Coburger Bratwurst: Grenzwerte sollen eingehalten werden
Autor: Christiane Lehmann
Coburg, Mittwoch, 09. Juli 2014
Bratwurstbraten auf Kiefernzapfen. In seinem Garten kann jeder machen, was er will. Wenn es aber darum geht, die Original Coburger Bratwurst zu verkaufen, wird's schon schwieriger. Noch am Dienstag loderten die "Kühler" unter dem Rost der Bratwurstbraterin auf dem Markt.
Zwar wurden auch Buchenscheite aufgelegt und der Rost angehoben, doch ob dadurch die Wurst weniger krebserregende Stoffe enthält, bleibt offen. Ein Hinweisschild macht darauf aufmerksam, dass auf Kiefernzapfen gebraten wird.
Zum Trotz?
Zum Trotz, möchte man meinen, wenn man doch weiß, dass Proben ergeben haben, dass bei dieser Art des Grillens das Krebsrisiko steigt.
Die EU-Grenzwerte sollen künftig definitiv eingehalten werden. Das teilte die Stadt nach Tests und Gesprächen unter anderem mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mit.
Das LGL fand nach Angaben der Stadt heraus, dass das Braten über offenem Feuer dazu führen könne, dass in der Wurst überhöhte Werte krebserregender Stoffe auftreten.
Und was sagt die Coburger Staatsanwaltschaft, die zur Zeit ermittelt, zu dem Verhalten der Bratwurstbraterin am Markt? "Wir hegen große Zweifel, dass man sich mithilfe eines Hinweisschildes aus der Verantwortung stehlen kann", sagt Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein.
Sollten Proben ergeben, dass die Wurst nicht den EU-Lebensmittelrichtlinien erfüllt, greift das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Strafbar ist bereits fahrlässiges Handeln. Ein Vorsatz liegt nahe, wenn man weiß, dass es strafbar ist, was man tut. Der Strafrahmen bewegt sich bei einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Dies werde in jedem Einzelfall überprüft. Und wie laufen die Ermittlungen ab? "Letztendlich werden immer wieder Proben genommen, die wir durch punktuelles Zugreifen bekommen", erläutert die Oberstaatsanwältin.