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Auch Coburg kann jetzt Ärzte mit Geld locken


Autor: Rainer Lutz

Coburg, Mittwoch, 31. Juli 2013

Ärzte bekommen künftig voraussichtlich auch im Raum Coburg Geld, wenn sie sich hier niederlassen.
Neue Grundlagen für die Förderung von Hausärzten, die sich im Coburger Land niederlassen, lassen hoffen, dass sich auch für die verwaiste Praxis in Ahorn (rechtes Foto) wieder ein Mediziner findet, der die Patienten versorgt. Fotos: Archiv, Berthold Köhler


Es gibt wieder Hoffnung für die Versorgung mit Hausärzten im Coburger Land. Wenn die Fortschreibung des Fördergebietes so bleibt, wie sie in der neuesten Fassung vorgesehen wird, dann bekommen auch hier Hausärzte einen Zuschuss von 60.000 Euro, wenn sie sich niederlassen. Das gaben die beiden Landtagabgeordneten Jürgen W. Heike (CSU) und Susann Biedefeld (SPD) gestern bekannt, nachdem Heike ein entsprechendes Schreiben der Staatssekretärin Melanie Huml erhalten hatte.

Fünf Jahre bleiben

Bleibt ein geförderter Arzt mindestens fünf Jahre in der Praxis, dann muss er das Geld nicht zurückzahlen. Damit zieht das Coburger Land gleich mit den Landkreisen Lichtenfels, Bamberg oder Bayreuth, die bereits seit Jahren im Fördergebiet liegen, freuen sich die Abgeordneten.

Susann Biedefeld sieht hier schlicht eine gewisse Gerechtigkeit hergestellt: "Mit welcher Berechtigung sind Bayreuth, Bamberg und Lichtenfels drin und Coburg nicht?"

Nach Biedefelds Informationen liegt der Versorgungsgrad mit Hausärzten in Bamberg bei 109.5 Prozent, in Bayreuth bei 109,8 und in Lichtenfels bei 110,1. Coburg dagegen habe nur einen Versorgungsgrad von 107,3.
Wobei die Stadt alleine betrachtet eben als überversorgt angesehen wurde. Das ist nun anders. Den Anstoß für diese Änderung gab eine Petition des parteilosen Ahorner Bürgermeisters Martin Finzel (parteilos), die von den beiden Abgeordneten unterstützt wurde. "Es hat schon mehr Gewicht, wenn Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen sich für dasselbe einsetzen", betont Jürgen W. Heike die Bedeutung dieses gemeinsamen Vorgehens.

Finzel hatte Alarm geschlagen, weil es Probleme gibt, die Allgemeinarzt-Praxis in Ahorn wieder zu besetzen. Heike und Biedefeld beleuchteten die Situation im Landkreis um weitere Argumente zu finden.

Viele alte Ärzte

"Fast die Hälfte der Arztpraxen im Coburger Land ist im Fortbestand bedroht, weil die jeweiligen Ärzte bald aus Altersgründen ihre Praxis aufgeben werden", fand Biedefeld heraus.

Bürgermeister Martin Finzel bestätigt diese Wahrnehmung der Abgeordneten: "Wir haben einen demografischen Wandel nicht nur bei der Bevölkerung, sondern auch bei den Ärzten." Zudem wirke sich der demografische Wandel mit seinem Anstieg beim Anteil der älteren Menschen in der Bevölkerung in den kommenden Jahren in Coburg stärker aus als etwa in Bamberg. Gerade Senioren seien aber oft auf eine nahe medizinische Versorgung angewiesen, weil ihr Aktionsradius eingeschränkt sei, so Finzel.

Es sei zu befürchten, dass bald etliche Ortschaften ohne Hausarzt dastünden. Jetzt gebe es aber die Möglichkeit, Anreize zu schaffen. In Verbindung mit einem weiteren Förderangebot, hoffen die Abgeordneten, dass es auch in Zukunft Ärzte gibt, die im Coburger Land arbeiten wollen. Medizinstudenten ab dem vierten Semester wird nämlich über vier Jahre ein monatlicher Zuschuss von 300 Euro geboten, wenn sie zu diesem Zeitpunkt festlegen, dass sie nach Abschluss ihrer Ausbildung fünf Jahre lang auf dem Land arbeiten.

Daran knüpft sich auch die Hoffnung, dass sie nach dieser Zeitspanne bleiben, weil sie sich eingelebt haben. Aus dem Schreiben der Staatssekretärin geht hervor, dass der Bedarfsplan für die Hausärzte durch die Selbstverwaltungsträger nun nicht mehr nach Landkreisgrenzen sondern nach sogenannten Mittelbereichen erstellt wird. Solche Mittelbereiche sind in der Region Neustadt und Coburg.

Keine Überversorgung

Im neuen Bedarfsplan wird jetzt keine Überversorgung für diese Mittelbereiche festgestellt. Humel schreibt dazu: "Das Fördergebiet der Niederlassungsförderung wird daher künftig voraussichtlich die Gemeinden des Landkreises Coburg umfassen." Vorläufig, weil die zuständige Bayerische Gesundheitsagentur beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelüberwachung erst über Förderanträge entscheiden kann, wenn der neue Bedarfsplan in Kraft ist.