Bayreuth: Änderungen bei Testzentren in der Schlossgalerie und Aichig ab 11. Oktober
Autor: Redaktion
Bayreuth, Samstag, 09. Oktober 2021
Weil Bürgertestungen ab dem 11. Oktober kostenpflichtig sind, testen zwei Bayreuther Zentren nur noch bestimmte Personengruppen. Für diese bleibt der Test kostenfrei.
Ab dem 11. Oktober werden die sogenannten „Jedermann-Testungen“ oder „Bürgertestungen“ auf Covid-19 für die Bürger/innen kostenpflichtig. Aufgrund der bindenden Vorgaben des Bundes beziehungsweise des Freistaats Bayern können diese „Testungen auf Wunsch“ nicht mehr in den städtischen Testzentren in der Schlossgalerie (PoC-Schnelltests) und in Aichig (PCR-Tests) durchgeführt werden, teilt die Stadt Bayreuth mit. Dies gilt insbesondere für Testungen, die Ungeimpfte als Zugangsvoraussetzung benötigen.
Somit ergeben sich folgende Änderungen in den Testzentren
Im Schnelltestzentrum in der Schlossgalerie werden ab dem 11. Oktober nur folgende Personengruppen getestet:
- „vulnerable Personen“ (Risikogruppen) gemäß Bundes-Testverordnung (TestV), das heißt
- Kinder unter 12 Jahren sowie bis zum 31. Dezember 2021 Personen von 12 bis 18 Jahren
- Personen, die an klinischen Corona-Studien teilnehmen
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können beziehungsweise in den letzten drei Monaten nicht konnten (aufgrund Schwangerschaft, Operation etc.) - leicht symptomatische Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen (sogenannte „Schnupfenkinder“)
- vom örtlichen Gesundheitsamt angeordnete Testungen, insbesondere Kontaktpersonen von positiv Getesteten
- Personen, die einen Warnhinweis der Corona-Warn-App („erhöhtes Risiko“) erhalten haben
- Studierende, die keine Möglichkeit der Testung an den örtlichen Hochschulen haben, bis einschließlich 30. November 2021
- Besucher/innen von Pflege- und Behinderteneinrichtungen, die einen aktuellen Besuchernachweis der jeweiligen Einrichtung beim Test vorlegen können.
- Beschäftigte von Pflege- und Behinderteneinrichtungen, die einen aktuellen Beschäftigtennachweis der jeweiligen Einrichtung beim Test vorlegen können
Die im Schnelltestzentrum ab dem 11. Oktober durchgeführten Tests bleiben aktuell kostenfrei, werden jedoch nur und ausschließlich bei den vorgenannten Personengruppen durchgeführt. Kostenpflichtige Tests erfolgen nicht. Die Öffnungszeiten bleiben derzeit unverändert (Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr, Samstag von 7 bis 14 Uhr). Eine vorherige Terminvergabe ist weiterhin nicht notwendig.
Video:
Das Gleiche gilt auch für das PCR-Testzentrum in Aichig. Dort werden ab dem 11. Oktober nur noch (kostenfreie) Tests gemäß Testverordnung der Bundesrepublik für folgende Personengruppen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Bayreuth durchgeführt:
- vom örtlichen Gesundheitsamt angeordnete Testungen, insbesondere Kontaktpersonen von positiv Getesteten
- Personen, die einen Warnhinweis der Corona-Warn-App („erhöhtes Risiko“) erhalten haben
- Reihentestungen in Einrichtungen bei Ausbruchsgeschehen nach Anordnung durch das zuständige Gesundheitsamt
- PCR-Bestätigungstestungen bei positivem Antigen-Schnelltest nach Vorlage des Positivnachweises
- Freitestungen nach Ablauf der Isolation
- Beschäftigte von Pflege- und Behinderteneinrichtungen, die einen aktuellen Beschäftigtennachweis der jeweiligen Einrichtung beim Test vorlegen können