3700 Beschäftigte in Stadt und Landkreis Coburg bekommen mehr Geld
Autor: Helke Renner
Coburg, Freitag, 09. Januar 2015
Coburger Gewerkschafter sind davon überzeugt, dass nicht nur die unmittelbar Betroffenen von der gesetzlichen Lohnerhöhung profitieren, sondern die gesamte Region. Immerhin bedeutet er einen Kaufkraftzuwachs von 33,2 Millionen Euro in Stadt und Landkreis Coburg.
Mathias Eckardt spricht von einem Tag der Freude und meint damit den 1. Januar, an dem der flächendeckende Mindestlohn eingeführt wurde. "Zehn Jahre haben wir darum gekämpft", sagt der DGB-Regionsgeschäftsführer. Im Vorfeld habe es viele Skeptiker und sogar Panikmache gegeben, aber: "Fast ganz Europa hat den Mindestlohn, da sollte er beim Vize-Weltmeister in der Exportwelt, Deutschland, auch möglich sein." Zumal er nachweisbar die Konjunktur stärke. Für die Stadt und den Landkreis Coburg bedeute mehr Geld in der Tasche der Arbeitnehmer einen Kaufkraftzuwachs von 33,2 Millionen Euro, für ganz Oberfranken 260 Millionen Euro.
Hilfe durch Aktionstag und Hotline
In der Region Coburg profitieren rund 3700 Beschäftigte in Vollzeit von der Einführung des Mindestlohns. Dort, wo er noch nicht gezahlt wird, könne er eingefordert werden, erläutert Mathias Eckardt.
Die Einhaltung des Gesetzes überprüft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die beim Zoll angesiedelt ist. "Wenn Arbeitnehmer nicht den Mut haben, gegen ihren Arbeitgeber zu klagen, dann kann man ja auch mal den Zoll vorbeischicken", sagt Mathias Eckardt. Für alle Fragen, die es in diesem Zusammenhang, gibt, bietet der DGB Hilfe an. Noch bis zum 31. März ist dafür auch eine Hotline geschaltet. Unter 0391/4088003 kann man sich zum Festnetztarif informieren.
8,50 Euro Stundenlohn, die einem Bruttoverdienst von knapp 1500 Euro entsprechen, seien zwar immer noch nicht viel Geld, aber ein Anfang. "Das Lohn-Dumping, das es bisher gab, war unsäglich und wurde durch die notwendigen Sozialleistungen von uns Steuerzahlern mitfinanziert", stellt Mathias Eckardt fest. Carsten Höllein, DGB-Kreisvorsitzender, verweist darauf, dass eine Kommission alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns an die Tariflöhne beraten wird. Erstmals wird die Kommission 2016 tagen, 2017 würde es dann die erste Anpassung geben. "Mindestlohn bekommen im Übrigen auch alle ausländischen Arbeitnehmer. Und wenn Firmen aus anderen Ländern in Deutschland arbeiten, müssen sie ihren Mitarbeitern ebenfalls mindestens 8,50 Euro zahlen", ergänzt Carsten Höllein.
Noch nicht alles geregelt
Dass es in einigen Bereichen lediglich eine stufenweise Anhebung des Lohns bis auf 8,50 Euro gibt, dass unter 18-Jährige keinen Mindestlohn bekommen und dass Langzeitarbeitslose nur Anspruch darauf haben, wenn sie bereits ein halbes Jahr in einem Unternehmen arbeiten, hält der 1. Bevollmächtigte der IG Metall, Jürgen Apfel, für nicht hinnehmbar. "So etwas gibt es in keinem anderen Land." Auch was die Werkverträge betr ifft, müsse noch eine gesetzliche Regelung gefunden werden, ergänzt Mathias Eckardt. Und Carsten Höllein wünscht sich, dass die öffentliche Hand bei der Auftragsvergabe genauer hinschaut, wo Mindestlohn gezahlt wird und wo versucht wird, ihn zu umgehen.