Bayreuth: Impfpflicht im Gesundheitswesen - Professor erklärt die Lücken im Gesetz
Autor: Redaktion
Bayreuth, Dienstag, 08. Februar 2022
Die Impfpflicht im Gesundheitswesen soll Mitte März in den Bundesländern eingeführt werden. Der Arbeitsrechtler Prof. Dr. Adam Sagan der Universität Bayreuth erläutert in einem Interview die Lücken des Gesetzes.
Ab Mitte März gilt für Beschäftigte in Kliniken und in der Pflege die sogenannte „Corona-Impfpflicht“ – offenbar nicht in allen Bundesländern, einzelne Länder planen Übergangsregelungen die einer Aussetzung des Gesetzes gleichkommen. Außerdem herrscht Unsicherheit über den Vollzug des Gesetzes, wie die Universität Bayreuth erklärt. Details dazu weiß der Arbeitsrechtler Prof. Dr. Adam Sagan, Inhaber des Lehrstuhls Zivilrecht II an der Universität Bayreuth. Er erläutert im Interview auch die Lücken im Gesetz.
Sprechen wir hier über eine Impf-"Pflicht"?
Aus dem Gesetzestext ergibt sich nur eine Nachweispflicht in bestimmten Bereichen des Gesundheitswesens. Konkret heißt es da: Beschäftigte müssen nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Wenn sie das nicht tun?
Dann muss der Arbeitgeber dies dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich melden. Das entscheidet über ein Tätigkeitsverbot in der Einrichtung. Der Leistungsaustausch im Arbeitsverhältnis – Arbeit gegen Geld – kommt damit zum Erliegen. Das heißt: Diese Kräfte erhalten kein Gehalt mehr. Aber bitte bedenken Sie, dass zum Beispiel Mitarbeiter der Krankenhausverwaltung auch von zu Hause arbeiten könnten. Wenn sie den Nachweis schuldig bleiben und in dem Betrieb nicht mehr tätig sein dürfen, kann der Arbeitgeber sie möglicherweise dennoch im Homeoffice beschäftigen.
Video:
Bei wem liegt eigentlich die Entscheidung über ein Tätigkeitsverbot?
Neben den gesetzlichen Verboten räumt der Gesetzgeber den Gesundheitsämtern einen Ermessensspielraum ein. Sie sollen alle Umstände des Einzelfalles abwägen und entscheiden, ob sie bei einem fehlenden Nachweis ein Tätigkeitsverbot aussprechen. Aber wie sollen die Ämter das schaffen? Einige sind bereits jetzt absolut überlastet. Dabei ist das Gesundheitsrisiko, das von einer ungeimpften Person auf einem bestimmten Arbeitsplatz ausgeht, nicht leicht einzuschätzen. Das gilt auch für die Folgen der Verbote. Die Gesundheitsämter werden kaum absehen können, ab welcher Zahl ein Betrieb oder eine Abteilung geschlossen werden muss.