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63-jährige Rentnerin aus Coburg aus der Untersuchungshaft entlassen


Autor: Ulrike Nauer

Coburg, Montag, 08. April 2013

Überraschende Wende: Die 63-jährige Coburgerin, die wegen des Tatvorwurfs "versuchter Mord" seit Gründonnerstag in der JVA Bamberg in Untersuchungshaft saß, ist wieder auf freiem Fuß. Der Verdacht, dass die Rentnerin einen vierjährigen Jungen auf die Bahnhofstraße geschleudert haben soll, habe sich nicht erhärtet, wie Leitender Oberstaatsanwalt Anton Lohneis am Montag auf Nachfrage bestätigte.
Bahnhofstraße CoburgFoto: Archiv


Zunächst hatte sich das Geschehen am Morgen des Gründonnerstag so dargestellt, dass die 29-jährige Mutter des kleinen Jungen mit ihm und ihren beiden anderen Kindern in der Bahnhofstraße unterwegs war. Die 63-Jährige kam ihnen laut Polizeibericht entgegen und beleidigte die Mutter mit ausländerfeindlichen Äußerungen.


Kind erlitt leichte Verletzungen


Im Verlauf der Auseinandersetzung soll die Seniorin dann den vierjährigen Sohn der Frau gepackt und auf die Fahrbahn geschleudert haben. Das Kind erlitt leichte Verletzungen am Knie.


Anzeige erstattet


Die 29-Jährige erstattete Anzeige bei der Coburger Polizei, woraufhin die 63-Jährige am Donnerstagabend festgenommen und am Karfreitag dem Ermittlungsrichter vorgeführt wurde. Dieser ordnete Untersuchungshaft an.

Der Vorwurf lautete: versuchter Mord.


Zeugenaufruf gestartet


Um den Vorfall zu klären startete die Polizei sogar einen Zeugenaufruf. Das Ziel: Autofahrer finden, die Licht in die Sache bringen können, weil sie vielleicht wegen des Kindes auf der Fahrbahn bremsen oder ausweichen mussten.


Haftbefehl aufgehoben


Doch jetzt musste der Haftbefehl wieder aufgehoben und die 63-jährige aus der U-Haft entlassen werden. Der dringende Tatverdacht wegen versuchten Mordes bestehe nicht mehr, sagte Lohneis am Montag. "Eine unbeteiligte Zeugin hat das Geschehen ganz anders geschildert."


"Erhebliche Zweifel"


Nach den Aussagen dieser Frau, die Lohneis für glaubwürdig hält, gab es keinen Wurf, wie die Mutter des Jungen behauptet hatte. Dagegen bestünden "erhebliche Zweifel an den Angaben der Kindsmutter", wie es der Leitende Oberstaatsanwalt formulierte.


Verfahren wird dennoch fortgesetzt


Die beschuldigte Rentnerin ist zwar wieder auf freiem Fuß, abgeschlossen ist der Vorfall damit aber noch lange nicht. Das Verfahren werde fortgesetzt, denn Lohneis zufolge hat die 63-Jährige den Jungen wohl zumindest gepackt. Nun prüft die Staatsanwaltschaft, ob nicht ein anderer Tatvorwurf wie zum Beispiel Körperverletzung greifen könnte.