Druckartikel: Bayreuth: Doch kein Mord? Verurteilter (20) will nach Tod von Ex-Freundin (18) gegen Urteil vorgehen

Bayreuth: Doch kein Mord? Verurteilter (20) will nach Tod von Ex-Freundin (18) gegen Urteil vorgehen


Autor: Agentur dpa, Redaktion

Bayreuth, Dienstag, 19. November 2024

Ein 20-Jähriger ist vom Landgericht Bayreuth zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden, weil er seine frühere Partnerin mit dem Messer getötet haben soll. Nun hat er Revision eingelegt.
Wegen Mordverdachts stand ein junger Mann in Bayreuth vor Gericht.


Update vom 19.11.2024: Mord an Ex-Freundin - Verurteilter legt Revision ein

Ein kürzlich wegen Mordes verurteilter junger Mann wehrt sich gegen den Schuldspruch des Landgerichts Bayreuth. Der 20-Jährige habe Revision eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Jugendkammer des Bayreuther Landgerichts hatte den Angeklagten zu 14 Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil dieser nach Überzeugung der Richter seine Ex-Freundin mit einem Messer getötet hatte.

Dem Urteil zufolge hatte der heute 20 Jahre alte Mann Ende Mai 2024 seine frühere Partnerin im Haus ihrer Eltern in Bindlach (Landkreis Bayreuth) aufgesucht und mit zahlreichen Messerstichen ermordet. Die Eltern der 18-Jährigen waren zum Tatzeitpunkt verreist. Täter und Opfer waren in der gemeinsamen Schulzeit an einem Bayreuther Gymnasium ein Paar geworden. Im Herbst 2023 trennte sich die junge Frau. Der Angeklagte habe sie zuvor immer wieder beleidigt und beschimpft, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung.

Richterin sprach von "absolutem Vernichtungswillen"

Doch auch nach dem Ende der Beziehung habe der Angeklagte Besitz- und Kontrollansprüche gestellt. Als seine Ex-Freundin sich dem entzogen habe, habe er beschlossen, die Frau zu töten. Er habe die Tat minuziös geplant und vorbereitet, es existiere ein detaillierter Tatplan als Handy-Notiz. In der mündlichen Urteilsbegründung bescheinigte die Vorsitzende Richterin dem Angeklagten einen "absoluten Vernichtungswillen".

Video:




Der 20-Jährige hatte die Tötung seiner Ex-Freundin eingeräumt, aber bestritten, die Tat geplant zu haben. Vielmehr sei es in einem spontanen Streit zu dem tödlichen Gewaltakt gekommen. Über den Revisionsantrag des Angeklagten muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.

Update vom 8.11.2024: "Absoluter Vernichtungswille" - 19-Jähriger muss nach Mord an Ex-Freundin hinter Gitter

Das Landgericht Bayreuth hat einen jungen Mann wegen des Mordes an seiner Ex-Freundin zu einer Gefängnisstrafe von 14 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 19-Jährige Ende Mai seine ehemalige Partnerin im Haus ihrer Eltern in Bindlach (Landkreis Bayreuth) aufsuchte und dort ermordete. Die beiden waren während ihrer gemeinsamen Schulzeit an einem Gymnasium in Bayreuth ein Paar geworden. Im Herbst 2023 hatte sich die junge Frau getrennt. Der Angeklagte habe sie immer wieder beleidigt und beschimpft, erklärte die Vorsitzende Richterin Andrea Deyerling bei der Urteilsverkündung.

Auch nach der Trennung habe der Angeklagte weiterhin Besitz- und Kontrollansprüche geltend gemacht. Als seine Ex-Freundin sich dagegen wehrte, habe er den Entschluss gefasst, sie zu töten. Er habe weder die Trennung noch ihr selbstbestimmtes Leben akzeptiert. Der Mord wurde akribisch geplant und vorbereitet, und als Beweis existiere ein detaillierter Tatplan als Handy-Notiz. "Der Angeklagte handelte mit absolutem Vernichtungswillen", erläuterte Deyerling. "Er tötete aus fortbestehender Wut." Das Opfer, das zum Zeitpunkt der Tat 18 Jahre alt war, erlag zahlreichen Stich- und Schnittverletzungen.

Die Richterin beschrieb den Angeklagten als "Beziehungsnarzissten", unfähig zu Perspektivwechsel und Empathie. Eine Persönlichkeitsstörung liege jedoch nicht vor, und er sei strafrechtlich voll verantwortlich. Auch gebe es keinen Anlass, das Jugendstrafrecht anzuwenden, äußerte sie an den Angeklagten, der bald 20 Jahre alt wird. Eine Reifeverzögerung sei ebenfalls nicht festzustellen. Mit dem Strafmaß entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte eine Jugendstrafe von neun Jahren wegen Totschlags gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Update vom 06.11.2024: Junger Mann (19) soll Ex-Freundin vor Haustür erstochen haben - hartes Urteil gefordert

Er könnte für lange Zeit ins Gefängnis wandern: Ein 19-Jähriger, der wegen Mordes an seiner Ex-Freundin angeklagt ist, soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft für 14 Jahre und 6 Monate ins Gefängnis. Die Vertreterin der Nebenklage habe eine lebenslange Haft für den Mann beantragt, teilte eine Sprecherin des Bayreuther Landgerichts mit. Der Verteidiger des Angeklagten habe für neun Jahre Jugendstrafe wegen Totschlags plädiert. Oberstaatsanwalt und Nebenklagevertreterin beantragten hingegen, den 19-Jährigen nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen und eine Sicherungsverwahrung vorzubehalten.

Beim Prozessauftakt im Oktober hatte der junge Mann vor der Jugendkammer des Bayreuther Landgerichts eingeräumt, seine Ex-Freundin in Bindlach (Landkreis Bayreuth) mit zahlreichen Messerstichen umgebracht zu haben. Allerdings bestritt er, die Tat geplant zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders: Demnach soll der junge Mann wenige Tage zuvor den Plan gefasst haben, die damals 18-Jährige zu töten.

Angeklagter war teilweise geständig - will die Tat nicht geplant haben

Laut den Ermittlungen waren der Angeklagte und das Opfer seit 2020 mit Pausen in einer Beziehung, sie kannten sich durch die gemeinsame Schulzeit auf dem Gymnasium. Vor einem Jahr habe die junge Frau die Beziehung beendet. Diese Trennung habe der Deutsche nicht verkraftet, hieß es weiter. Er sei eifersüchtig gewesen, habe befürchtet, sie könne gemeinsame Freunde auf ihre Seite ziehen, von seinen psychischen Problemen erzählen und ihn aus dem Freundeskreis ausschließen.

Am Tattag klingelte er laut Anklage bei ihr, sie öffnete die Tür des Einfamilienhauses – und dann soll er auf sie eingestochen haben. Sie starb an den Folgen der Stichverletzungen. Ihre Eltern, die als Nebenkläger im Prozess auftreten, waren zu dem Zeitpunkt im Urlaub.

Seine Sicht auf die Tat: Die Beziehung sei anfänglich harmonisch gewesen. Später sei es immer öfter zu Streitereien gekommen, seine damalige Partnerin sei ihm gegenüber handgreiflich geworden. Nach Ende der Beziehung sei er zwar eifersüchtig gewesen, aber habe weiter ein Vertrauensverhältnis zu seiner Ex-Freundin gehabt und ihr von seinen Suizidgedanken erzählt. 

An dem Tag, als er sie getötet hatte, habe er eigentlich sich selbst umbringen wollen. Bei dem Besuch habe er sich lediglich von ihr verabschieden wollen, doch sie hätten erneut gestritten – und bei einer Art Kampf sei es zur Tat gekommen. Am kommenden Freitag wird das Urteil verkündet.

Ursprungsmeldung: An Haustür niedergestochen: 19-Jähriger soll Ex-Freundin ermordet haben

Ein 19-Jähriger hat vor dem Landgericht Bayreuth eingeräumt, seine Ex-Freundin umgebracht zu haben. Allerdings bestritt er zum Prozessauftakt, die Tat geplant zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders: Demnach soll der junge Mann wenige Tage zuvor den Plan gefasst haben, die damals 18-Jährige zu töten.

Laut den Ermittlungen waren der Angeklagte und das Opfer seit 2020 mit Pausen in einer Beziehung, sie kannten sich durch die gemeinsame Schulzeit auf dem Gymnasium. Vor einem Jahr habe die junge Frau die Beziehung jedoch beendet. Diese Trennung habe der Deutsche jedoch nicht verkraftet, hieß es weiter. Er sei eifersüchtig gewesen, habe befürchtet, sie könne gemeinsame Freunde auf ihre Seite ziehen und von seinen psychischen Problemen erzählen. 

Täter soll Ex-Freundin an Haustür erstochen haben

Am Tattag klingelte er laut Anklageschrift bei ihr, sie öffnete die Tür des Einfamilienhauses - und dann soll er auf sie eingestochen haben. Sie starb an den Folgen der Stichverletzungen. Ihre Eltern, die als Nebenkläger im Prozess auftreten, befanden sich zu dem Zeitpunkt im Urlaub.

Die Verteidigung des Angeklagten beantragte nach Verlesen der Anklageschrift, die Öffentlichkeit auszuschließen, die Jugendkammer lehnte das jedoch ab. So konnte der 19-Jährige vor Zuhörern und Medien im Gerichtssaal vernommen werden - mehr als vier Stunden lang.

Seine Sicht auf die Tat: Die Beziehung - man kam sich im Tanzkurs näher - sei anfänglich harmonisch gewesen, dann sei es immer öfter zu Streitereien gekommen, seine damalige Partnerin sei auch ihm gegenüber handgreiflich geworden.

Bei Besuch kommt es wohl zum Streit

Nach Ende der Beziehung sei er zwar eifersüchtig gewesen, aber habe weiter ein Vertrauensverhältnis zu seiner Ex-Freundin gehabt und ihr von seinen Suizidgedanken erzählt. Und an dem Tag, als er sie getötet hatte, habe er eigentlich sich selbst umbringen wollen. Bei dem Besuch bei ihr habe er sich lediglich verabschieden wollen, doch sie hätten erneut gestritten - und bei einer Art Kampf sei es zur Tat gekommen.

Wie die Polizei damals mitgeteilt hatte, hatte der junge Deutsche nach der Tat in Bindlach (Landkreis Bayreuth) selbst den Notruf gewählt. Er kam in Untersuchungshaft. 

 

Wie wir künstliche Intelligenz einsetzen 

Hinweis der Redaktion: Wir berichten für gewöhnlich nicht über Selbstmorde. Eine Ausnahme bilden Fälle von großem öffentlichen Interesse. Bei der Telefonseelsorge erreichst du unter der kostenlosen Hotline 0800-1110111 oder 0800-1110222 Hilfe in schwierigen, möglicherweise ausweglos erscheinenden Situationen. Innerhalb von Bayern kannst du dich alternativ unter der 0800-6553000 beim Netzwerk Krisendienste Bayern melden. Dort bekommst du rund um die Uhr qualifizierte Hilfe in psychischen Krisen und Notfällen. Unter www.frnd.de ("Freunde fürs Leben") findest du zudem weitere Informationen und Hilfsangebote.