Am Coburger DSZ kann es weitergehen
Autor: Ulrike Nauer
Coburg, Donnerstag, 15. Dezember 2016
Nach einem gerichtlich verfügten Baustopp hat der Investor seine Pläne geändert. Die beanstandeten Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Arbeiten für die Wohnanlage auf dem Gelände des ehemaligen Gefängnisses an der Leopoldstraße können voraussichtlich fortgesetzt werden. Das Verwaltungsgericht in Bayreuth hatte in der vergangenen Woche einen Baustopp verfügt, weil in der Planung des Hirschaider Investors "Projekt Bauart" Abstandsflächen nicht eingehalten worden seien. Wie dessen Geschäftsführer Thomas Siebenhaar dem Tageblatt am Donnerstag bestätigte, ist die Planung entsprechend korrigiert worden.
"Es hat sich um eine relativ geringe Überschreitung gehandelt, der wir mit einer Änderung des Plans begegnen", sagt Thomas Siebenhaar. Ein Tekturbauantrag sei bei der Stadt eingereicht und auch schon genehmigt worden.
Entwarnung gab Oberbürgermeister Norbert Tessmer (SPD) dann auch am Donnerstag in der Stadtratssitzung. Die Fraktion der Grünen hatte, nachdem das Verwaltungsgericht die Bauarbeiten gestoppt hatte, eine entsprechende Anfrage gestellt. Unter anderem hatten Martina Benzel-Weyh, Angela Platsch und Wolf-Rüdiger Benzel wissen wollen, warum "trotz des zu geringen Bauabstands" eine Genehmigung für das ehemalige Gefängnisgrundstück erteilt worden sei.
Im sogenannten vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, das auf alle Bauvorhaben außer Sonderbauten angewandt werde, würden - wie vom Gesetzgeber verlangt - grundsätzlich keine Abstandsflächen mehr geprüft, erläuterte OB Tessmer in der Sitzung. Geprüft würden lediglich beantragte Abweichungen, die allerdings - aus Sicht der Stadt - in diesem Fall nicht erforderlich gewesen seien. Aufgrund einer festgesetzten Baulinie aus dem Jahr 1906 sei planungsrechtlich auf dieser Linie zu bauen. Tessmer wies ausdrücklich darauf hin, dass die Abstandsflächen bei manchen Gebäuden im Umkreis des Gefängnisgrundstücks, westlich entlang der Leopoldstraße, ebenfalls über der Straßenmitte lägen. Das Verwaltungsgericht habe dies jedoch anders beurteilt. Durch das Eilverfahren habe man der Stadt Coburg die Möglichkeit genommen, zu diesem Problem noch vor der Gerichtsentscheidung Stellung zu nehmen.
Dass der Bauträger nun wegen des Baustopps von der Stadt möglicherweise Regress fordern könnte, wie die Grünen anmerkten, steht wohl nicht zu befürchten. "Wir haben nicht vor, die Stadt Coburg in Regress zu nehmen", betonte Thomas Siebenhaar gegenüber dem Tageblatt. "Das ist nicht unsere Art. Die Stadt hat sich nach dem Baulinienplan von 1906 gerichtet und keinen Fehler gemacht."
Die Grünen wollten in ihrer Stadtrats-Anfrage auch wissen, ob das Bauamt nun noch Einfluss auf die Bebauung nehmen werde, "gerade deswegen, weil hier nicht nach den Vorgaben des Denkmalschutzes geplant wurde". Dies verneinte Tessmer ganz entschieden: "Ein Verstoß gegen das Denkmalschutzrecht liegt nicht vor." Diese Ansicht werde auch von der Regierung von Oberfranken, dem Bayerischen Kultusministerium und vom Verwaltungsgericht Bayreuth geteilt.