Der bayerische Landtag diskutiert über die Straßenausbaubeitragssatzung. Etliche Petitionen, auch eine des Gemeinderates Ahorn, liegen dem zugrunde.
Die Gemeinde Ahorn begrüßt die im bayerischen Landtag geführte Diskussion zur möglichen Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung. Im Zuge der geführten Debatte wurden Initiativen zur Veränderung der für die Kommunen bindenden Gesetze durch verschiedene politische Parteien angekündigt. Eine Veränderung der rechtlichen Grundlage hat direkte Auswirkungen auf die Sach- und Beschlusslage zur Straßenausbaubeitragssatzung in den Kommunen, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde Ahorn. So werde der für die Gemeinde Ahorn getroffene Beschluss zur Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge bei geänderter Rechtsgrundlage dem Gemeinderat zur erneuten Beratung vorgelegt werden.
Initiativ ist der Gemeinderat Ahorn durch eine gemeinsam verabschiedete Petition an den bayerischen Landtag geworden.
Vollzug wird ausgesetzt
Bis zur Klärung der aktuell angekündigten Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen wird der Vollzug der Straßenausbaubeitragssatzung in der Gemeinde Ahorn auf Anweisung des 1. Bürgermeisters ausgesetzt.
Der Bürgermeister von Ahorn hat recht gehandelt.
Schließlich können die Anlieger nichts dafür wenn der Durchgangsverkehr deren Straße demoliert.
Gerechter wäre es zudem nicht die Grundstücksgröße oder die Straßenfront zu bewerten, sondern das Einkommen der Eigentümer. Bei der Steuer ist das ja auch so ( oder sagen wir mal nicht ganz ).