An schwer verletzten Unfallopfern sind mehrere Autofahrer auf der Autobahn 2 bei Magdeburg ohne Halt vorbeigefahren. Die Polizei sprach von einem "unbeschreiblichen Verhalten" und sucht immer noch nach Zeugen. Den Autofahrern drohen empfindliche Strafen.
Es war ein schreckliches Bild, dass sich den Verkehrsteilnehmern am Samstagnachmittag auf der dreispurigen A2 nahe Magdeburg bot. Nachdem ein 44-jähriger Pkw-Fahrer ungebremst in ein Stauende gefahren war, verletzten sich sechs Menschen schwer, einige lagen nach Polizeiangaben verletzt auf der Straße. Die Wucht des Aufpralls hatte mehrere Fahrzeuge aufeinander geschoben.
Das anschließende Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer hat jetzt eine Debatte über Hilfe im Notfall ausgelöst: Laut Polizeiangaben waren zehn bis 15 Fahrzeuge an den Verletzten vorbeifahren, ohne zu helfen. Sie drängelten sich über den Standstreifen am Unfallort bei Schackensleben vorbei, die Polizei sprach von einem "unbeschreiblichen Verhalten". Einsatzkräfte hätten dies beendet, indem ein Streifenwagen auf den Standstreifen gestellt wurde.
"Hilfe war noch vonnöten" Die Polizei ermittelt jetzt wegen unterlassener Hilfeleistung gegen unbekannt und sucht nach Zeugen. Laut der Sprecherin der Autobahnpolizei Börde in Sachsen-Anhalt, Doreen Günther, hätten zwar einige Leute angehalten. Aber ihre Zahl habe angesichts der großen Menge der Verletzten nicht ausgereicht. "Hilfe war noch vonnöten."
Unterlassene Hilfeleistung - das kommt in Deutschland jeden Tag viele Male vor. Die amtliche Kriminalstatistik für das Jahr 2013 listet fast 1800 Fälle auf. Die Dunkelziffer dürfte groß sein. Laut Straßenverkehrsordnung müssen Beteiligte nach einem Unfall sofort halten, den Verkehr sichern und Verletzten helfen. Wer nicht hilft, obwohl dies erforderlich und ihm das den Umständen nach zuzumuten ist, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft.
Entgegen ersten Berichten hat die Polizei bei dem Unfall auf der A2 keine Hinweise, dass Gaffer vom Unglücksort auch noch Handy-Fotos gemacht haben. Wer dies allerdings tut und die Aufnahmen verbreitet, macht sich ebenfalls strafbar. "Auch hier drohen Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr", erklärt Anne Höfer von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberfranken. Die Opfer hätten zudem die Möglichkeit, den Zivilrechtsweg zu beschreiten.
Regeln bei einem Unfall Für Zeugen eines Unfalls gelten klare Regeln: Zunächst sollte man sofort die Warnblinkanlage einschalten und in sicherem Abstand zur Unfallstelle auf dem Standstreifen anhalten. Anschließend unbedingt die Warnweste anziehen, vorsichtig aussteigen, möglichst hinter der Leitplanke laufen und das Warndreieck mindestens 100 Meter (auf der Autobahn mindestens 150 Meter) vor der Unfallstelle aufstellen. Erst danach soll der Notruf über die Nummer 112 abgesetzt werden.
Bei der Ersten Hilfe sollten zuerst die lebenswichtigen Funktionen des Unfallopfers überprüft werden: Bei Bewusstlosigkeit und normaler Atmung den Verletzten in die stabile Seitenlage bringen. Atmet das Unfallopfer nur noch unregelmäßig oder gar nicht, sollte man die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen. Zudem sollte man starke Blutungen mit einem Druckverband stillen und unter Schock stehende Personen betreuen. Und: Verletzte nicht alleine lassen.
Was die Polizei in diesem Zusammenhang ebenfalls rät: Die Erste Hilfe-Kenntnisse sollten regelmäßig aufgefrischt werden. Hierzu kann man sich an Rettungsorganisationen und Automobilclubs wenden.
chp
Allerdings gibt es noch einen anderen Grund, der eine Rolle spielen könnte, sich nicht zu melden: eigene gemachte schlechte Erfahrungen mit Polizei und Gerichten.
Dazu ein Beispiel aus meiner eigenen Familie, der sich in meiner Kindheit in den 1980ger Jahren zugetragen hat.
So lief der Fall damals ab:
Damals waren wir in Norddeutschland allein auf nachtdunkler Landstraße unterwegs, als es ganz plötzlich mehrmals richtig knallte, unsere Windschutzscheibe zersplitterte und eine helle Flüssigkeit lief an der Windschutzscheibe herunter.
Dann einige Sekunden später kam ein dumpfer Schlag und unser Auto kam ruckartig zum Stehen. Natürlich sind wir dann ausgestiegen, um nachzusehen was los war. Und dann stellte sich raus, dass vor unserem Auto ein sternhagel voll besoffener Landstreicher lag, der angeblich - dass haben wir allerdings erst viel später erfahren - im dortigen Landkreis bekannt gewesen sein soll.
Meine Mutter und Mein vater bekamen damals einiges ab und auch mein Bruder und ich - wir saßen damals auf der Rückbank - bekamen einige Schnitte durch Glasscherben ab.
Meine Mutter lief dann ca 1,5 Kilometer bis zu einem Gasthof um überhaupt die Rettung anrufen zu können. Handies gab es damals noch gar nicht. Aber bis die dann kamen, war es ohnehin zu spät. Der Typ hat den Unfall nicht überlebt. Er wurde zwar noch ins KKH gefahren und dort wurde dann festgestellt, dass der viel zu schwer verletzt gewesen war, um den Unfall überhaupt überleben zu können. Außerdem stellte sich heraus, dass der Typ eine Tüte mit Bierflaschen dabei hatte und die war es auch, die uns die Scheibe zerstörte bei dem Unfall damals.
Und um es ehrlich zu sagen: dieser Typ war so dunkel gekleidet, dass man den in der Dunkelheit überhaupt nicht gesehen hat und mein Vater fuhr damals schon vorsichtig.
Aber trotzdem musste er damals vor Gericht und wurde verurteilt, obwohl er eigentlich absolut unschuldig war und gar nichts dafür konnte, dass ihm ein Besoffener vor das Auto gelaufen ist
Zu diesem Absatz aus eurem Artikel:
"Die Polizei ermittelt jetzt wegen unterlassener Hilfeleistung gegen unbekannt und sucht nach Zeugen. Laut der Sprecherin der Autobahnpolizei Börde in Sachsen-Anhalt, Doreen Günther, hätten zwar einige Leute angehalten. Aber ihre Zahl habe angesichts der großen Menge der Verletzten nicht ausgereicht. "Hilfe war noch vonnöten."
sage ich mal: ich befürchte ehrlich, da wird die Polizei warten können bis sie schwarz wird. Da wird niemand jemanden verpetzen. Denn niemand wird bereit sein, seine eigene Familie ans Messer zu liefern in der Sache, auch wenn das Verhalten hier sicher falsch war. Denn schon allein die in Aussicht stehende Strafe:
"Wer nicht hilft, obwohl dies erforderlich und ihm das den Umständen nach zuzumuten ist, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft."
schreckt hier gewaltig ab, sich zu melden. Denn vor einer Freiheitsstrafe haben viele Angst und vielleicht ahnt in dem Moment niemand, dass auf sowas Freiheisstrafe steht. Von daher sehe ich es so, dass hier niemand jemanden ans Messer liefern wird. Denn niemand will seine eigenen Angehörigen im Gefängnis sehen.
Aber diesem Absatz von eurem Artikel:
"Unterlassene Hilfeleistung - das kommt in Deutschland jeden Tag viele Male vor. Die amtliche Kriminalstatistik für das Jahr 2013 listet fast 1800 Fälle auf. Die Dunkelziffer dürfte groß sein."
stimme ich absolut zu. Es gibt viele Verkehrsteilnehmer, die hier nicht helfen. Aber ich glaube nicht, dass die das aus böser Absicht tun, sondern da spielen mit Sicherheit andere Gründe eine Rolle. Ein möglicher Grund wird in eurem Artikel schon genannt:
man schämt sich, hier Erste Hilfe zu leisten, weil man glaubt dabei etwas wichtiges falsch zu machen.
"Was die Polizei in diesem Zusammenhang ebenfalls rät: Die Erste Hilfe-Kenntnisse sollten regelmäßig aufgefrischt werden. Hierzu kann man sich an Rettungsorganisationen und Automobilclubs wenden.