Druckartikel: Flugplatz bei Neida: Braucht's eine Ausnahmegenehmigung?

Flugplatz bei Neida: Braucht's eine Ausnahmegenehmigung?


Autor: Simone Bastian

Coburg, Freitag, 28. April 2017

Dass die Deutsche Flugsicherung den geplanten Flugplatz bei Neida ablehnt, ist nichts Neues. Neu ist aber die massive Kritik daran.
Eine Werksmaschine wartet am Flugplatz Brandensteinsebene auf Passagiere. Foto: Simone Bastian


Willi Kuballa, Geschäftsführer der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg (PGVC) befindet sich offiziell in Urlaub. Trotzdem gab er am Freitag eine Pressemitteilung heraus. Demzufolge hat die Deutsche Flugsicherung (DFS) eine neue Stellungnahme zu dem geplanten Flugplatz vorgelegt - und ihn erneut abgelehnt. Doch "die Aussagen der DFS im Hinblick auf die vermeintlich fehlende Eignung des Geländes können auch nach der vorliegenden erneuten Stellungnahme (...) nicht überzeugen." Die PGVC halte deshalb an ihrer Auffassung fest, wonach ein sicherer Flugbetrieb auf dem Areal zwischen Wiesenfeld und Neida möglich wäre.

Schon im Sommer 2015 hatte die DFS mitgeteilt, dass sie das vorgesehene Gelände "aufgrund der bestehenden Hindernissituation" nicht für geeignet hält. Die Umgebung eines Flugplatzes muss in einem bestimmten Abstand hindernisfrei sein. Buchleite und Hahnberg ragen aber über diese gedachte Linie hinaus. Ein von der PGVC bestellter Gutachter kam zu dem Schluss, dass dies durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren wäre: So müssten auf den genannten Kuppen Masten mit Warnlichtern errichtet werden. Gutachter Jürgen Fricke empfahl außerdem, dass die Platzrunde erhöht werden solle. Nach Einbruch der Dämmerung dürfe nicht mehr "auf Sicht" geflogen werden und alle Piloten sollten ein Briefing über die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen absolvieren müssen.


Fragen des Ministeriums

Begründet habe die DFS ihre Stellungnahme nicht, und auch, nachdem die PGVC im APril 2016 ihre "Aeronautical Study" vorgelegt habe, sei keine neue Aussage gekommen, schreibt Kuballa. In dieser Aeronautical Study sei nachgewiesen worden, dass ein sicherer Flugbetrieb möglich sei, auch, wenn in 1,5 und 4,5 Kilometern Entfernung Hügel höher aufragen als es die Richtlinien vorsehen.

Die DFS habe sich erst nach ausdrücklicher Aufforderung durchs Luftamt Nordbayern und das Bundesverkehrsministerium zu dieser Aeronautical Study geäußert, schreibt Kuballa. Ministerium und Behörde hätten der DFS sogar einen Fragenkatelog vorgelegt. Die Antwort der DFS ist auf den 12. April datiert. "In dieser Stellungnahme bestätigt die DFS weiterhin ihre ablehnende Haltung und liefert hierzu eine Reihe von - diesmal ausführlicheren - Begründungen, die substanziell allerdings in weiten Bereichen keine neuen Sachverhalte darstellen", schreibt Kuballa. "Wie auch in den vorhergehenden Stellungnahmen verweist die DFS auch hier zu einzelnen Sachverhalten auf den Umstand, dass sie sich für die Beurteilung flugbetrieblicher Aspekte nicht zuständig sieht. Die Stellungnahme beinhaltet gleichwohl nahezu ausschließlich flugbetriebliche Fragestellungen. Die eigentliche Frage, ab wann ein Gelände bei Durchdringung der Horizontalfläche grundsätzlich ungeeignet sein soll, bleibt ungeklärt."

Piloten, die die Stellungnahme der DFS gelesen haben, äußern sich verständnislos bis empört über die Aussagen, die darin zu finden sein sollen. Unter anderem werde da behauptet, dass im Sinkflug die Geschwindigkeit des Flugzeugs steige, weshalb die vorgesehene Landebahn mit 1400 Metern Länge nicht ausreiche, sagt Björn Schumacher. Der Geschäftsführer von Schumacher Packaging ist einer der Gesellschafter der PGVC. Auch sei in dem DFS-Papier die Rede davon, dass bei Starts in den Abendstunden die Piloten durch die tiefstehende Sonne die Orientierung verlieren könnten. "Man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll", sagt Schumacher, der selbst den Pilotenschein hat und mit dem Firmenflugzeug von Coburg aus regelmäßig zu den Firmenstandorten in Polen und Norddeutschland fliegt.


Aussagen aber kein Urteil

Verwirrend an der ganzen Angelegenheit ist, dass die DFS sich zwar zum Flugbetrieb äußert, aber andererseits erklärt, dass sie nur die Hindernisfreiheit beurteilt. Für die Beurteilung des Flugbetriebs sei das Bundesverkehrsministerium zuständig.

Die Frage, ob die angedachten Sicherheitsmaßnahmen - Warnleuchten, höhere Platzrunde, Einschränkungen beim Flugbetrieb - ausreichen, um die Sicherheit zu gewährleisten, müsse vom Luftamt Nordbayern geklärt werden, schreibt Kuballa, "gegebenenfalls unter Einbeziehung des Bundesverkehrsministeriums". Das müsste gemäß der Luftverkehrs-Zulassungsordnung ohnehin gefragt werden: In dem Moment, wo ein geplanter Flugplatz eine der geltenden Vorschriften nicht erfüllt, muss das Ministerium der Genehmigung zustimmen.

Dass die Stadt zusammen mit Partnern einen neuen Flugplatz bauen will, liegt auch daran, dass das Bundesverkehrsministerium entsprechenden Druck ausgeübt hat. Der Flugplatz Brandensteinsebene hat zwar die Zulassung für den Instrumentenflug, aber die Anflugbefeuerung der Piste entspricht nicht den Richtlinien. Die Ausnahmegenehmigung für diese Anflugbefeuerung läuft zum Jahresende 2019 aus. Unabhängig von der Zulassung für Instrumentenflug ist die Bahn auf der Brandensteinsebene zu kurz, um zum Beispiel die Werksmaschinen von Brose vollbeladen starten lassen zu können.

Genehmigen muss den neuen Platz das Luftamt Nordbayern, das der Regierung von Mittelfranken angegliedert ist. Das Luftamt hatte aber schon im Sommer 2015, als die erste ablehnende Stellungnahme der DFS vorlag, das ganze Genehmigungsverfahren abbrechen wollen. Das wurde seinerzeit durch politischen Druck verhindert.