Bayreuth erlässt scharfe Silvester-Regeln - Ansammlungen und Feuerwerk in gesamter Innenstadt verboten
Autor: Redaktion
Bayreuth, Dienstag, 21. Dezember 2021
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage hat die Stadt Bayreuth Menschenansammlungen mit mehr als 10 Leuten bei publikumsträchtigen Straßen und Plätzen verboten. Die Maßnahme tritt am morgigen Dienstag, 21. Dezember, in Kraft. Auch das Abbrennen von Feuerwerk ist am 31. Dezember sowie am 1. Januar verboten.
           
Die Stadt Bayreuth hat aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens für den Bereich der Innenstadt öffentliche publikumsträchtige Plätze und Straßen festgelegt, auf denen und in deren Umfeld im Zeitraum vom 31. Dezember, 15 Uhr, bis 1. Januar, 9 Uhr, Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt sind. Außerdem erlässt die Stadt ein Verbot fürs Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr.
Das Verbot, das der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats im November beschlossen hat, gilt für weite Teile der historischen Innenstadt mit entsprechend sensiblem Baubestand, so etwa für die Opernstraße mit dem UNESCO-Welterbe Markgräfliches Opernhaus, für die historische Friedrichstraße, aber auch für das historische Gassenviertel und den Hofgarten. Das Verbot gilt für handelsübliche Kleinfeuerwerke wie zum Beispiel Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien und Ähnliches. Mit einer entsprechenden Beschilderung in den betroffenen Straßenzügen wird an Silvester und Neujahr auf die Regelung hingewiesen. Ein von der Stadt beauftragter privater Sicherheitsdienst wird die Einhaltung des Verbots überwachen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Silvester und Neujahr: Keine Treffen mit mehr als 10 Personen
Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen müssten sich in diesem räumlichen Geltungsbereich "unverzüglich zerstreuen", wie die Stadt Bayreuth in einer Pressemeldung mitteilt. Die Stadtverwaltung habe auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der aktuellen 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie trete am Dienstag, 21. Dezember, in Kraft und gelte für folgende Straßen und Plätze:
Video:
Am Mühltürlein
Am Sendelbach
Badstraße
Brautgasse
Dammallee/Pauschenberglein
Ehrenhof/Harmoniehof
Frauengasse
Fußgängerzone in der Maximilianstraße
Hohenzollernring
Kämmereigasse
Kanalstraße
Kanzleistraße
Kirchgasse
Kirchplatz
La-Spezia-Platz
Ludwigstraße
Luitpoldplatz
Opernstraße
Prager Platz
Richard-Wagner-Straße
Schloßberglein
Schulstraße
Sophienstraße
Spitalgasse
Sternplatz
Von-Römer-Straße
ZOH/Hohenzollernplatz
Auf der Homepage der Stadt (www.bayreuth.de) wird eine Übersichtskarte angeboten, auf der die fragliche Zone graphisch dargestellt ist.
Kein Böllern und kein Feuerwerk in Bayreuths Straßen
Die Beweggründe für das Böllerverbot liegen im Bereich des Brand- und Gebäudeschutzes, in Zeiten der Corona-Pandemie aber auch mehr denn je im Personenschutz. "Bei Silvesterfeierlichkeiten in der Innenstadt entstehen erfahrungsgemäß schnell dicht gedrängte Menschenansammlungen, die unter dem Aspekt einer Infektionsgefahr sehr problematisch sind. Daher hat die Stadt über den Jahreswechsel Ansammlungen mit mehr als zehn Personen in publikumsträchtigen Teilbereichen der Innenstadt untersagt. Wir appellieren an Bayreuths Bürgerinnen und Bürger, Ansammlungen in den Straßen an Silvester grundsätzlich zu vermeiden und die Abstandsregeln zu beachten", sagt Oberbürgermeister Thomas Ebersberger.
Die Gebäude in der Maximilianstraße und in den Seitengassen sind zudem besonders brandempfindlich. Aufgrund der dortigen geschlossenen Bauweise besteht die Gefahr, dass sich ein Brand schnell auf andere Gebäude ausbreitet. Durch die dichte Bebauung und die engen Gassen sind die Häuser für die Feuerwehr zum Teil schwer zugänglich. Besonders gefährdet sind auch die bestehenden Flachdächer, historischen Innenhöfe mit Holzveranden oder Dachterrassen, da abgebrannte, noch glimmende Feuerwerkskörper dort liegen bleiben und somit leicht ein Brand entstehen kann. Nicht zuletzt befinden sich im Bereich der historischen Innenstadt zahlreiche Baudenkmäler, die vor Bränden zu schützen sind.