Druckartikel: Gegen Bayreuther Straßenumbau: Bürgerinitiative übergibt Unterschriftenliste

Gegen Bayreuther Straßenumbau: Bürgerinitiative übergibt Unterschriftenliste


Autor: Redaktion

Bayreuth, Freitag, 05. Sept. 2025

Eine Bayreuther Bürgerinitiative stellt sich gegen den geplanten Umbau zweier Straßen in der Stadt.
Verantwortliche der Bürgerinitiative gegen einen Umbau der Erlanger und der Bismarckstraße haben Oberbürgermeister Thomas Ebersberger im Rathaus Unterschriftenlisten für ein Bürgerbegehren überreicht, das sich gegen eine Umsetzung des Projekts wendet.


Verantwortliche der Bürgerinitiative gegen einen Umbau der Erlanger und der Bismarckstraße haben Oberbürgermeister Thomas Ebersberger am heutigen Freitag (5. September 2025) im Rathaus Unterschriftenlisten für ein Bürgerbegehren gemäß Artikel 18 a Gemeindeordnung übergeben, das sich inhaltlich gegen die Umsetzung des Projekts, aber nicht gegen die Änderung des Bebauungsplans selbst ausspricht.

Ziel der Planung, die vom Stadtrat Ende vergangenen Jahres mehrheitlich beschlossen wurde, ist es, ein sicheres und leistungsfähiges Gesamtverkehrssystem für alle Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich zu schaffen. Bismarckstraße und Erlanger Straße sollen durch die geplante Neugestaltung auch für Radfahrer anforderungsgerecht ausgebaut werden.

Die Stadtverwaltung hat nun einen Monat Zeit, um das Bürgerbegehren auf seine Zulässigkeit hin zu überprüfen. Anschließend wird der Stadtrat hierüber entscheiden. Geprüft wird unter anderem, ob die Anzahl der gültigen Unterschriften ausreichend ist. Für die Stadt Bayreuth liegt die Mindestanzahl von Unterzeichnern bei sechs Prozent der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner. Das sind aktuell etwa 3.400. Weiterhin wird zu prüfen sein, ob die Fragestellung des Bürgerbegehrens mit Blick auf den eigenen Wirkungskreis der Stadt zulässig ist und ob eine korrekte Fragestellung vorliegt, die eindeutig mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten ist.

Ist das Bürgerbegehren zulässig, findet über seine Fragestellung ein Bürgerentscheid statt. Er entfällt, wenn der Stadtrat die im Bürgerbegehren beantragte Maßnahme beschließt. Der Bürgerentscheid muss spätestens drei Monate nach Feststellung der Zulässigkeit durch den Stadtrat stattfinden. Bei Zustimmung der Vertreter des Bürgerbegehrens kann diese Frist auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses, der allerdings innerhalb eines Jahres grundsätzlich nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden darf.

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung. 

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