Druckartikel: Weidhausen bei Coburg: Hoher Sachschaden und zwei Verletzte bei Überholunfall

Weidhausen bei Coburg: Hoher Sachschaden und zwei Verletzte bei Überholunfall


Autor: Redaktion

Weidhausen bei Coburg, Freitag, 03. Juli 2026

Bei einem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 303 sind am Donnerstag zwei Menschen verletzt worden. Zusätzlich entstand Sachschaden von mindestens 30.000 Euro.
Auf der B303 im Kreis Coburg wurden zwei Beteiligte verletzt.


Zwei verletzte Autofahrer und mindestens 30.000 Euro Schaden sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls vom Donnerstagmorgen (2. Juli 2026) auf der Bundesstraße 303 auf Höhe Weidhausen bei Coburg.

Gegen 8.30 Uhr überholte laut Angaben der Polizei ein 36-jähriger Opelfahrer, in Richtung Coburg fahrend, trotz Gegenverkehr einen Lastwagen und übersah dabei einen Kleintransporter, mit dem ein 60-Jähriger die Bundesstraße in Richtung Kronach befuhr. Der Transporterfahrer konnte zwar durch ein Ausweichen nach rechts einen Frontalzusammenstoß vermeiden, dennoch stießen die Fahrzeuge seitlich zusammen.

Überholmanöver endet in Unfall: Zwei Verletzte und 30.000 Euro Schaden im Kreis Coburg

Der Transporter kippte durch den Zusammenstoß auf die Seite, während das Fahrzeug des Unfallverursachers auf der Fahrbahn zum Stehen kam. Ein weiterer Autofahrer eines VW Passat, der hinter dem Unfallverursacher fuhr, konnte sein Fahrzeug an der Unfallstelle nicht mehr rechtzeitig zum Stehen bringen. Er leitete ein Ausweichmanöver ein und touchierte einen Leitpfosten am Straßenrand.

Video:




Die Fahrer der zusammengestoßenen Fahrzeuge verletzten sich jeweils leicht. Der Rettungsdienst brachte beide in die Notaufnahme des Coburger Klinikums.

Der Opel des Unfallverursachers und der Kleintransporter mussten abgeschleppt werden. Während der Unfallaufnahme und der sich anschließenden Bergung der Fahrzeuge sperrten die Einsatzkräfte die Bundesstraße für zwei Stunden komplett. Die Polizei Neustadt ermittelt gegen den Unfallverursacher wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung sowie Verstößen nach der Straßenverkehrsordnung.