Druckartikel: Bayreuth: Christkindlesmarkt beginnt schon am Montag - Corona-Regeln und Öffnungszeiten

Bayreuth: Christkindlesmarkt beginnt schon am Montag - Corona-Regeln und Öffnungszeiten


Autor: Redaktion

Bayreuth, Freitag, 12. November 2021

Aufgrund der Corona-Einbußen der Schausteller hat die Stadt Bayreuth entschieden, ihren Christkindlesmarkt früher als gewöhnlich zu starten. Am Montag, 15. November beginnt er und geht bis einschließlich 23. Dezember. Alle Infos gibt es hier.


Der Bayreuther Christkindlesmarkt beginnt in diesem Jahr am Montag, 15. November, und damit früher als üblich, berichtet die Stadt Bayreuth in einer Pressemitteilung. Hierfür hätten die Stadtratsgremien bereits Ende September den Weg freigemacht und einem Wunsch der Schausteller entsprochen. Hintergrund seien die großen finanziellen Einbußen, die die Schausteller aufgrund landesweiter Veranstaltungsabsagen in der Corona-Krise zu verkraften haben.

Kurz vor Beginn des diesjährigen Marktes in der Vorweihnachtszeit informiert die Stadt Bayreuth am Freitag (12.11.2021) über die Corona-Regeln in der Wagnerstadt. Darin heißt es, dass an der Verkaufsständen auf dem Christkindlesmarktes eine FFP2-Maske getragen werden müsse - auch, "wenn sich Kunden in einer Warteschlange vor einem Verkaufsstand befinden." Außerdem gilt im Innenbereich der Marktbunden 2G. Diese Regel gelte auch für das Winterdorf und werde "in jedem Einzelfall geprüft", so die Stadt Bayreuth.

Bayreuther Christkindlesmarkt: Diese Regeln gelten - wann der Markt geöffnet ist

Der Christkindlesmarkt findet bis einschließlich 23. Dezember auf dem Stadtparkett in der Fußgängerzone Maximilianstraße statt. Der Aufbau der Verkaufsstände beginnt bereits am Montag, 8. November. Geöffnet ist der Markt montags bis donnerstags von 10 bis mindestens 19.30 Uhr, freitags und samstags von 10 bis 21 Uhr, sonntags von 11 bis ebenfalls mindestens 19.30 Uhr, sowie am 4. Dezember im Rahmen der Veranstaltung „Late-Night“ von 10 bis 23 Uhr.

Video:




Sonntags bis donnerstags ist es den Marktbeschickern freigestellt, ihren jeweiligen Stand bis maximal 21 Uhr geöffnet zu halten. Mit Blick auf den „Totensonntag“, der als sogenannter „stiller Tag“ gesetzlich geschützt ist, ruht der Marktbetrieb am 21. November.