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Aus Habgier brutal gemordet


Autor: Christiane Lehmann

Coburg, Mittwoch, 07. Sept. 2016

Im Gegensatz zur ersten Hauptverhandlung sprach das Landgericht Coburg die beiden Hauptangeklagten des Mordes schuldig.
Mehrere Mordmerkmale wurden erfüllt. Für die beiden Hauptangeklagten im Beiersdorf-Prozess bedeutet das lebenslänglich.  Foto: Ronald Rinklef


Das Urteil im Beiersdorf-Prozess ist gesprochen. Nach 19 Verhandlungstagen, 116 Zeugenaussagen und neun Anhörungen von Sachverständigen wurden Peter G. und Paul K. wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Die Freundin des Opfers, Maria S. muss wegen Raubes mit Todesfolge zwölf Jahre, ihr Ex-Mann, Helmut S. wegen Anstiftung zum Raub mit Todesfolge zwölf Jahre und einen Monat hinter Gitter. Die 3. Kammer am Landgericht Coburg sah in dieser zweiten Hauptverhandlung die Mordmerkmale erfüllt. (In einer ersten Verhandlung wurden die Angeklagten wegen Totschlags zu geringeren Strafen verurteilt, was jedoch vom Bundesgerichtshof aufgehoben wurde.) Von einer besonderen Schwere der Schuld könne nicht gesprochen werden, sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Barausch am Mittwoch in der Urteilsbegründung.
Während der Leitende Oberstaatsanwalt Bernd Lieb sich mit den verhängten Urteilen zufrieden

zeigte - immerhin sei die Kammer den Forderungen der Staatsanwaltschaft nahezu gefolgt, wollen die Verteidiger der vier Angeklagten in Revision gehen.
Joachim Voigt, Rechtsanwalt von Maria S. kritisierte, dass das Urteil den Begründungen des BGH nahezu folge. Man habe wohl befürchtet, dass das Urteil erneut aufgehoben werden könnte. Auch Felix Leyde will das Strafmaß für seinen Mandanten Helmut S. nicht hinnehmen. Seiner Meinung nach hätten die Hauptangeklagten "absolut eigenverantwortlich" gehandelt. Eine Anstiftung zur Tat durch Helmut S. könne nicht nachgewiesen werden. Auf die schriftliche Urteilsbegründung wollen die Verteidiger der Hauptangeklagten warten. Ihre Revision kündigten sie an und zeigten sich enttäuscht über die Höhe des Strafmaßes. Auch die Vertreterin der Nebenklage, Elke Zipperer, geht in Revision, da ihrer Ansicht nach die Hauptschuldigen Maria und Helmut S. seien.
Erwiesen ist, so die Richterin, dass Wolfgang R. heimtückisch und aus Habier auf brutale Art und Weise ermordet wurde. Der Tod des 66-jährigen, ehemaligen Musikers am Landestheaters, sei billigend in Kauf genommen worden.