Großbrand in Bayreuther Diskothek "Rosenau" - Brandursache steht fest
Autor: Redaktion
Bayreuth, Freitag, 12. Mai 2017
Ein Großbrand hat die Diskothek "Rosenau" in Bayreuth völlig zerstört. Acht Menschen wurden verletzt. Es entstand ein Schaden von einer Million Euro.
In der Diskothek "Rosenau" im oberfränkischen Bayreuth ist am Donnerstag ein Großbrand ausgebrochen. Die Stadt Bayreuth löste für das Stadtgebiet den Katastrophenfall aus. Acht Menschen erlitten einen Rauchgasvergiftung. Die Löscharbeiten dauerten die ganze Nacht hindurch an, am Freitagmorgen meldete die Polizei , dass der Brand gelöscht ist. Der Katastrophenalarm wurde aufgehoben. Der Brand war am Donnerstagnachmittag wahrscheinlich durch pyrotechnische Arbeiten ausgelöst worden.
Wie bereits vermutet, bestätigte die Polizei am Freitagnachmittag auf Anfrage die Brandursache. Die Pyrotechnik, die von zwei Arbeitern in der Diskothek aufgebaut wurde, entzündete sich und löste so den Großbrand aus. Der Sachschaden wird mittlerweile auf eine Million Euro geschätzt.
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Das Feuer war kurz vor 16 Uhr ausgebrochen. Zunächst handelte es sich um einen Schwelbrand, der dann aber das komplette Gebäude in der Badstraße in Bayreuth in Brand setzte. Aufgrund der starken Rauchentwicklung wurde der Bereich um die Diskothek weiträumig abgesperrt werden. Anwohner wurden aufgefordert, Fenster und Türen geschlossen zu halten. Diese Warnung erneuerte die Polizei in ihrer Mitteilung gegen 0 Uhr.
Feuer in Bayreuth: Diskothek zerstört, hoher Sachschaden
Gegen 21 Uhr am Donnerstagabend teilte die Polizei mit, das Feuer sei unter Kontrolle. Die Diskothek wurde durch das Feuer komplett zerstört, der Schaden wird auf mehrere hunderttausend Euro geschätzt.An der Bushaltestelle Hohenzollernring Ecke Romanstraße wurde durch das Rote Kreuz eine zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Atemwegsreizungen eingerichtet. Neben der Versorgung der insgesamt acht Verletzten wurden auch Maßnahmen für eine mögliche Evakuierung von Anwohnern vorbereitet, die durch den starken Rauch betroffen sind. Bis in die Abendstunden war eine Räumung von angrenzenden Gebäuden allerdings nicht erforderlich.
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