Bayreuth: Essen in Restaurants abholen - wer bestellt, darf in Fußgängerzone fahren
Autor: Redaktion
Bayreuth, Dienstag, 21. Dezember 2021
Die Stadt Bayreuth hat für den Lieferverkehr in der Fußgängerzone eine Sonderregelung eingeführt, damit die Gastronomen unterstützt werden können. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger für ihr bestelltes Essen jeden Tag in die Fußgängerzone einfahren.
           
In der Fußgängerzone der Bayreuther Innenstadt ist der Lieferverkehr montags bis samstags nur von 17.30 bis 10.30 Uhr erlaubt. An Sonn- und Feiertagen ist diese grundsätzlich den Fußgängern vorbehalten und eine Einfahrt verboten, wie die Stadt Bayreuth erklärt.
Um die Gastronomen insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Weihnachtsfeiertage zu unterstützen, räumt die Stadt Bayreuth, wie bereits beim letzten Lockdown, die Möglichkeit ein, ab sofort auch an Sonn- und Feiertagen in die Fußgängerzone einzufahren, um vorbestelltes Essen abzuholen.
Die Kundinnen und Kunden der Gastronomie können nun am Restaurant vorfahren, die Speisen abholen und müssen dann ohne weitere Verzögerung wieder ausfahren. Es wird ein Abstellen des Fahrzeuges bis zu 15 Minuten toleriert.
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Die Regelung gilt vorläufig bis zum 31. Januar 2022. Hierauf weist das Straßenverkehrsamt der Stadt hin.