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10-H gilt nicht für den Bürgerwald Welsberg


Autor: Berthold Köhler

Welsberg, Donnerstag, 13. November 2014

Das Landratsamt wird voraussichtlich Anfang kommender Woche einen Vorbescheid erlassen, der das Projekt einen großen Schritt voran bringt.


Der vom Münchner Unternehmen "Green City Energy" geplante Windpark "Bürgerwald" wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht unter die am Mittwoch vom bayerischen Landtag beschlossene "10-H-Regelung" für künftige Windkraftanlagen fallen. Dies wurde dem Tageblatt von Dieter Pillmann, dem Pressesprecher des Coburger Landratsamtes, auf Nachfrage bestätigt. Demnach hat "Green City Energy" einen Antrag auf einen baurechtlichen Vorbescheid gestellt, der höchstwahrscheinlich Anfang kommender Woche erteilt wird - also bevor die umstrittene "10-H-Regelung" in Kraft tritt.

"Der Bescheid ist entscheidungsreif", bestätigte Pillmann, dass der Windpark im "Bürgerwald" aus baurechtlicher Sicht offensichtlich keine hohen Hürden mehr nehmen muss.



Der ursprüngliche Bauantrag für die Windkraftanlagen liegt ja schon seit einiger Zeit im Landratsamt, auch die Regierung von Oberfranken hat sich nach Tageblatt-Informationen offensichtlich die Pläne schon angeschaut und den Windpark als genehmigungsfähig eingestuft. Der Vorbescheid beschleunigt nun einen Teil des Verfahrens, weil er sich rein auf bauplanungsrechtliche Fragen bezieht. Und da scheint beim "Bürgerwald" alles zu stimmen.

Dieter Pillmann bestätigte aber auch, dass noch "Details" fehlen, um den gesamten Bauantrag genehmigt zu bekommen. Unter anderem geht es wohl auch noch um die fehlende Unterschrift eines benachbarten Grundstückseigentümers, ein großer Teil der "Bürgerwald"-Flächen sind ohnehin im Eigentum der Gemeinde. Für den Vorbescheid müssen dagegen nur noch einige Dienststellen - wie die Gemeinde Itzgrund, die Regierung von Oberfranken und einige Fachbehörden im Landratsamt - ihre Stellungnahme zum Projekt angeben. Wie Dieter Pillmann bestätigte, haben die aber schon im Gesamt-Verfahren für den Bauantrag ihre Zustimmung erteilt. Also schließt der Pressesprecher des Landratsamtes: "Wenn nichts Außergewöhnliches passiert, ist hier mit einer positiven Entscheidung zu rechnen."

Die Entscheidung fiele dann natürlich auf Basis der aktuell gültigen Rechtslage - und momentan gilt die "10-H-Regelung" ja noch nicht. Im bayerischen Landtag wurde vorgestern zwar heftig um die neue Regelung gestritten, ein Termin für deren Inkrafttreten aber noch nicht genannt. Derzeit wird über einen Zeitraum zwischen dem 20. November und dem 1. Dezember diskutiert. Auf Nachfrage erklärte Dieter Pillmann, dass er fest davon ausgehe, dass der Vorbescheid auf jeden Fall vor diesem Zeitraum das Landratsamt verlassen werde.

Der Vorbescheid bringt dann "Green City Energy" erheblichen zeitlichen Spielraum. "Der Vorbescheid hat drei Jahre Gültigkeit", erklärte Dieter Pillmann. In dieser Zeit müsse der Bauherr dann natürlich alle fehlenden Unterlagen noch einreichen. Der Vorbescheid diene eben dazu, die grundsätzliche Rechtslage zu klären - und die spricht offensichtlich deutlich für die Errichtung des Windparks.