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Corona-Pandemie: Bayreuther Gesundheitsamt ändert seine Kontaktermittlung - das ist neu


Autor: Clara Maria Wimmer

Bayreuth, Freitag, 19. November 2021

Wie funktioniert die Nachverfolgung, wenn ich Kontakt zu einem Corona-infizierten Menschen hatte? Das Gesundheitsamt Bayreuth hat seine Kontaktermittlung geändert - das gilt fortan.
Das Gesundheitsamt Bayreuth informiert über Verhaltensweisen und ablaufende Prozesse bei der Kontaktnachverfolgung bei Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person.


  • Kontakt zu einer infizierten Person - was kann ich tun, wenn eine Person aus meinem Umfeld mit Corona infiziert ist?
  • Gesundheitsamt Bayreuth informiert über Testmöglichkeiten, Meldepflichten und Handlungsanweisungen
  • Kontaktnachverfolgung in der vierten Welle: Was tun, wenn ich mich mit Corona angesteckt haben könnte?

Das Gesundheitsamt Bayreuth hat seinen Umgang mit Kontaktpersonen angepasst. Grundlage sind dem Landratsamt zufolge neue Vorgaben zum Kontaktpersonenmanagement des Bayerischen Gesundheitsministeriums. 

Bayreuther Gesundheitsamt ändert Kontaktermittlung - neue Vorgaben 

Demnach beschränken sich die telefonischen Ermittlungen des Gesundheitsamtes und etwaiger Quarantäneanordnungen enger Kontaktpersonen auf die Haushaltsmitglieder des Infizierten und auf Kontaktpersonen mit Bezug zu sensiblen Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen oder mit Einrichtungen, in denen viele Personen zusammenkommen (z.B. Heime, Gemeinschaftsunterkünfte, medizinische Einrichtungen, Asylunterkünfte, Schulen und Kindergärten).

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Die sonstigen Kontaktpersonen werden künftig von der infizierten Person selbst über die Infektion informiert und sind anschließend aufgerufen, in Eigenverantwortung Maßnahmen zum Schutz ihrer eigenen Umgebung zu treffen. 

Die Corona-Pandemie hat mittlerweile die vierte Welle erreicht. Das Bayreuther Gesundheitsamt informiert daher nun über die Handlungsmöglichkeiten bei Kontakt zu infizierten Personen. Wann besteht Ansteckungsgefahr, welche Rolle spielt das Gesundheitsamt, welche Verhaltensregeln gibt es und an wen kann man sich wenden?

Gesundheitsamt Bayreuth: Wann besteht ein Risiko einer Corona-Infektion?

Ansteckungsgefahr besteht bei engem Kontakt zu einer infizierten Person. "Enger Kontakt" ist folgendermaßen definiert: Wenn der Abstand untereinander über mehr als 10 Minuten weniger als 1,5 Meter betrug und nicht beide Personen durchgängig und korrekt eine medizinische oder FFP2-Maske getragen haben. Ein Gespräch gilt außerdem immer als "enger Kontakt", wenn eine der beiden Personen keine Maske getragen hat.

Das Gesundheitsamt in Bayreuth informiert außerdem über den Zeitraum, in dem eine Ansteckung bei engem Kontakt wahrscheinlich ist: Hat man innerhalb von zwei Tagen vor Symptombeginn der infizierten Person, während der gesamten Zeit, in der sich die infizierte Person in Isolation befindet oder innerhalb von zwei Tagen vor Abnahme des positiven Tests bei der infizierten Person engen Kontakt, scheint eine Ansteckung wahrscheinlich.

Die aktive Ermittlung der Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt beschränkt sich derzeit auf Haushaltsangehörige wie Partner*innen oder Kinder und Personen mit Kontakt zu gefährdeten Menschen wie Pflegepersonal, Personen in Wohnungslosenunterkünften oder Asylunterkünften. Für Schulen und Kindergärten gelten in diesem Fall eigene Regelungen. Personen, die nicht diesen Gruppen angehören, werden nicht mehr vom Gesundheitsamt kontaktiert. Stattdessen sollen alle anderen Kontaktpersonen von der infizierten Person selbst informiert werden.

Kontakt mit infizierter Person: Was tun, wenn man sich vielleicht mit Corona angesteckt hat?

Wenn man erfährt, dass man Kontakt zu einer infizierten Person hatte, sollte seine eigenen Kontakte reduzieren, die allgemeinen Hygieneregeln genau befolgen und sich mittels Schnelltest testen lassen. Außerdem sollte man auf mögliche Krankheitszeichen von Covid-19 achten. Solange keine Krankheitszeichen auftreten und die möglicherweise durchgeführten Corona-Tests negativ sind, muss kein Kontakt zum Gesundheitsamt aufgenommen werden.

Des Weiteren besteht auch keine Quarantänepflicht. Sollten Symptome auftreten, sollte ein Termin beim Hausarzt zum PCR-Test vereinbart werden. Für geimpfte und genesene Personen sind die Regeln etwas lockerer: Diese Personen sind in der Regel, auch bei einem engen Kontakt, von der Quarantänepflicht ausgenommen. Das Gesundheitsamt liefert jedoch auch Verhaltensempfehlungen zum eigenverantwortlichen Handeln bei Kontakt mit einer infizierten Person, die auch für geimpfte und genesene Personen empfohlen werden.

Verhalten als Kontaktperson einer Corona-infizierten Person:

  • Kontakt zu anderen Personen einschränken, vor allem Risikopersonen
  • AHA+L-Formel: Abstand halten, Hygieneregeln beachten, im Alltag Maske tragen und lüften
  • Regelmäßiges Testen: Schnelltests von zu Hause, Schnelltests in Testzentren oder PCR-Test (kostenlos bei Warnung der Corona-WarnApp)
  • Selbstbeobachtung für 14 Tage: Auf Symptome achten (selbst Kopfschmerzen oder Schnupfen können Anzeichen einer Erkrankung sein)
  • Falls Krankheitszeichen auftreten: Sofortige Selbstisolation und ärztliche Abklärung

Beste Prävention: Gesundheitsamt wirbt für Corona-Impfung

Abschließend informiert das Gesundheitsamt über eine Corona-Impfung. Die Wirksamkeit wurde umfassend geprüft, weshalb Impfen die beste Möglichkeit sei, sich vor einer Corona-Erkrankung und ihren möglichen Langzeitfolgen wie Long Covid zu schützen, so das Amt. Damit helfe man sich selbst, eigenen Angehörigen sowie den Menschen in der Umgebung.

Je mehr Personen geimpft seien, desto weniger erkranken schwer oder sterben am Coronavirus. Wer geimpft ist, muss außerdem selbst als enge Kontaktperson in der Regel keine Quarantäne einhalten. "Nutzen Sie diese Chance - Impfen ist ein zentraler Baustein hin zu mehr Normalität", schließt das Gesundheitsamt Bayreuth ab. 

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