "Wichtig war mir, dass ich den Oktokopter sicher bewegen kann. Da hilft mir das GPS", erläutert der 65-jährige Architekt.

Viele rechtliche Fragen
Neben den technischen kamen auf ihn auch zahlreiche rechtliche Fragen zu. Während ein Amateurfotograf, der mit seiner Drohne nur für private Zwecke fotografiert, als Modellflieger eingestuft wird und ohne weitere Erlaubnis starten und landen kann, braucht Franke als gewerblicher Fotograf eine Aufstiegserlaubnis vom Luftamt Nordbayern. Die gilt für zwei Jahre und nur für Bayern. Wenn Franke für Kunden in anderen Bundesländern fotografiert, braucht er auch von dort die luftrechtliche Genehmigung.

Die Befristung auf zwei Jahre rührt daher, dass "die Entwicklungen bei dieser relativ jungen Art der Luftraumnutzung noch im Fluss sind und daher auch die rechtlichen Rahmenbedingungen noch laufend an die neuesten Erkenntnisse angepasst werden", erläutert Ruth Kronau-Neef, Pressesprecherin der Regierung von Mittelfranken und damit des Luftamts Nordbayern. "Durch die Befristung soll erreicht werden, dass die Erlaubnisse regelmäßig an die aktuelle Rechtslage angepasst werden."

In ganz Bayern seien derzeit 738 solcher unbemannten Flugsysteme zugelassen, teilte Kronau-Neef mit; darin inbegriffen sind auch diejenigen, deren Aufstiegserlaubnis ursprünglich andere Bundesländer teilt haben. Wer seine Drohne nur zum Freizeitvergnügen aufsteigen lässt, gilt als Modellflieger. Aber auch für die gelten Regeln - unter anderem sind Sicherheitsabstände zu Flugplätzen einzuhalten. Außerdem ist Lärmbelästigung zu vermeiden, und fremde Privatgrundstücke sollte der Hobbypilot sowohl beim Starten als auch beim Überfliegen meiden, rät zum Beispiel Daniel Wolf, Betreiber der Internet-Seite rc-quadrocopter.de.

Privatsphäre respektieren
Regeln gibt es auch fürs Fotografieren und Filmen aus der Luft - und die gelten für Profis wie für Hobbyfotografen gleichermaßen. Paparazzifotos über ansonsten blickgeschützten Gärten oder Innenhöfen sind nicht erlaubt, bei Aufnahmen von Gebäuden aus der Luft kann das Urheberrecht des Architekten verletzt werden. Auch Menschen, die eindeutig identifizierbar sind, müssen um Erlaubnis gefragt werden, ob ihr Bild verwendet werden darf.

Drohnenpiloten müssen immer auf Sicht fliegen, und sie dürfen niemanden gefährden. Das heißt: Auch Flüge über Menschenansammlungen oder Unglücksorten sind aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Übrigens: Landwirte oder Waldbesitzer, die sich mit Hilfe einer Drohne ein Bild von ihrem Grund machen wollen, gelten als gewerbsmäßige Nutzer, sagt Ruth Kronau-Neef. Wer eine Drohne ohne die erforderliche luftrechtliche Erlaubnis aufsteigen lässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro.