Bayreuth: Mann verletzt Jobcenter-Mitarbeiter mit Messer, um "spürbaren Denkzettel" zu verpassen
Autor: Redaktion, Agentur dpa
Bayreuth, Montag, 16. Dezember 2019
Am Montagmorgen ist in Bayreuth ein Mordprozess gegen einen 38-Jährigen zu Ende gegangen. Dem Mann wurde vorgeworfen, im März das Jobcenter gestürmt und dann drei Mitarbeiter mit einem Messer verletzt zu haben. Jetzt verkündete das Landgericht das Urteil.
Urteil im Mordprozess nach Angriff in Bayreuther Jobcenter: Der 38-jährige Messerstecher, der im März in das Bayreuther Jobcenter gestürmt war und drei Mitarbeiter angegriffen hatte, erhielt am Montag (16. Dezember 2019) sein Urteil. Bereits kurz nach seiner Festnahme verletzte er in einem Bezirkskrankenhaus noch weitere Menschen.
Sozialleistungen gestrichen: Mann läuft mit Messer in Bayreuther Jobcenter
Der Angeklagte war mehrfach nicht seinen Verpflichtungen gegenüber dem Jobcenter nachgekommen, wie die Ermittler im Zuge seiner Festnahme mitteilten. Nachdem das Jobcenter dem Angeklagten Sozialleistungen gestrichen hatte, wollte er "der gesamten Beamtengesellschaft einen spürbaren Denkzettel" verpassen, so der Vorsitzende Richter.
So habe er im März mit gezücktem Messer das Büro eines Jobcenter-Mitarbeiters betreten. Dieser habe erst an einen "verspäteten Faschingsscherz" geglaubt, sagte der Richter. Doch der Angeklagte habe zugestochen, erst in dessen Oberschenkel, dann in den Ellbogen.
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Erstes Opfer kann bis heute nicht mehr arbeiten
Das "beherzte Eingreifen" zweier Kollegen habe dem Mann möglicherweise das Leben gerettet, so das Gericht. Zunächst habe ein Kollege von hinten versucht, den Angeklagten zu überwältigen. Aber der 38-Jährige habe sich ruckartig umgedreht und ihn mit dem Messer an Schulter und Finger verletzt. Ein weiterer Kollege habe helfen wollen, wieder habe der Angeklagte sein Messer gezückt. Er habe den Mann zwar nur am Pullover erwischt, ihn dafür aber ins Gesicht geschlagen.
Schließlich hätten die Mitarbeiter des Jobcenters den Angreifer in ein Nebenzimmer drängen und flüchten können, so der Richter. Das erste Opfer könne bis heute nicht im Kundenbereich des Jobcenters arbeiten, auch ein Kollege sei zeitweise arbeitsunfähig gewesen.