Bayreuth verbietet Schottergärten - und geht noch einen radikalen Schritt weiter
Autor: Redaktion
Bayreuth, Dienstag, 23. August 2022
Bayreuth konkretisierte zuletzt die sogenannte "Freiflächengestaltungssatzung", die Schottergärten, Kiesgärten sowie Kunstrasen verbietet. Was Gartenbesitzer jetzt wissen müssen und welche Strafen bei Verstößen drohen, erfährst du hier.
- Stadt Bayreuth verbietet Schottergärten, Kiesgärten und Kunstrasen
- Regelwerk für mehr Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Arten- und Biotopschutz
- Bayreuth soll grüner werden, für eine "nachhaltige Stadtentwicklung"
- Präzisierung der "Freiflächengestaltungssatzung": Das müssen Gartenbesitzer jetzt beachten
Die Stadt Bayreuth hat die "Freiflächengestaltungssatzung", die der Stadtrat Ende 2020 verabschiedet hat, nochmals präzisiert. Somit soll das "Orts- und Landschaftsbild aufgewertet, positive Auswirkungen auf das Stadtklima erzielt und die Lebensqualität der Bürger und Bürgerinnen erhöht werden". Das geht aus einer Pressemitteilung von Montag, dem 22. August 2022, hervor.
Schottergärten-Verbot in Bayreuth: "Beitrag zur Optimierung der grünen Infrastruktur"
Laut der Stadt Bayreuth, gilt die Satzung im gesamten Stadtgebiet für unbebaute Flächen bebauter Grundstücke und ist "auf alle Vorhaben anzuwenden, bei denen ein Eingriff in die Gestaltung der Frei- und Dachflächen erfolgen soll". Mit dem Regelwerk solle ein "Beitrag zur Optimierung der grünen Infrastruktur Bayreuths geleistet und das Stadt- und Landschaftsbild zielgerichtet verbessert werden". Zudem seien Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel sowie der Arten- und Biotopschutz für eine "nachhaltige Stadtentwicklung" unerlässliche Themen.
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Kies- oder Schottergärten sowie Kunstrasen sollen in einem Umfang von mehr als zwei Prozent der Grundstücksfläche nicht mehr zulässig sein. Fachgerecht angelegte Steingärten mit Trockenmauern und einem mindestens 60-prozentigen Anteil an Blüh- und Polsterpflanzen würden jedoch nicht unter die Vorgaben fallen.
Die Stadt Bayreuth erklärt: "Weiterhin formuliert die Satzung Vorgaben für die Gestaltung von Flachdächern aller Gebäude, wie Hauptgebäude, Garagen, Carports oder Nebenanlagen, und Tiefgaragenüberdeckungen". Diese seien ab einer gewissen Mindestgröße dauerhaft zu begrünen. Ebenso seien in der "Freiflächengestaltungssatzung" Regelungen zur Gestaltung und Begrünung der Freiflächen privater Kinderspielplätze enthalten. Verstöße gegen die neue Satzung sollen als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Auch die Stadt Coburg will grüner werden, doch hier stellen sich einige Politiker quer: "Fast vom Stuhl gehauen": Coburg will Schottergärten verbieten