Druckartikel: Bundesregierung: kein Flugplatz-Neubau verlangt

Bundesregierung: kein Flugplatz-Neubau verlangt


Autor: Rainer Lutz

Coburg, Donnerstag, 20. Juni 2013

Es ist der letzte Satz in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mehrerer Bundestagsabgeordneter, der für Aufregung bei den Gegnern des Projekts sorgt, weil sie sich bisher falsch informiert sehen.
Eine Maschine startet vom Flugplatz auf der Brandensteinsebene. Foto: CT-Archiv


"Die Bundesregierung hat den Bau eines Flugplatzes in der Region Coburg nicht verlangt" - dies ist nach Einschätzung von Dagmar Escher der zentrale Satz in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, die von der Fraktion Die Linke zur Coburger Flugplatz-Diskussion gestellt worden ist. Escher ist Sprecherin der Initiative "Bürger für ihre Region - gegen den neuen Verkehrslandeplatz".

Ist das rechtmäßig?

Die Abgeordneten wollten von der Bundesregierung unter anderem auch wissen: "Ist es rechtmäßig, dass der rechtsgültige Plangenehmigungsbescheid zur richtlinienkonformen Anpassung der Flugbetriebsflächen, Installation einer Anflugbefeuerung des Luftamtes Nordbayern vom 26. August 2011 die Wiedererlangung der Erlaubnis zum Instrumentenanflugbetrieb mit dem Neubau eines Verkehrslandeplatzes verknüpft?"

Diese Frage wird aber seitens der Bundesregierung nicht beantwortet, sondern auf die Antwort zu einer weiteren Frage verwiesen. Hier fragen die Abgeordneten: "Auf welcher gesetzlichen Grundlage verlangt die Bundesrepublik Deutschland den Bau eines Flugplatzes im Landkreis Coburg?", und die Bundesregierung beantwortet somit beide Fragen mit dem Satz: "Die Bundesregierung hat den Bau eines neuen Flugplatzes in der Region Coburg nicht verlangt."

Viele Fragen offen

Die Regierung erklärt: "Um dem Verkehrslandeplatz die Möglichkeit zu geben, den Platz für den Instrumentenflugbetrieb (IFR) zu ertüchtigen, wurden ihm (...) befristete Ausnahmegenehmigungen von den vorstehenden Anforderungen erteilt mit der Auflage der Herstellung eines richtlinienkonformen
Zustandes."

Dabei lässt die Regierung ausdrücklich offen, ob dieser Zustand durch Veränderungen am Platz auf der Brandensteinsebene oder den Bau eines neuen Platzes geschieht. Ausdrücklich gefordert wird keines von beiden.
Gleichzeitig wiederholt Escher eine Frage, die die Bundesregierung den Linken nicht beantworten konnte: Warum haben Flugplätze in Bayreuth oder auch Allendorf/Eder unbefristete Ausnahmegenehmigungen erhalten, obwohl sie "ähnliche topographische Voraussetzungen" hätten wie die Brandensteinsebene? Hier heißt es aber in der Antwort auf die Anfrage der Abgeordneten, dass der Bundesregierung nichts über solche Ausnahmegenehmigung für diese beiden Plätze bekannt sei.

Auskünfte nicht richtig gedeutet?

Insgesamt wertet Dagmar Escher die Antworten, die auf die Anfrage der Abgeordneten gegeben wurden, als Beleg dafür, dass die Befürworter eines Neubaus die Auskünfte der Regierungsstellen bisher nicht richtig gedeutet haben.

In einer eigenen Stellungnahme ihrer Initiative von Gegnern des Projekts zum Thema schreibt sie: "Das Wunschdenken der Befürworter wurde scheinbar als Aussage der Bundesregierung ausgegeben. Tatsächlich verlangt das Bundesverkehrsministerium keinen Neubau, sondern die Einhaltung der gültigen Richtlinien, wenn weiter nach Instrumenten geflogen werden soll."

Escher zitiert Gerold Reichle, den Leiter der Abteilung Luft- und Raumfahrt im Bundesverkehrsministerium: "Im Übrigen hat das BMVBS vom Landkreis nicht, wie von Ihnen in Ihrem Schreiben erwähnt, den Bau eines neuen Verkehrslandeplatzes in der Region verlangt, oder gar seine Zustimmung zur Genehmigung des Instrumentenflugbetriebs am VLP auf der Brandensteinsebene vom Bau eines neuen Verkehrslandeplatzes in der Region Coburg abhängig gemacht. Vielmehr hat das BMVBS nur seine Zustimmung zu einer temporären Ausnahmegenehmigung gegeben."