Asylpolitik: Jurist aus Bayreuth bereitet Verklassungsklage Bayerns vor
Autor: epd
Bayreuth, Dienstag, 23. Februar 2016
Bayern hält an seinen Plänen für eine Verfassungsklage wegen der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung fest.
Ein genauer Zeitpunkt stehe jedoch noch nicht fest, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. "Erst wenn wir die Haltung der Bundesregierung zum Schreiben vom 26. Januar 2016 kennen, werden wir endgültig über die Erhebung einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht entscheiden."
Am 26. Januar hatte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) in einem Brief Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu einer effektiveren Kontrolle der Grenzen aufgefordert und mit einer Verfassungsklage gedroht. Dieser Brief gilt dem bayerischen Kabinett als Beginn einer Sechsmonatsfrist, bis zu deren Ablauf die Klage eingereicht werden soll. Bausback verwies darauf, dass auch jederzeit vorher die Klage eingereicht werden könne.
Das bayerische Kabinett ernannte in seiner Sitzung am Dienstag den Bayreuther Rechtswissenschaftler Markus Möstl zum Prozessbevollmächtigten. Der Sicherheitsrechtler Möstl soll nach Worten von Bausback nun eine Antragsschrift vorbereiten.
Bereits im vergangenen Oktober hatte Seehofer dem Bund mit einer Verfassungsklage gedroht, sollte die Flüchtlingszuwanderung nicht beschränkt werden. Im Januar hatte der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio der Staatsregierung in einem Gutachten bescheinigt, gute Chancen mit einer Verfassungsklage zu haben. Die derzeitige unkontrollierte Einreise von Flüchtlingen sind laut Di Fabio nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.