Bayreuth: Doch kein Mord? Verurteilter (20) will nach Tod von Ex-Freundin (18) gegen Urteil vorgehen
Autor: Agentur dpa, Redaktion
Bayreuth, Dienstag, 19. November 2024
Ein 20-Jähriger ist vom Landgericht Bayreuth zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden, weil er seine frühere Partnerin mit dem Messer getötet haben soll. Nun hat er Revision eingelegt.
Update vom 19.11.2024: Mord an Ex-Freundin - Verurteilter legt Revision ein
Ein kürzlich wegen Mordes verurteilter junger Mann wehrt sich gegen den Schuldspruch des Landgerichts Bayreuth. Der 20-Jährige habe Revision eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Jugendkammer des Bayreuther Landgerichts hatte den Angeklagten zu 14 Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil dieser nach Überzeugung der Richter seine Ex-Freundin mit einem Messer getötet hatte.
Dem Urteil zufolge hatte der heute 20 Jahre alte Mann Ende Mai 2024 seine frühere Partnerin im Haus ihrer Eltern in Bindlach (Landkreis Bayreuth) aufgesucht und mit zahlreichen Messerstichen ermordet. Die Eltern der 18-Jährigen waren zum Tatzeitpunkt verreist. Täter und Opfer waren in der gemeinsamen Schulzeit an einem Bayreuther Gymnasium ein Paar geworden. Im Herbst 2023 trennte sich die junge Frau. Der Angeklagte habe sie zuvor immer wieder beleidigt und beschimpft, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung.
Richterin sprach von "absolutem Vernichtungswillen"
Doch auch nach dem Ende der Beziehung habe der Angeklagte Besitz- und Kontrollansprüche gestellt. Als seine Ex-Freundin sich dem entzogen habe, habe er beschlossen, die Frau zu töten. Er habe die Tat minuziös geplant und vorbereitet, es existiere ein detaillierter Tatplan als Handy-Notiz. In der mündlichen Urteilsbegründung bescheinigte die Vorsitzende Richterin dem Angeklagten einen "absoluten Vernichtungswillen".
Video:
Der 20-Jährige hatte die Tötung seiner Ex-Freundin eingeräumt, aber bestritten, die Tat geplant zu haben. Vielmehr sei es in einem spontanen Streit zu dem tödlichen Gewaltakt gekommen. Über den Revisionsantrag des Angeklagten muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.
Update vom 8.11.2024: "Absoluter Vernichtungswille" - 19-Jähriger muss nach Mord an Ex-Freundin hinter Gitter
Das Landgericht Bayreuth hat einen jungen Mann wegen des Mordes an seiner Ex-Freundin zu einer Gefängnisstrafe von 14 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 19-Jährige Ende Mai seine ehemalige Partnerin im Haus ihrer Eltern in Bindlach (Landkreis Bayreuth) aufsuchte und dort ermordete. Die beiden waren während ihrer gemeinsamen Schulzeit an einem Gymnasium in Bayreuth ein Paar geworden. Im Herbst 2023 hatte sich die junge Frau getrennt. Der Angeklagte habe sie immer wieder beleidigt und beschimpft, erklärte die Vorsitzende Richterin Andrea Deyerling bei der Urteilsverkündung.
Auch nach der Trennung habe der Angeklagte weiterhin Besitz- und Kontrollansprüche geltend gemacht. Als seine Ex-Freundin sich dagegen wehrte, habe er den Entschluss gefasst, sie zu töten. Er habe weder die Trennung noch ihr selbstbestimmtes Leben akzeptiert. Der Mord wurde akribisch geplant und vorbereitet, und als Beweis existiere ein detaillierter Tatplan als Handy-Notiz. "Der Angeklagte handelte mit absolutem Vernichtungswillen", erläuterte Deyerling. "Er tötete aus fortbestehender Wut." Das Opfer, das zum Zeitpunkt der Tat 18 Jahre alt war, erlag zahlreichen Stich- und Schnittverletzungen.
Die Richterin beschrieb den Angeklagten als "Beziehungsnarzissten", unfähig zu Perspektivwechsel und Empathie. Eine Persönlichkeitsstörung liege jedoch nicht vor, und er sei strafrechtlich voll verantwortlich. Auch gebe es keinen Anlass, das Jugendstrafrecht anzuwenden, äußerte sie an den Angeklagten, der bald 20 Jahre alt wird. Eine Reifeverzögerung sei ebenfalls nicht festzustellen. Mit dem Strafmaß entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte eine Jugendstrafe von neun Jahren wegen Totschlags gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.